Ergebnis 1 bis 9 von 9

Thema: Kleingewerbe anmelden

  1. #1
    TP-Newbie
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    Kleingewerbe anmelden

    Hallo,

    erstmal etwas zu meinem Mann und mir.

    Ich (20 Jahre) möchte ein Kleingewerbe anmelden. Ich will Ware günstig einkaufen und es wieder verkaufen. Das übliche halt.
    Nebenbei arbeite ich als geringfügig Beschäftigte und verdiene mtl. 365€. Ich bin bei meinem Mann mitversichert.
    Mein Mann (23 Jahre) ist jetzt im 3. Lehrjahr seiner Ausbildung und verdient ca. 860 €, brutto.
    Er wird nächstes Jahr übernommen und bekommt dann ca. 2200 €, brutto.

    Da ich ein Kleingewerbe betreiben möchte, werde ich meinen Umsatz unter der 17500€ Grenze halten. Ich verzichte auf das Ausweisen der Umsatzsteuer.
    Wenn ich den Mitgliedsbeitrag bei der IHK nicht zahlen möchte, muss ich meinen Gewinn unter 5200€ halten und wenn ich drüber bin, muss ich halt ein paar € zahlen, ca. 50€, richtig?

    Mit dem Steuerfreibetrag, bin ich mir noch nicht ganz sicher. Haben mein Mann und ich jetzt einen Steuerfreibetrag von 16.008 € oder nicht? Mit seinen 860 €, den Sonderzahlungen und dem Pauschalbetrag, der ja dann abgezogen wir, liegt er knapp unter der 8004€ Marke. Dann bekommt er ja noch weiterhin sein Kindergeld. Wenn wir aber den doppelten Steuerfreibetrag (16.008€) haben, haben wir ja noch ca. 8004€ für mein Gewerbe und meine geringfügige Beschäftigung. Auf das Jahr bekomme ich ca. 4380€ (365*12), dann müsste ich ja noch ca. 3624 € (8004/12) für mein Gewerbe haben, um keine Einkommenssteuer zahlen zu müssen.
    Ist das so richtig oder bring ich da was mächtig durcheinander?

    Dann habe ich noch ein Problem. Da ich ja bei meinem Mann mitversichert bin und bis jetzt nur einen geringfügige Beschäftigung ausübe, kann das so bleiben. Wenn ich aber nun ein Kleingewerbe betreibe, muss ich mich ja selber versichern. Wie teuer wäre es dann ungefähr? Liege ich bei ca. 250 € richtig? Muss mich wahrscheinlich eh bei der Krankenversicherung melden und nachfragen.

    Das heißt im Endeffekt, wenn ich ein Gewerbe anmelde und geringfügig Beschäftigt bin, lohnt es sich erst dann, wenn ich mehr Gewinn mache, muss aber dann versuchen unter der 17500€-Grenze im Jahr bleiben. (mmmhhh)

    Habt Ihr da ein Tipp? Ist das so richtig, wie ich es schreibe? Ich habe viele Foren durchforstet und auch viel gefunden und gelesen, bin mir aber nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe.

    Dann kommt ja noch hinzu, dass mein Mann nächstes Jahr übernommen wird und wir Einkommenssteuer zahlen müssen und das nicht wenig. Vielleicht ja schon vorher, wenn ich das mit dem Steuerfreibetrag richtig verstanden habe.

    Ich bedanke mich im Voraus.

    Viele Grüße

    Frau von „Wow4ik“

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Wow4ik Beitrag anzeigen
    Ich (20 Jahre) m�chte ein Kleingewerbe anmelden.
    Das gibt es nicht, ihr meldet ein ganz normales Gewerbe an. Die Kleinunternehmerregelung ist ausschlie�lich umsatzsteuerlich relevant. Bitte mal die FAQ lesen.

    Ich will Ware g�nstig einkaufen und es wieder verkaufen. Das �bliche halt.
    Nebenbei arbeite ich als geringf�gig Besch�ftigte und verdiene mtl. 365�. Ich bin bei meinem Mann mitversichert.
    Mein Mann (23 Jahre) ist jetzt im 3. Lehrjahr seiner Ausbildung und verdient ca. 860 �, brutto.
    Er wird n�chstes Jahr �bernommen und bekommt dann ca. 2200 �, brutto.

    Da ich ein Kleingewerbe betreiben m�chte, werde ich meinen Umsatz unter der 17500� Grenze halten. Ich verzichte auf das Ausweisen der Umsatzsteuer.
    Ja, das nennt sich Kleinunternehmerregelung. Du verzichtest dann auch darauf, die von dir bezahlte Umsatzsteuer geltend zu machen. Denn dass du immer Umsatzsteuer bezahlst, wenn du etwas kaufst, ist dir schon klar, oder?

