Die Nennung deines Namens ist der einzige Grund sich gegen ein Gewerbe auszusprechen?
Hallo Zusammen,
ich habe mir mehrere Beiträge hier durchgelesen und hoffe einerseits, dass ich hier richtig bin und andererseits, dass ihr mir da helfen könnt.
Seit ca 2 Jahren spiele ich mit dem Gedanken, mich freiberuflich im künstlerischen Bereich selbstständig zu machen - vorerst als Nebenverdienst neben dem Hauptberuf.
Ich habe entsprechend viel im Internet recherchiert bezüglich eventueller Anmeldungen etc beim FA.
Doch nun bin ich vor einigen Tagen auf Zwiespältige Informationen gestoßen und weiß nun nicht, ob ich mit meinem Konzept als Freiberufler gelten würde oder Gewerbe anmelden müsste.
Ich wollte sowohl fertig gezeichnete / gemalte Bilder bzw Comics verschiedener Stilrichtungen als auch Aufträge (zB Fr Müller will ihren kürzlich verstorbenen Hund als Acryl über dem Kamin haben). Hinzu kämen dann noch vorgefertigte Grußkarten, welche auch auf Auftrag incl Wünsche gemacht würden. Illustrationen wären ebenso im Programm, die als Gemälde (verstorbener Hund) ja nicht einzuordnen sind.
Sowohl traditionelle als auch digitale Endergebnisse würde ich anbieten.
Einen Künstlernamen habe ich nach reiflicher Überlegung ebenfalls schon ausgesucht, den es in der Form noch nicht gibt (lt Google).
Da ich meinen Online-Shop (später gern auch einen Laden/Atelier) über meinen Künstlernamen vertreten möchte und mein realer Name im Impressum bzw spätestens auf den Rechnungen, sehe ich von einem Kleingewerbe ab. Laut meinen Informationen muss hier der Volle Name im "Firmennamen" sein.
Nun meine Frage(n):
Nach der Beschreibung des oben grob genannten Konzepts - Freiberuflicher Künstler oder Gewerbeanmeldung?
Ich hatte gelesen, dass sobald Auftragsarbeiten kämen, man kein Freiberufler mehr wäre. Andererseits wurde darauf nicht eingegangen und als Freiberufler für gültig erklärt.
Braucht man für mein Vorhaben schriftlich nachweisbare Anerkennungen/Ausbildungen in Deutschland?
In Norwegen braucht man zwar für fast alles eine Anerkennung, aber wie ist das in Deutschland? Muss ich wirklich schriftlich nachweisen, dass ich mit Stift und Pinsel umgehen kann und mit dem Grafiktablett mehr als nur ruckelige Strichmännchen? Ich studiere zwar neben dem Hauptberuf per Fernstudium Werbegrafik und Design, wollte aber keine Logos, Flyer oder Visitenkarten zu gestalten anbieten. Daher mache ich zusätzlich ein Studium im Bereich kreatives Malen/Zeichnen, damit ich einen ggf erforderten Nachweis hätte (sofern dieser anerkannt wird - laut Akademie ist dieser gültig wie ein Abschluß an einer Kunstakademie).
Könnt ihr mir da weiterhelfen oder sollte ich lieber beim Finanzamt nachhören?
Allerdings habe ich leichte Zweifel, ob ich einen anständigen Sachbearbeiter bekomme - das Arbeitsamt bei uns ist auch nicht gerade mit hellen Köpfen gesegnet (nichts gegen die dort arbeitenden Leute, meist sind es ja die Handlungsanweisungen der Vorgesetzten, die die Sachbearbeiter bescheiden erscheinen lassen.)
Vielen Dank vorab für eure ehrlichen und hilfreichen Antworten =)
Liebe Grüße,
Golla
Die Nennung deines Namens ist der einzige Grund sich gegen ein Gewerbe auszusprechen?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Verkaufen? Oder fehlt dem Satz was anderes?
