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Thema: Warenbestand Kleinunternehmer

  1. #1
    TP-Newbie
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    Warenbestand Kleinunternehmer

    Hallo,

    ich möchte demnächst als Kleinunternehmer tätig werden, um mit Videospielen zu handeln (ohne MwSt.-Auszeichnung). Allerdings habe ich dazu einige spezielle Fragen, über deren Beantwortung ich mich sehr freuen würde. Da ich totaler Laie bin, mögen einige Fragen sehr naiv sein, aber wer nicht fragt bleibt dumm

    1) Ein großer Teil des anfänglichen Warenbestands wird meine eigene Videospielesammlung sein. Wie wird die Bestandsübernahme formal geregelt? Nehme ich alles zusammen für 0 Euro Einkaufspreis in den Warenbestand auf? Muss jedes einzelne Spiel dabei im Warenbestand aufgeführt werden? Wie ist das, wenn ich anschließend wieder etwas privat entnehmen möchte? Kann ich dann jedes der Spiele wieder für 0 Euro entnehmen oder gibt es dann Schwierigkeiten mit dem Finanzamt, weil der Marktwert jedes Spiels höher als 0 Euro ist?
    2) Wenn ich für den Warenbestand Spiele von privat ankaufe (z.B. Flohmarkt), wie muss ich das finanztechnisch behandeln? Immerhin gibt es keine Quittungen auf dem Flohmarkt usw.
    3) Gibt es Richtlinien für Kleingewerbetreibende wie der Warenbestand zu katalogisieren bzw. aufzuschlüsseln ist?
    4) Wenn Ihr diese Fragen nicht beantworten könnt, an wen muss ich mich wenden? Rechtsanwalt? Steuerberater? Irgendwelche Kammern?

    Bin gespannt auf alle sachdienlichen Antworten!

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    In deinem eigenen Interesse solltest du die Waren aus deinem Privatbesitz zum Zeitwert übernehmen und andersrum genau so.
    Ebenfalls solltest du auf Flohmärkten einen Quittungsblock mitführen für den Nachweis der Zahlung. Ohne Beleg kannst du keine Ausgabe geltend machen. Es muss nicht jedes Spiel einzeln aufgeführt werden wenn du einen Konvolut kaufst. Kaufst du nur eins, solltest du auch eine Quittung über das eine Spiel haben.
    Wenden kannst du dich an einen Steuerberater, dafür sind die da.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Newbie
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    Danke für die schnellen Antworten!

    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    In deinem eigenen Interesse solltest du die Waren aus deinem Privatbesitz zum Zeitwert übernehmen und andersrum genau so.
    Die Formulierung ist mir noch nicht ganz klar. Meinst du: ...zum jeweiligen Zeitwert übernehmen... ? Oder muss ich den Artikel zum selben Preis zurückkaufen wie ich ihn als Ware übernommen habe?

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    ... ich hätte sonst geschrieben Originalpreis...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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