    Wenn ich den Mitgliedsbeitrag bei der IHK nicht zahlen m�chte, muss ich meinen Gewinn unter 5200� halten und wenn ich dr�ber bin, muss ich halt ein paar � zahlen, ca. 50�, richtig?
    Wir wissen nicht, ab wann deine IHK Beitr�ge will, das musst du direkt bei deiner IHK abfragen.

    Mit dem Steuerfreibetrag, bin ich mir noch nicht ganz sicher. Haben mein Mann und ich jetzt einen Steuerfreibetrag von 16.008 � oder nicht?
    Wenn ihr gemeinsam veranlagt werdet, ja. 16.007 um genau zu sein.

    Mit seinen 860 �, den Sonderzahlungen und dem Pauschalbetrag, der ja dann abgezogen wir, liegt er knapp unter der 8004� Marke. Dann bekommt er ja noch weiterhin sein Kindergeld.
    Das Kindergeld bekommen aber seine Eltern, das z�hlt nicht zu seinem Einkommen.

    Wenn wir aber den doppelten Steuerfreibetrag (16.008�) haben, haben wir ja noch ca. 8004� f�r mein Gewerbe und meine geringf�gige Besch�ftigung.
    F�r dein Einkommen, ja.

    Auf das Jahr bekomme ich ca. 4380� (365*12), dann m�sste ich ja noch ca. 3624 � (8004/12) f�r mein Gewerbe haben, um keine Einkommenssteuer zahlen zu m�ssen.
    Ist das so richtig oder bring ich da was m�chtig durcheinander?
    Nein, das ist im Prinzip so richtig. Ich verstehe allerdings nicht, warum man einerseits Geld verdienen will und andererseits davor Angst hat, Steuern zu zahlen ...

    Dann habe ich noch ein Problem. Da ich ja bei meinem Mann mitversichert bin und bis jetzt nur einen geringf�gige Besch�ftigung aus�be, kann das so bleiben. Wenn ich aber nun ein Kleingewerbe betreibe, muss ich mich ja selber versichern.
    Du musst dich selbst versichern, wenn du mehr als 365,- eigenes Einkommen hast (Ausnahme: 400-Euro-Job), mit dem Gewerbe hat das prim�r nichts zu tun.

    Wie teuer w�re es dann ungef�hr? Liege ich bei ca. 250 � richtig? Muss mich wahrscheinlich eh bei der Krankenversicherung melden und nachfragen.
    Ja, richtig - wir k�nnen das nicht per Ferndiagnose raten.

    Das hei�t im Endeffekt, wenn ich ein Gewerbe anmelde und geringf�gig Besch�ftigt bin, lohnt es sich erst dann, wenn ich mehr Gewinn mache, muss aber dann versuchen unter der 17500�-Grenze im Jahr bleiben. (mmmhhh)
    Wieso "musst" du versuchen, weniger als 17.500 Euro Umsatz zu machen? Was ist denn an der Regelbesteuerung so schlimm?

    Habt Ihr da ein Tipp?
    Wof�r?


    Dann kommt ja noch hinzu, dass mein Mann n�chstes Jahr �bernommen wird und wir Einkommenssteuer zahlen m�ssen und das nicht wenig.
    Aber auch nicht viel.

    Vielleicht ja schon vorher, wenn ich das mit dem Steuerfreibetrag richtig verstanden habe.
    Wenn Ihr vorher mehr gemeinsames Einkommen habt, ja.

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  3. #3
    TP-Newbie
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    Talking

    Ja, das nennt sich Kleinunternehmerregelung. Du verzichtest dann auch darauf, die von dir bezahlte Umsatzsteuer geltend zu machen. Denn dass du immer Umsatzsteuer bezahlst, wenn du etwas kaufst, ist dir schon klar, oder?
    Ja, das ist mir klar. W�rde die Umsatzsteuer in den Verkaufspreis mit einrechnen .
    Ich will das mit meinem Kleinunternehmen im ersten Jahr versuchen. Das hei�t, dass ich erstmal unter der 17.500� Umsatz-Grenze bleiben m�chte. Wenn es im ersten Jahr gut laufen wird, bin ich bereit die Umsatzsteuer auszuweisen. Das ist ja dann mit dem Gewinn anders geregelt. < 30.000 � Gewinn / < 500.000� Umsatz im Jahr f�r eine E�R, richtig? Gewerbesteuer zahlt man ja ab einen Gewinn von 24.500� +.