Da ich meinen Online-Shop (später gern auch einen Laden/Atelier) über meinen Künstlernamen vertreten möchte und mein realer Name im Impressum bzw spätestens auf den Rechnungen, sehe ich von einem Kleingewerbe ab.
Ähm, die Kleinunternehmerregelung hat damit gar nichts zu tun (die können auch Freiberufler in Anspruch nehmen) und auch als Freiberufler musst du unter deinem 'richtigen' Namen auftreten. Du kannst deinen Onlineshop nicht nur unter deinem 'Künstlernamen' betreiben - jedenfalls nicht, solange du deinen Künstlernamen in deinem Personalausweis eingetragen hast. Und bis dahin ist es ein langer Weg ...edit: Und selbst dann ersetzt der Künstlernamen in rechtsgeschäften nicht den bürgerlichen Namen.
Beim Freiberufler auch - die Unternehmereigenschaft ist ja an die Person gebunden und der hat nunmal einen Namen, unter dem er über das Melderegister zu finden ist.Laut meinen Informationen muss hier der Volle Name im "Firmennamen" sein.
IMO Gewerbe. Produktion und Handeln stehen doch deutlich im Vordergrund.Nach der Beschreibung des oben grob genannten Konzepts - Freiberuflicher Künstler oder Gewerbeanmeldung?
Für die Anerkennung als Freiberufler im Zweifelsfall ja - du musst schon dem Finanzamt nachweisen können, dass duBraucht man für mein Vorhaben schriftlich nachweisbare Anerkennungen/Ausbildungen in Deutschland?
"auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit "*
betreibst.
Aber vielleicht ist der Wunsch nach dem Status als Freiberufler nach dem Ausräumen des Missverständnisses bzgl. deines Vor- und Nachnamens ja ohnehin hinfällig.
copy
* http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)
Geändert von copy (23.08.2011 um 19:38 Uhr)
Guten Morgen Zusammen,
erst einmal vielen Dank für schnellen Antworten
@ dorintia
Laut meinen Informationen die ich hatte, wäre der Gewerbename des Kleinunternehmens "nur" durch den realen Namen. ZB "Hannelore Müller GmbH".
Und das wollte ich definitiv nicht.
Wenn aber, wie mir aus anderen Threads von hier scheint, eine Kombination aus Künstler- und realen Namen machbar ist, wäre es wieder nicht sooo tragisch.
Also zB "GollaArts GmbH - Hannelore Müller.
Wenn ich eh nicht drum rum komme, ein Gewerbe anzumelden, wäre das ja in Ordnung.
Der Name wäre auch nicht der einzige Grund. Es käm dann noch die Sache mit der doppelten Buchführung dazu, was als Freiberufler nicht so kompliziert ist, da dort nur eine einfache Buchführung für das FA gemacht werden muss(Lt Internet)
@copy
Ja, ich hatte das Wort verkaufen bzw anbieten vergessen. Ging da völlig unter beim Schreiben *lach*
Hm, ok. Dann habe ich bei der Namenssache wohl eine Fehlgedanken gehabt. Bin da nicht so im Thema und bevor ich zum Finanzamt renne, will ich natürlich möglichst viel wissen, um mit denen auch anständigig reden zu können - nicht dass man dann durch Missverständnisse falsche Aussagen bekommt.
Von der Homepage her wäre es aber machbar, zB mit oben genannten Beispiel:
Adresse: www.GollaArts.de
Gewerbename auf HP selbst, Impressum und Rechnungen: GollaArts GmbH - Hannelore Müller
Hab ich das so richtig verstanden?
(Bitte Domain und Rechtsform ungeachtet lassen, sind ja nur Beispiele)
Wenn ich also Gewerbe anmelde (was ja glaub ich einmalig 50,- Euro kostet in D), muss ich dann ebenfalls den Nachweis erbringen - bei Freiberufich wäre es nur für den Zweifelsfall. Hab ich das ebenfalls richtig verstanden?
Die vielen Informationen aus dem Internet machen mich da nicht richtig schlau. Dass man zB bei einer KfZ-Werkstatt den Meister haben muss, ist klar.
