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Thema: Starthilfe - Fragen am Rande

  1. #1
    TP-Junior Avatar von MrJames
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    Arrow Starthilfe - Fragen am Rande

    Hall�chen!
    Ersteinmal stelle Ich mich kurz vor.

    Mein Name ist David, 17 Jahre jung und komme vom sch�nen Bodensee im Landkreis Konstanz.
    Bin t�tig als Fachinformatiker f�r Anwendungsentwicklung und werde nun ein lang geplantes Projekt realisieren.


    Liebes Traum-Projekt Team,
    ersteinmal im "Vorraus": m�chte ich mich entschuldigen f�r kommente Fragen die bestimmt auf Seite X schon 10-Mal durchdiskutiert worden sind, aber mein Verstand kein Zusammenhang mit meinem(en) Problem(en) findet. So m�chte ich doch lieber auf "Nummer sicher" gehen.
    Vielen Dank! http://www.traum-projekt.com/forum/i...g_img/wink.gif


    Ein Freund (i.f. A*) ist 19 Jahre alt und Fotograf in einer ber�chtigten Diskothek hier im Landkreis. Da der Chef ihn nun gebittet hat "jemanden" Aufzutreiben der aus seiner aktuellen Uralt Flash-iFrame Seite eine gescheide Night Life 'nd Club Webseite bauen sollte, kamen wir ins Spiel. Wir? Ein weitere Freund (i.f. B*) der als Systemintegrator in einer Firma t�tig ist. Nun kamen wir A*, B* und Ich ins Gespr�ch und kamen auf die wilde Idee eine Firma zu gr�nden. Nat�rlich war anfangs wie bereits in eurem "Sticky"-Theard beschrieben, die Verbissenheit und Motivation riesig, aber wir haben durchgehalten und uns drei durchgek�mpft. So haben wir nun den Auftrag f�r die Diskothek mit einem Langzeitvertrag erhalten und werden weitere sechs Auftr�ge (da der Clubbbesitzer mehrere Diskotheken besitzt) erhalten mit je weiteren Langzeitvertr�gen.

    Eine Homepage geht f�r +/- 1.000 EUR weg.

    Nun unsere Planung: Da wir keine GbR gr�nden wollten (wegen der Haftung) dachten wir an folgendes Konzept:

    Jeder meldet ein Kleinunternehmen an. Sprich drei Kleinunternehmen.
    Person A* ist der Mittelmann. Er vermarktet die Templates, Designs, Grafiken u.�. an die Kunden.
    Anschlie�end schreibt Person B* und Ich eine Rechnung an Person A* mit unseren Entwicklungskosten.

    - Ist dies rechtlich gesehen �berhaupt m�glich?
    Oder �hnelt dass vielleicht Geldw�sche? Hat Person A* dadurch gro�e Nachteile?

    ________________________________
    Desweiteren:

    Wenn das mit dem Plan nicht klappt: M�chte Ich mit B* eine Kleingewerbe gr�nden. Widerum wieder keine GbR.
    Ein Verwanter von mir hat mir gesagt, dass ich ihn nicht als Mitarbeiter einstellen soll, sondern als "etwas" anderes. Mir f�llt nur der Name von diesem nicht wieder ein. Aufjedenfall hatte er dann die Aufgabe: Etwas zu entwickeln und durfte dies dann nur mit Zustimmung von mir an mich bzw. dem Kunden weitergeben. Sprich er hatte keine selbstst�ndige T�tigkeiten und durfte nicht als Person f�r das Kleingewerbe auftreten.

    - M�glich oder nicht?


    _________________________________
    On The Way:

    Da Ich ja noch 17 Jahre alt bin, w�re ich mir nicht ganz sicher ob ich �berhaupt ein Kleingewerbe gr�nden darf. G�b es denn die M�glichkeit dass Person B* das Kleingewerbe gr�ndet und via Gesellschaftervertrag mich zum Gesch�ftsf�hrer macht und er sozusagen als passiver Inhaber "entrechtet" wird?

    ________________________________
    Gerne bin ich auch f�r Vorschl�ge zu besseren L�sungsmethoden u.�. bereit!

    Vielen Dank und liebe Gr��e
    MrJames http://www.traum-projekt.com/forum/i...ilies/cool.gif

  2. #2
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    Zitat Zitat von MrJames Beitrag anzeigen
    ersteinmal im "Vorraus": m�chte ich mich entschuldigen f�r kommente Fragen die bestimmt auf Seite X schon 10-Mal durchdiskutiert worden sind,
    Stimmt.


