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Thema: KU-Regelung....ja oder nein?

  1. #1
    TP-Newbie
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    KU-Regelung....ja oder nein?

    Erstmal ein DICKES Hallo an alle hier. Da ich noch dieses Jahr ein Nebengewerbe anmelden möchte lese ich hier schon eine Weile und freue mich über die vielen kompetenten und hilfreichen Fragen und Antworten die mir schon recht viel geholfen haben.



    Da ich nicht so der Rechen- und Steuercrack bin werde ich sicherlich einen Steuerberater hinzuziehen. Vermutlich aber erst später.
    Tätigkeitsbereich: Beschichten von Oberflächen, Vertrieb von Kleinteilen in geringer Menge.
    Erforderliche Maschienen, Werkzeug und Soft-/ Hardware ca.: 7000.- Euronen.
    Umsatzgrenze von 17500.- wird nicht überstiegen. Vorerst jedenfalls
    Kunden vermutlich 70% privat.

    Nun noch einige Fragen:

    -Sollte wegen der rel. hohen Ausgabe auf die KU-Regelung verzichten? Habe auch gelesen dass eine Spätere Umstellung recht kostspielig und aufwendig sein kann, gerade im Bereich der Software usw.

    -Ist es evtl. Maschienen erstmal zu leasen/mieten, sofern möglich?

    -Wird ein elektronisches Fahrtenbuch z.B.von Lexware anerkannt?

    - PC: Besser Laptop oder Desktop?

    - Gewerberäume werden zusammen mit privater Wohnung angemietet. Besser getrennte Verträge verlangen? Also Gewerberäume und Wohnung extra?

    - Gewerbeanmeldung: Dienstleistung und Handel irgendwie getrennt angeben?

    So, ich denke das reicht erstmal, Dankeschön vorab.......

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Infowillig Beitrag anzeigen
    -Sollte wegen der rel. hohen Ausgabe auf die KU-Regelung verzichten?
    Das musst du selbst entscheiden. Wenn du verzichtest, kannst du dir die bezahlte USt eben wiederholen und schreibst netto ab, wenn nicht schreibst du die Bruttobeträge ab.

    Habe auch gelesen dass eine Spätere Umstellung recht kostspielig und aufwendig sein kann, gerade im Bereich der Software usw.
    Von welcher Software redest du hier? Und was hast du gelesen, wo da Kosten entstehen sollen?

    -Ist es evtl. Maschienen erstmal zu leasen/mieten, sofern möglich?
    Der Satz ist unvollständig. Ob das sinnvoll ist oder nicht, hat wohl kaum mit der KU-Regelung zu tun.

    -Wird ein elektronisches Fahrtenbuch z.B.von Lexware anerkannt?
    Da es kein geregeltes 'Anerkennungsverfahren' gibt, kann dir niemand diese Frage definitiv beantworten.

    - PC: Besser Laptop oder Desktop?
    Mal ehrlich: Woher sollen wir wissen, was für dich "besser" ist? Definiere doch mal "besser". Ist ein Porsche besser oder ein Land Rover? Kommt darauf an, was man vor hat ...

    - Gewerberäume werden zusammen mit privater Wohnung angemietet. Besser getrennte Verträge verlangen? Also Gewerberäume und Wohnung extra?
    Definiere auch hier "besser".

    - Gewerbeanmeldung: Dienstleistung und Handel irgendwie getrennt angeben?
    Alles angeben, was du machen willst. Kommt sowieso alles in einen Fragebogen, da kannst du nichts trennen.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Das musst du selbst entscheiden. Wenn du verzichtest, kannst du dir die bezahlte USt eben wiederholen und schreibst netto ab, wenn nicht schreibst du die Bruttobeträge ab.
    Also mache ich in meinem Fall die Entscheidung davon abhängig ob ich eher Privat- oder Firmenkunden bediene?


    Der Satz ist unvollständig. Ob das sinnvoll ist oder nicht, hat wohl kaum mit der KU-Regelung zu tun.
    Sorry, ist was Verrutscht Hab die Frage nicht auf die KU-Regelung bezogen. Wollte nur wissen ob es Steuerliche Vor- oder Nachteile hat?


    Definiere auch hier "besser".
    Naja, dachte mir dass es einfacher ist alles strikt zu trennen. Dann muß ich keinen "Privatanteil" rausrechnen.


    Alles angeben, was du machen willst. Kommt sowieso alles in einen Fragebogen, da kannst du nichts trennen.
    Okay. Und unter welchen Voraussetzungen ist ein Eintrag im Handelsregister erforderlich? Wobei, wenn ich es richtig verstanden habe ist der Eintrag keine Pflicht, oder?


    Gruß Infowillig

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    Letzteres kommt auf die genaue Tätigkeit an ob es eintragungspflichtig ist oder nicht. Auskunft darüber gibt die HWK.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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