Aber ich hätte nicht gedacht, dass ich für mein künstlerisches Tun dann ebenfalls Nachweise/Zertifikate vorlegen (können) muss.
Naja, aber das sollte bei mir dann nicht das Problem sein - bin ja gerade dabei, staatlich anerkannte Fernstudien zu bestreiten.
LG,
Golla
Geändert von Golla (24.08.2011 um 06:30 Uhr) Grund: Schreibfehler :)
Ja, aber ohne GmbH, wenn du keine GmbH gründest - und die GmbH heisst dann auch nicht Hannelore Müller ...
Das ist Quatsch - bis 50.000 Euro Gewinn oder 500.000 Umsatz reicht die einfache Buchführung, auch bei Gewerbetreibenden.Wenn ich eh nicht drum rum komme, ein Gewerbe anzumelden, wäre das ja in Ordnung.
Der Name wäre auch nicht der einzige Grund. Es käm dann noch die Sache mit der doppelten Buchführung dazu, was als Freiberufler nicht so kompliziert ist, da dort nur eine einfache Buchführung für das FA gemacht werden muss(Lt Internet)
Das kostet nicht überall gleich, sondern in jeder Kommune anders. Einfach erkundigen.Wenn ich also Gewerbe anmelde (was ja glaub ich einmalig 50,- Euro kostet in D),
Ja, wenn das Finanzamt dich nicht als Freiberufler anerkennt und du zum Beispiel dagegen klagen willst. Das tückische dabei ist, dass dir das Finanzamt den Status auch nach Jahren noch verweigern kann, auch rückwirkend.muss ich dann ebenfalls den Nachweis erbringen - bei Freiberufich wäre es nur für den Zweifelsfall. Hab ich das ebenfalls richtig verstanden?
Jetzt mal Klartext: Was versprichst du dir vom Status als Freiberufler?
Behaupten kann halt jeder viel, aber an die Freien Berufe werden eben besondere Anforderungen gestellt.Aber ich hätte nicht gedacht, dass ich für mein künstlerisches Tun dann ebenfalls Nachweise/Zertifikate vorlegen (können) muss.
Ich hatte es ja bereits verlinkt, lies es doch bitte mal ganz: http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)
Doch, sorry aber irgendein Fernstudiengang macht dich für das Finanzamt noch lange nicht zum Freiberufler. Arbeitest du denn künstlerisch, kannst du Ausstellungen nachweisen, bist du in Galerien vertreten, hast du vielleicht sogar einen Galeristen, der dich exklusiv vertritt? _Das_ wären Hinweise auf eine künstlerische und damit freiberufliche Tätigkeit, nicht irgendein Fernstudiengang mit einem Fantasiediplom.Naja, aber das sollte bei mir dann nicht das Problem sein - bin ja gerade dabei, staatlich anerkannte Fernstudien zu bestreiten.![]()
copy
Mahlzeit
Den Link von Wikipedia hatte ich mir durchgelesen. Und eigentlich hatte ich ja auch so geschrieben, dass ich entsprechend erkannt habe, dass ich (ohne laut zu murren^^) die Sache mit dem Freiberufler vergesse.
Ausserdem stand dort nicht, ob man für Gewerbeanmeldung sein Können schriftlich nachweisen muss.
Was ja meine Frage war (=Muss man für Gewerbe im ---künstlerischen--- Bereich ebenso Nachweise/Zertifikate/Zeugnisse/etc erbringen, wie man es als Freiberufler im Zweifelsfall auch tun können muss? = Kann auch die Hausfrau in der Nachbarschaft ohne an zB der Kunstakademie 6 Semester abgelegt zu haben einen Laden eröffnen, in dem sie ihre Werke zum Kauf anbietet und ebenso Aufträge annimmt?)
Zu den Fernstudien:
Die Fernstudien sind staatlich eingetragen und die Zertifikate/Zeugnisse sind in der Wirtschaft, öffertlichkeit etc anerkannt und geltend. Sogar international - je nach Kurs (Hobby-Basteleien natürlich nicht).