    Nun unsere Planung: Da wir keine GbR gr�nden wollten (wegen der Haftung) dachten wir an folgendes Konzept:

    Jeder meldet ein Kleinunternehmen an. Sprich drei Kleinunternehmen.
    Ihr könnt keine "Kleinunternehmen" anmelden. Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich (!) umsatzsteuerlich relevant (bitte die FAQ lesen: http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html) und haften tut ihr als drei Einzelunterehmer (so heisst die Geschäftsform) voll.

    Wenn das mit dem Plan nicht klappt: M�chte Ich mit B* eine Kleingewerbe gr�nden. Widerum wieder keine GbR.
    Siehe oben. Macht euch bitte erst mal mit den Grundlagen vertraut.

    Da Ich ja noch 17 Jahre alt bin, w�re ich mir nicht ganz sicher ob ich �berhaupt ein Kleingewerbe gr�nden darf.

    "Kleingewerbe gründen" gibt es nicht, eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen nur mit Zustimmung der Eltern und des Vormundschaftsgerichts. Bitte die Suche benutzen.

    G�b es denn die M�glichkeit dass Person B* das Kleingewerbe gr�ndet und via Gesellschaftervertrag mich zum Gesch�ftsf�hrer macht und er sozusagen als passiver Inhaber "entrechtet" wird?
    Nein. So oder so nicht - du wirfst hier verschiedene Unternehmensformen komplett durcheinander. Ein Einzelunternehmen ist immer an die Person gebunden, die es anmeldet, da gibt es überhaupt keine Geschäftsführer usw.

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  3. #3
    TP-Junior Avatar von MrJames
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    Ich habe mir die FAQ selbstverständlich schon davor durchgelesen, aber nun nochmal:

    Ein Kleingewerbe ist automatisch immer eine Ein-Mann-Firma?

  4. #4
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    Zitat Zitat von MrJames Beitrag anzeigen
    Ich habe mir die FAQ selbstverständlich schon davor durchgelesen,
    Das kann ich nur schwer glauben, denn es sind offenbar noch nicht einmal die richtigen Begriffe hängen geblieben:

    aber nun nochmal: Ein Kleingewerbe ist automatisch immer eine Ein-Mann-Firma?
    Nein.

    1) Vergiss mal den Begriff "Kleingewerbe" - die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant. Für sonst gar nichts.

    2) Und vergiss auch den Begriff "Ein-Mann-Firma" - wenn du ein Gewerbe anmeldest, dann ist das eine Einzelunternehmung, solange du keine andere Unternehmensform wählst (z.B, eine GmbH oder OHG, mit allen rechtlichen Konsequenzen), die Unternehmereigenschaft ist an dich als Person gebunden. Du 'hast' dann keine 'Firma', die "Firma" ist nur der Name unter dem du auftrittst, dein Vor- und Nachname.

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  5. #5
    TP-Senior Avatar von celtic
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    Anschliessend schreibt Person B* und Ich eine Rechnung an Person A* mit unseren Entwicklungskosten.
    Wenn Ihr ausschliesslich an "A" Rechnungen schreibt, könnte das als scheinselbstständig ausgelegt werden.

    Und wenn Du unter 18 Jahren ein Gewerbe anmelden willst, ist das mit etwas extra Aufwand verbunden, aber möglich - siehe http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#minderjährige
    Es gibt Tage, da verliert man...und es gibt Tage, da gewinnen die anderen.
    Hardwarejournal.de | MP3-runterladen.com | Kinderpilot.de

  6. #6
    TP-Junior Avatar von MrJames
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    Ok, da ich nun einige Begriffe mehr oder weniger verwechselt habe, frage ich einfach am besten so: Ihr habt gelesen was ich mehr oder weniger plane, bzw. Ich und mein Freund B*.

    Wie würdet ihr es handhaben bzw. welche Schritte würdet ihr einleiten?

  7. #7
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    Zitat Zitat von MrJames Beitrag anzeigen
    Ok, da ich nun einige Begriffe mehr oder weniger verwechselt habe, frage ich einfach am besten so: Ihr habt gelesen was ich mehr oder weniger plane, bzw. Ich und mein Freund B*.

    Wie würdet ihr es handhaben bzw. welche Schritte würdet ihr einleiten?
    Du musst ja sowieso erst mal zum Vormundschaftsgericht. Oder warten bis du 18 bist. Und dann solltet Ihr euch um ein Existenzgründerseminar kümmern, bei IHK, VHS oder einer ähnlichen Einrichtung.

