Ergebnis 1 bis 13 von 13

Thema: Fragen zu Schülerbafög + 400€-Job + Kleingewerbe

  1. #1
    TP-Junior
    Registriert seit
    Sep 2011
    Beiträge
    6

    Fragen zu Schülerbafög + 400€-Job + Kleingewerbe

    Hallo TP-Community,

    ich bin hier neu da ich ein paar Fragen bezüglich einer Kleingewerbeanmeldung hätte, aber erstmal großes Lob an das Forum und die Mitglieder, hier hab ich bereits viele super Themen gelesen.

    Zu meinen Fragen:

    Ich bin derzeit Schüler an einer Berufsoberschule in Bayern und bekomme elternunabhängiges Bafög.
    Laut dem Bafög-Gesetz darf ich wenn ich mich richtig Informiert habe 4800€ anrechnungsfrei im Bewilligungszeitraum dazuverdienen. Bei 12 Monaten wären das genau 400€ pro Monat, ich bin aber nur 9 - 10 Monate bewilligt was ca. 480€ wären.

    Zu meinen Fragen:

    Geht es Grundsätzlich in Ordnung wenn ich neben Bafög und 400€-Job noch ein Kleingewerbe anmelde oder werden mir die Leistungen gekürzt/gestrichen?

    Ist es egal wie ich die 4800€ anteilmäßig verdiene (z.B. Nebenjob 80% / Gewerbe 20%)?

    Fallen für mich wenn ich in unter der "Freigrenze" bleibe trotzdem Kosten an (Steuern, etc)?

    Danke

  2. #2
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.676
    Zitat Zitat von Skillz Beitrag anzeigen
    Hallo TP-Community,

    ich bin hier neu da ich ein paar Fragen bezüglich einer Kleingewerbeanmeldung hätte
    Es gibt keine Kleingewerbeanmeldung, aber lies dazu bitte mal die KU-Faq und benutze die Suche.

    Ich bin derzeit Schüler an einer Berufsoberschule in Bayern und bekomme elternunabhängiges Bafög.
    Laut dem Bafög-Gesetz darf ich wenn ich mich richtig Informiert habe 4800€ anrechnungsfrei im Bewilligungszeitraum dazuverdienen.
    Richtig bzw. 400 Euro im Monat.

    Bei 12 Monaten wären das genau 400€ pro Monat, ich bin aber nur 9 - 10 Monate bewilligt was ca. 480€ wären.
    Nein - es bleibt bei den 400,- pro Monat: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php#frei

    Ist es egal wie ich die 4800€ anteilmäßig verdiene (z.B. Nebenjob 80% / Gewerbe 20%)?
    Ja.

    Fallen für mich wenn ich in unter der "Freigrenze" bleibe trotzdem Kosten an (Steuern, etc)?
    Evtl. Gewerbemüll, GEZ. Was du sonst an Kosten hast, können wir nicht wissen.

    copy

  3. #3
    TP-Junior
    Registriert seit
    Sep 2011
    Beiträge
    6
    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Es gibt keine Kleingewerbeanmeldung, aber lies dazu bitte mal die KU-Faq und benutze die Suche.
    Ich meinte auch Gewerbeanmeldung und dann die Kleinunternehmerregelung - habs nur Abgekürzt

    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Evtl. Gewerbemüll, GEZ. Was du sonst an Kosten hast, können wir nicht wissen.
    Solche Kosten sind mir bewusst, ich meinte ob ich Geld an den Staat oder sonstige (z.B. IHK) abtreten muss?!

    Ansonsten Danke für deine Antworten

    Um in die Sache noch etwas Licht zu bringen, ich möchte einen PC-Reparatur-Service anbieten wo ich zum Kunden komme bzw. der Kunde zu mir. Stundenlohn und eventuelle Ersatzteile werden dann in Rechnung gestellt (ohne MwSt.)..

  4. #4
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.676
    Zitat Zitat von Skillz Beitrag anzeigen
    Ich meinte auch Gewerbeanmeldung und dann die Kleinunternehmerregelung - habs nur Abgekürzt
    Jaja ...

    Solche Kosten sind mir bewusst, ich meinte ob ich Geld an den Staat oder sonstige (z.B. IHK) abtreten muss?!
    Ist das jetzt eine Frage oder ein Ausruf? Für die Einkommensteuer gibt es einen Freibetrag, der auch heute schon wieder genannt wurde und ansonsten in einer Minute mit der Suche zu finden ist. Gleiches gilt für die IHKen, auch die haben Freibeträge.