Da hat sich also in den letzten Jahren auch einiges geändert.
Davon mal ab: Wie soll man die Möglichkeit denn sonst haben, sich beruflich oder gewerblich selbstständig umzuorientieren, wenn man keine Zeit hat zu Gymnasien, Universitäten oder Akademien zu gehen - geschweige denn der finanzielle Aspekt: Ich bin hauptberuflich tätig und bestreite damit meinen Lebensunterhalt. Ich bin über 25, sodass ich vom Amt keine "2. Ausbildung" erhalten würde (ausser auf eigene Kosten = am Existenzminimum leben). Hinzu noch der Punkt, dass man eine 2. Ausbildung (unter 25) oder eine Umschulung erst dann bekommt, wenn man sonst nicht vermittelbar ist.
Also bleibt einem berufstätigen erwachsenem Menschen nichts anderes, als eben diese Fernstudien, die ja staatlich eingetragen und anerkannt sind + Schichtarbeiter haben absolut 0 Chancen sonst.
Daher sind Fernstudien mittlerweile anerkannt.
Es freut mich zu lesen, dass erst ab einer gewissen Gewinn/Umsatz eine doppelte Buchführung gemacht werden muss.
Ich hatte in 2006 eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen, wodurch mir Buchhaltung nicht gänzlich fremd ist, aber die Doppelte hatte mir immer Graus eingejagt
Aber auch hier gibt es ja in gut sortierten Buchläden entsprechendes Auffrischungsmaterial.
Was ich mir aus dem Freiberuflichen versprochen hatte?
Steuer"vergünstigungen" = keine Gewerbesteuer zahlen
+doppelte Buchführung (was ja ein Missglaube war), Firmenname-Missverständnis (auch bereits geklärt).
Ich hatte mit den Informationen aus dem Internet gearbeitet, die ja - wie du selbst weißt - scheinbar nicht immer so glaubhaft sind. Sogar von entsprechenden Informationsseiten statt irgendwelcher Foren.
In soweit wären meine Fragen beantwortet - ausser halt, ob ich für die Gewerbeanmeldung --ebenfalls--- schriftlich mein Können nachweisen muss.
Das ist meine letzte Frage und dann kann ich vorbereitet zum FA gehen und mir da kommunenbezogene Informationen einholen.
Vielen Dank und
LG,
Golla
Nein, für das was du vorhast musst du dein Können für eine gewerbliche Tätigkeit nicht nachweisen.
Hast du mal ergoogelt ab wann Gewerbesteuer fällig wird?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Nein, für's Gewerbe muss man nichts können.
Naja, hat ja mit dem Thema eigentlich nichts zu tun, aber diese Privatakademien versprechen das Blaue vom Himmel und "staatlich eingetragen" bedeutet gar nichts.Die Fernstudien sind staatlich eingetragen und die Zertifikate/Zeugnisse sind in der Wirtschaft, öffertlichkeit etc anerkannt und geltend. Sogar international - je nach Kurs (Hobby-Basteleien natürlich nicht).
Da hat sich also in den letzten Jahren auch einiges geändert.
Vom wem, bei wem, im Hinblick auf was? Ich bin selbst in der Kreativwirtschaft tätig, wer sich hier mit solchen Fernstudienabschlüssen bewirbt, hat keine Chance. Die meisten dieser 'Institute' nutzen aus, dass es viel mehr Interessenten und Bewerber als Ausbildungs- und Studienplätze gibt und dass z.B. an staatlichen Hochschulen und Kunstakademien die Bewerber durch ein teilweise sehr strenges Auswahlverfahren müssen. Die nehmen eben nicht jeden. Die meisten privaten Institute nehmen jeden, der bezahlt, und das ja tw. nicht zu knapp. Und dass bspw. keine staatliche Hochschule künstlerische oder Designstudiengänge per Fernstudium anbietet, liegt daran, dass die Interaktion zwischen Lehrenden und Studierenden aber auch zwischen den Studierenden ganz wesentlich ist, nicht nur im Rahmen von Projektarbeiten.Daher sind Fernstudien mittlerweile anerkannt.