    Eine 1:1-Beratung werdet Ihr hier nicht bekommen - wir können hier nur Hilfe zur Selbsthilfe geben. Und diese komischen Konstruktionen zur Haftungsvermeidung, die du dir da vorstellst, funktionieren sowieso nicht. Wenn Ihr die Haftung beschränken wollt, müsst Ihr eben eine UG oder GmbH gründen. Aber auch da gibt es eine Durchgriffshaftung gegen den jeweiligen Geschäftsführer. Komplett risikolose Selbstständigkeit gibt es nicht.

    Und noch was, auch wenn du es sicher nicht hören willst: Konzentriere dich besser auf die Schule, als auf Websites für eine 'berüchtigte Disco'. Einfach wegen solcher Dinge:

    Da der Chef ihn nun gebittet hat


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  8. #8
    TP-Junior Avatar von MrJames
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    aloha Copy, danke erstmal für deine Hilfe. Ich habe aber bereits meine Abschlüsse hintermir und bin ab 01. September als Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung bei SIEMENS tätig. Und ein kleiner Fehler mit der Umgangssprache, darf hier wohl jedem gestattet sein. Immerhin habe ich nicht Deutsch studiert.
    ________
    Was anderes hier: Könnten wir auch eine Kommanditgesellschaft gründen?
    ________
    Wäre es aber nicht am besten wenn ich mit dem Kunden einen Vertrag abschließe wo ich meine persö. Haftung ausschließe? Möglich?

    Weil wir denken nun das Person B* ambesten ein Kleinunternehmen eröffnet und Ich auch. Und ich ihn bezahle wie mein Mitarbeiter, dementsprechend. Sprich er mir eine Rechung stellt etc.

    LG MrJames .

  9. #9
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    Nein, du kannst vertraglich die pers. Haftung nicht ausschließen. Wenns so einfach wäre bräuchte man ja keine entsprechenden Rechtsformen.

    Wenn Person B nur von dir bezahlt wird ist sie scheinselbständig, ergo: geht nicht (der Hinweis kam aber schon).
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    TP-Junior Avatar von MrJames
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    Und im Bezug auf die KG?
    Geht es denn nicht das ich Bspw. Mitarbeiter bei ihm bin in seinem Kleinunternehmen? Oder wäre eher zu empfehlen als Freelancer zu arbeiten?

  11. #11
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    Natürlich kannst du Mitarbeiter/Angestellter eines Gewerbetreibenden sein. Der Gewerbetreibende trägt das volle Risiko und du bist halt Angestellter (Sozialversicherung, Krankenversicherung, Steuern, Berufsgenossenschaft etc. pp.)

    Definiere den Begriff "Freelancer" genauer.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Kommanditgesellschaft_(Deutschland)
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
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    Zitat Zitat von MrJames Beitrag anzeigen
    Und ein kleiner Fehler mit der Umgangssprache, darf hier wohl jedem gestattet sein. Immerhin habe ich nicht Deutsch studiert.
    Ach weisst du, wenn es nur einer gewesen wäre und vor allem wenn es nur das wäre. Aber:

    Weil wir denken nun das Person B* ambesten ein Kleinunternehmen eröffnet und Ich auch.
    Du hast leider immer noch nicht verstanden, was es mit der Kleinunternehmerregelung überhaupt auf sich hat.

    Und ich ihn bezahle wie mein Mitarbeiter, dementsprechend. Sprich er mir eine Rechung stellt etc.
    Entweder bezahlst du ihn wie einen Mitarbeiter, dann hast du auch die Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen oder er stellt dir Rechnungen, dann ist das, wenn er nur dir Rechnungen stellt, eine klassische Scheinselbstständigkeit zur Hinterziehung der Sozialversicherungsbeiträge.

    Geht es denn nicht das ich Bspw. Mitarbeiter bei ihm bin in seinem Kleinunternehmen? Oder wäre eher zu empfehlen als Freelancer zu arbeiten?
    Den Begriff "Freelancer" gibt es steuerrechtlich nicht, Freelancer sind Selbstständige. Du schmeisst hier mit Begriffen um dich, ohne etwas wirklich verstanden zu haben - wie auch hier wieder das Wort "Kleinunternehmen" zeigt, sorry.

    Bin hier raus,

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  13. #13
    TP-Junior Avatar von MrJames
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    Theoretisch könnte doch auch nur ich ein Freiberuf ausüben oder nicht?

  14. #14
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    Wenn deine Tätigkeit unter die Freiberuflichkeit fällt und das vom Finanzamt so anerkannt wird, kannst du das natürlich - genauso wie du ein Gewerbe anmelden kannst. (Du kennst den Unterschied nicht wirklich, oder?)

    Dies ändert aber nichts an der Problematik mit Person B und auch nichts an der pers. Haftung.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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