    Nein, das ist im Prinzip so richtig. Ich verstehe allerdings nicht, warum man einerseits Geld verdienen will und andererseits davor Angst hat, Steuern zu zahlen ...
    Also so ist das nicht^^
    Ich habe keine Angst Steuern zu zahlen, ich bin auch bereit dazu. Will aber im ersten Jahr Einkommensteuerfrei bleiben, um mich an das alles zu gew�hnen und nicht gleich Steuer, KV-Beitr�ge,...zu zahlen.

    Habe ich die richtige Denkweise? Kann man so vorgehen?

    Viele Gr��e

  4. #4
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    Zitat Zitat von Wow4ik Beitrag anzeigen
    Ja, das ist mir klar. W�rde die Umsatzsteuer in den Verkaufspreis mit einrechnen .
    Ich will das mit meinem Kleinunternehmen im ersten Jahr versuchen. Das hei�t, dass ich erstmal unter der 17.500� Umsatz-Grenze bleiben m�chte.
    Musst du ja sowieso (deutlich), wenn du bei deinem Mann mitversichert sein willst.

    Wenn es im ersten Jahr gut laufen wird, bin ich bereit die Umsatzsteuer auszuweisen.
    Wenn du die Umsatzgrenze überschreitest, ist das keine Frage deiner Bereitschaft mehr, dann musst du.

    Das ist ja dann mit dem Gewinn anders geregelt. < 30.000 � Gewinn / < 500.000� Umsatz im Jahr f�r eine E�R, richtig?
    Ja, aber das ist wieder eine andere Baustelle - da geht es um die Art der Gewinnermittlung für die Einkommensteuererklärung.

    Gewerbesteuer zahlt man ja ab einen Gewinn von 24.500� +.

    Ja.

    Habe ich die richtige Denkweise? Kann man so vorgehen?
    Sicher kannst du so vorgehen. Ob das irgendwie sinnig ist, sei mal dahingestellt. Da du ja keine eigene KV bezahlen willst, musst du unter 365,- Euro Gewinn/Monat bleiben, da brauchst du dir über die ganzen anderen Grenzbeträge keine Gedanken zu machen ...

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  5. #5
    TP-Newbie
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    Sicher kannst du so vorgehen. Ob das irgendwie sinnig ist, sei mal dahingestellt. Da du ja keine eigene KV bezahlen willst, musst du unter 365,- Euro Gewinn/Monat bleiben, da brauchst du dir �ber die ganzen anderen Grenzbetr�ge keine Gedanken zu machen ...
    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann kann ich mit meinem Gewerbe einen Gewinn von unter 365,-/Monat machen + meine geringfuegige Beschaeftigung von 365,-/Monat nachgehen, da ich das ja weiter machen moechte, und trotzdem bei meinem Mann mitversichert sein? Das hei�t, dass ich ca. unter 730,-/ Monat verdienen kann und bei meinem Mann mitversichert sein?
    Ich habe das bisher immer so verstanden, dass mein Einkommen und der Gewinn nicht ueber 365,-/Monat uebersteigen darf.

    Liebe Grueße

  6. #6
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    Das hattest Du schon richtig verstanden: Insgesamt darfst Du nicht mehr als 365,- Einkommen haben. Wenn Du also zusätzlich zu Deiner geringfügigen Beschäftigung noch ein Gewerbe ausüben willst, musst Du Dich selbst versichern.

  7. #7
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    Ok, danke f�r Alles.

    Ich muss mein Vorhaben jetzt ein bisschen umplanen. Ich muss jetzt davon ausgehen, dass ich mich selbst versichern werde, mit ca. 150,-/Monat (lt. KK).
    Kann ich das dann als Personalkosten in der E�R eintragen, also als Aufwand?
    Zusaetzlich werde ich dann die Einkommenssteuer zahlen m�ssen, was mich auch nicht stoert

  8. #8
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Wow4ik Beitrag anzeigen
    Kann ich das dann als Personalkosten in der E�R eintragen, also als Aufwand?
    Nein. Das sind personenbezogene Aufwendungen, die nichts mit dem Gewerbe zu tun haben. Du kannst Vorsorgeaufwnedungen aber im Rahmen der Steuererklärung geltend machen (Anlage Vorsorgeaufwand).

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  9. #9
    TP-Lady-Mod
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    Nein, in der EÜR haben solche "persönlichen/privaten" Kosten nix zu suchen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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