Die wird erst ab 24.500 Euro Gewinn fällig und dann zumindest zum Teil mit der Einkommensteuer verrechnet.Was ich mir aus dem Freiberuflichen versprochen hatte?
Steuer"vergünstigungen" = keine Gewerbesteuer zahlen
Nein.In soweit wären meine Fragen beantwortet - ausser halt, ob ich für die Gewerbeanmeldung --ebenfalls--- schriftlich mein Können nachweisen muss.
copy
Guten Morgen,
nochmals Danke für die Informationen
Leider hatte ich fuer Gewerbe ebenso verwirrende Aussagen ergooglet wie für Freiberuf. Dank Euch bin ich nun aufgeklaerter und entsprechend vorbereitet für Unterhaltungen mit dem FA.
Ich werde mich noch kundig machen, welche Rechtsform fuer mein Vorhaben sinnig und machbar sind.
Zum Fernstudium:
Da gebe ich dir Recht, copy, dieses Thema gehoert nicht in dieses Forum. Ausserdem herrscht bei uns Beiden unterschiedliche Ansicht, die wohl u.A. darauf zurueck zu fuehren ist, wie unsere Lebensverhaeltnisse und Lebenslaeufe sind. Wie gesagt, nach der Schule hatte ich eine Ausbildung und bin dann berufstaetig geworden (+40 Std/Woche), wodurch ich selbst keine Chance habe allein zeitlich bei Akademien zu werben - abgesehen von der Entfernung zur naechsten Akademie. Also an Talent und Faehigkeit liegt es bei mir nicht
Zu deiner Frage: Eingetragen bei der Zentrale in Koeln für Fernstudien (Zitat "Alle Fernlehrgänge der SGD sind durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln geprüft und zugelassen. In einem intensiven Verfahren – geregelt im Fernunterrichtsschutzgesetz von 1977 – prüfen erfahrene Fachleute, ob der Lernstoff vollständig, fachlich einwandfrei und pädagogisch so aufbereitet ist, dass der Kursteilnehmer sein Lehrgangsziel sicher erreichen kann.", von SGD; Details siehe http://www.sgd.de/fernstudium/staatliche-zulassung.php - Hier auch schriftlich dargelegt, dass sie ueber die selben Normen wie Hochschulen und Akademien geprueft und anerkannt wurden),
Anerkannt: Zitat: "[...] SGD-Abschlüsse sind in Industrie, Wirtschaft und Öffentlichkeit als Abschluss eines renommierten privaten Fernlehr-Institutes anerkannt. [...]" (SGD, http://www.sgd.de/studienberatung/ha...-fragen.php#q2 )
Jeder geht einen anderen Weg, den er in seiner aktuellen Situation und mit uebereinkommen der daraus folgenden Konsequenzen auch gehen kann.
Wer direkt nach der Schule seinen "wahren" Weg gefunden hat und auch von anderen in der Sache unterstuetzt (Informationen und ggf finanziell), dem sei es gegoennt. Andere muessen halt Umwege gehen.
Da meine Fragen in soweit geklaert wurden, denke ich, kann dieser Thread als geschlossen betrachtet werden.
Vielen lieben Dank nochmal und Euch alles Gute,
Golla
Ja. Genau so was hatte ich befürchtet. Du kannst da auch 'Feng-Shui-Berater' werden ...