    Um in die Sache noch etwas Licht zu bringen, ich möchte einen PC-Reparatur-Service anbieten wo ich zum Kunden komme bzw. der Kunde zu mir. Stundenlohn und eventuelle Ersatzteile werden dann in Rechnung gestellt (ohne MwSt.)..
    Da wäre ich ganz vorsichtig - auch hier hilft die Suche schnell weiter, welche Fallstricke da lauern. Stichwort Abgrenzung zum Handwerk, Gewährleistung, Haftung. Über die Grundfrage zu diskutieren, wie ein Schüler einen gescheiten Support bieten soll ('ich kann jetzt gerade nicht, ich habe Mathe'), bringt wohl eh nichts...

    copy

  5. #5
    TP-Junior
    Registriert seit
    Sep 2011
    Beiträge
    6
    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Ist das jetzt eine Frage oder ein Ausruf? Für die Einkommensteuer gibt es einen Freibetrag, der auch heute schon wieder genannt wurde und ansonsten in einer Minute mit der Suche zu finden ist. Gleiches gilt für die IHKen, auch die haben Freibeträge.
    Sorry wenn ich mit meinen Anfängerfragen nerve bzw. jede Frage erst erklären muss

    Zu den Steuern: Also ich muss im vorherigen Geschäftsjahr einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro erzielen und im laufenden Kalenderjahr die Umsatzgrenze von 50.000 Euro nicht überschreiten um von der Umsatzsteuer verschont zu bleiben, richtig?
    Ich meinte eher ob das Zusammenspiel von Bafög + Nebenjob + Gewerbe (solange ich unter den Grenzen für die Freibeträge bleibe) trotzdem eine Steuer mit sich bringt? Kindergeld bleibt meinen Eltern auch erhalten oder?


    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Da wäre ich ganz vorsichtig - auch hier hilft die Suche schnell weiter, welche Fallstricke da lauern. Stichwort Abgrenzung zum Handwerk, Gewährleistung, Haftung. Über die Grundfrage zu diskutieren, wie ein Schüler einen gescheiten Support bieten soll ('ich kann jetzt gerade nicht, ich habe Mathe'), bringt wohl eh nichts...
    Ok ich hab mal gesucht und gelesen
    Ich möchte natürlich PC-Reparatur im übertragenen Sinn anbieten, d.h. Teile tauschen (EK und VK gleich, also kein Gewinn an den Teilen, nur an der Dienstleistung) und Softwareprobleme beheben. Damit hätte sich das geklärt oder hab ich noch was übersehen?
    Das mit dem Support ist natürlich so ne Sache, aber dann würden sich einfach die Arbeitszeiten nach meinen Schulzeiten richten z.B.: 13 - 18 Uhr täglich. Dürfte ich grundsätzlich auch 7 Tage die Woche arbeiten, also Montag - Sonntag?

    Grüße

  6. #6
    TP-Lady-Mod
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    7.102
    Wenn du die 17500 € in einem Jahr überschreitest bist du ab dem nächsten regelbesteuert.
    Guck bitte selbständig nach der Einkommensgrenze fürs Kindergeld und dem Steuerfreibetrag der für jeden gilt.
    Und beschäftige dich mit dem Thema Krenkenversicherung.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Junior
    Registriert seit
    Sep 2011
    Beiträge
    6
    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Und beschäftige dich mit dem Thema Krenkenversicherung.
    Ah Danke, hätte ich total vergessen..
    Ok wenn ich das richtig Verstanden habe wird meine persönliche Gewinngrenze jetzt also auf 365€ pro Monat heruntergesetzt damit ich bei meinen Eltern mitversichert bleiben kann!
    Geändert von Skillz (08.09.2011 um 18:54 Uhr)

  8. #8
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.676
    Zitat Zitat von Skillz Beitrag anzeigen
    Ok wenn ich das richtig Verstanden habe wird meine persönliche Gewinngrenze jetzt also auf 365€ pro Monat heruntergesetzt
    Es gibt keine "Gewinngrenze", die herunter gesetzt werden könnte, aber du darfst nicht mehr als 365,- Euro eigenes Einkommen (!) haben, um mitversichert zu bleiben.

    copy

  9. #9
    TP-Junior
    Registriert seit
    Sep 2011
    Beiträge
    6
    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Es gibt keine "Gewinngrenze", die herunter gesetzt werden könnte, aber du darfst nicht mehr als 365,- Euro eigenes Einkommen (!) haben, um mitversichert zu bleiben.

    copy
    Hehe natürlich weiß ich das es keine Gewinngrenze gibt, deswegen ja die Anfürhumgszeichen und das "persönliche"!
    Blöd formuliert..