Nee, da steht da nicht. Da steht "Nach diesem hohen Qualitätsstandard sind viele namhafte deutsche Hochschulen zertifiziert." Ja, schön - und? Eine "Anerkennung" gibt es durch eine ISO-Zertifizierung überhaupt nicht.Hier auch schriftlich dargelegt, dass sie ueber die selben Normen wie Hochschulen und Akademien geprueft und anerkannt wurden),
Aber das führt jett hier zu weit. Ich will dir das ja auch nicht ausreden, nur sei nicht allzu enttäuscht, wenn das weder zur Anerkennung als Freiberuflerin noch zu einem anerkannten Abschluss führt.
copy
Guten Morgen,
zu 1. ja man kann "alles werden", ob sinnig oder nicht. Ist halt die Art der Chance einer Weiterbildung für Berufstaetige, die sonst auf soziale Hilfen angewiesen waeren bei Vollzeitstudien, um den minimalen Lebensunterhalt weiter halten zu koennen. (Sofern sie den auch noch kriegen wuerden....)
zu 2. hatte ich schon gesagt, dass ich Freiberufler aus dem Kopf gestrichen habe und Gewerbe anmelden werde. Ergo: Unwesentlich, weiter zu erwaehnen, dass es dafuer wohl (eventuell, falls Zweifelsfall) nicht anerkannt wuerde. Es ist kein Vollzeitstudium und keine Ausbildung, sondern eine Weiterbildung, um "Quereinsteigern" die Chance zu geben, die sie sonst so oder so wahrscheinlich nie haetten. (Ausnahmen bestaetigen die Regel)
Zitat SGD: [...]"Bereits seit 2010 können wir durch die ISO 9001-Zertifizierung nachweisen, dass sämtliche Prozesse in allen Unternehmensbereichen den international anerkannten Richtlinien entsprechen."[...] (btw)
Ich mache das ja auch, um Kunden, die Interesse daran haben, "Zeugnis" geben zu koennen, dass ich auch weiss, was ich da tue
Malen/Zeichnen kann ich, muss es nicht lernen und ich wusste schon immer, was ich da mache. Aber es gibt Menschen, die wollen Zertifikate sehen, als Absicherung, dass sie gut aufgehoben sind. Und selbst gebastelte Zeugnisse gelten als Urkundenfaelschung und ich moechte serioes auftreten und wenn Presseberichte, dann nicht wegen Verurteilungen vor Gericht
Ich schlage vor, wir beenden diese Diskussion mit dem Ergebnis: Deine Ansicht, meine Ansicht. Beide haben irgendwo Recht.
Anfang nächster Woche gehe ich beim FA vorbei und lasse mich da genauer beraten. Ggf muss ich noch zu einem Steuerberater wegen der Rechtsform. Wobei ich hoffe, das vermeiden zu koennen, da die wahrscheinlich nicht gerade billig sind. Manche raten aber an, wenigstens im 1. Jahr als Einsteiger einen Steuerberater dabei zu haben. Mal sehen, wie die Preise da so sind + die Qualitaet.
Einen Businessplan habe ich schon fast fertig, wobei ich nicht weiss, ob ich den genau so erstellen muss, wie fuer andere Branchen. ZB im Bereich "Konkurenz und meine Loesungen" - in Kunst schwierig. Ist eigentlich Stil- und Geschmacksabhaengig vom Kunden.
Ich gehe aber davon aus, dass ich vor naechstes Jahr noch nicht starten werde - muss mich noch in vieles einlesen und auch auffrischen (zB einfache Buchhaltung, Jahre her).
Dieses Forum hat mir aber sehr weitergeholfen. Auch in den detailierten Auflistungen der Rechtsformen und den Details zu Kleinunternehmern.
Dafuer moechte ich mich herzlich bedanken und kann nur sagen: Macht weiter so!
LG,
Golla
PS: Wuerde mir jemand monatlich die 900 Euro Lebensunterhalt (Anfahrtskosten sowie Materialien sind nicht mit einberechnet ) + das Studium an einer Universitaet zahlen, wuerde ich sofort ein Vollzeitstudium machen.![]()
Geändert von Golla (26.08.2011 um 10:05 Uhr)
Ich möchte am Rande noch einwerfen, dass Du als Künstler in der KSK (Künstlersozialkasse) pflichtversichert bist. Das ist bei geringen Einnahmen durchaus eine gute Sache, sobald Du besser verdienst aber eher ein "Geld-in-die gesetzliche-Rente-werfen".
http://www.kuenstlersozialkasse.de/
http://www.kskontra.de/dialog.d25.htm
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