    Also solange ich unter 365 Euro Gewinn bzw. Einkommen im Monat und unter 17500 Euro Umsatz im Jahr bleibe, muss ich keine Umsatz- und Einkommenssteuern bezahlen, bin bei meinen Eltern weiterhin Krankenversichert, meine Eltern bekommen weiterhin Kindergeld gezahlt und mir werden keine Leistungen gestrichen? Super :-)

    Darf ich auch Sonntags arbeiten / Kunden besuchen?
    Muss ich zwingend bei z.B. Zeitungsinseraten meinen vollen Namen angeben oder reicht dort auch ein Fantasiename und dann eben auf der Rechnung Fantasiename + Voller Name?

  10. #10
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.676
    Zitat Zitat von Skillz Beitrag anzeigen
    Hehe natürlich weiß ich das es keine Gewinngrenze gibt, deswegen ja die Anfürhumgszeichen und das "persönliche"!
    In deinem Beitrag waren nirgends Anführungszeichen.

    Also solange ich unter 365 Euro Gewinn bzw. Einkommen im Monat und unter 17500 Euro Umsatz im Jahr bleibe, muss ich keine Umsatz- und Einkommenssteuern bezahlen,
    Du musst immer Umsatzsteuer bezahlen. Lies noch mal die FAQ. Bei der KU-Regelung geht es ausschließlich darum, dass du keine USt ausweist und abführst. Bezahlen würdest die dann aber auch nicht du, sondern deine Kunden ...

    Darf ich auch Sonntags arbeiten / Kunden besuchen?
    Muss ich zwingend bei z.B. Zeitungsinseraten meinen vollen Namen angeben oder reicht dort auch ein Fantasiename und dann eben auf der Rechnung Fantasiename + Voller Name?
    Ja, nein, reicht.

    copy

  11. #11
    TP-Junior
    Registriert seit
    Sep 2011
    Beiträge
    6
    Achtung, eine der Es-lässt-sich-zwar-alles-über-Google-und-die-Suche-finden-aber-ich-erstell-trotzdem-mal-nen-neuen-Thread Nervensäge ist wieder da

    Danke erstmal für alle Antworten von copy & dorintia!
    Hab jetzt zu diesem Forum noch unerwartet Hilfe bekommen.. meine Banknachbarin im neuen Schuljahr ist ausgebildete Steuerfachangestellte

    Allgemein zur Gewerbeanmeldung mit KU-Regelung und EkSt.-Freibeträgen und so weiter hab ich jetzt (hoffentlich) alles verstanden.
    Aber eine Frage hätte ich noch:
    Um die Einkommenssteuererklärung ab der Ausübung eines Gewerbes (d.h. ab Anmeldung) komme ich nicht herum oder?
    Da ich nicht sicher bin ob ich bis Mai nächsten Jahres Umsatz machen werde bzw. falls es ein Griff ins Klo wird mit dem Gewerbe..
    Meine Banknachbarin meinte "Grundsätzlich musst die immer machen wenn ein Gewerbe hast", jetzt wollt ich nur doch nochmal ne zweite oder auch dritte Meinung einholen..
    Und wenn ich das Gewerbe wieder abmelden würde, wäre ich auch gleichzeitig wieder von der Steuererklärung befreit oder?

    Danke wiedermal und schönen Abend noch allen!
    Skillz

  12. #12
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.676
    Zitat Zitat von Skillz Beitrag anzeigen
    Um die Einkommenssteuererklärung ab der Ausübung eines Gewerbes (d.h. ab Anmeldung) komme ich nicht herum oder?
    Ja, kommst du nicht. Spätestens wenn dich das FA auffordert, musst du.

    Und wenn ich das Gewerbe wieder abmelden würde, wäre ich auch gleichzeitig wieder von der Steuererklärung befreit oder?
    Nein, zumindest für das Jahr musst du auch eine Steuererklärung inkl. Aufgabebilanz machen.

    copy

  13. #13
    TP-Lady-Mod
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    7.102
    Übrigens musst du die EkSt.-Erklärung immer für das komplette Jahr machen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Kleingewerbe und viele Fragen...
    Von Chasm im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 24
    Letzter Beitrag: 04.02.2011, 22:52
  2. Fragen zum Kleingewerbe
    Von Webwatcher1986 im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 29.06.2010, 09:19
  3. Fragen zum Kleingewerbe
    Von Hobbit im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 09.12.2008, 14:04
  4. 2 Fragen zum Kleingewerbe
    Von DaHo im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 02.10.2006, 22:17
  5. Fragen zu Kleingewerbe!
    Von Fam.Sommer im Forum Recht & Co
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 03.01.2006, 18:02

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51