Das gibt es nicht, ihr meldet ein ganz normales Gewerbe an. Die Kleinunternehmerregelung ist ausschlie�lich umsatzsteuerlich relevant. Bitte mal die FAQ lesen.
Ja, das nennt sich Kleinunternehmerregelung. Du verzichtest dann auch darauf, die von dir bezahlte Umsatzsteuer geltend zu machen. Denn dass du immer Umsatzsteuer bezahlst, wenn du etwas kaufst, ist dir schon klar, oder?Ich will Ware g�nstig einkaufen und es wieder verkaufen. Das �bliche halt.
Nebenbei arbeite ich als geringf�gig Besch�ftigte und verdiene mtl. 365�. Ich bin bei meinem Mann mitversichert.
Mein Mann (23 Jahre) ist jetzt im 3. Lehrjahr seiner Ausbildung und verdient ca. 860 �, brutto.
Er wird n�chstes Jahr �bernommen und bekommt dann ca. 2200 �, brutto.
Da ich ein Kleingewerbe betreiben m�chte, werde ich meinen Umsatz unter der 17500� Grenze halten. Ich verzichte auf das Ausweisen der Umsatzsteuer.
Wir wissen nicht, ab wann deine IHK Beitr�ge will, das musst du direkt bei deiner IHK abfragen.Wenn ich den Mitgliedsbeitrag bei der IHK nicht zahlen m�chte, muss ich meinen Gewinn unter 5200� halten und wenn ich dr�ber bin, muss ich halt ein paar � zahlen, ca. 50�, richtig?
Wenn ihr gemeinsam veranlagt werdet, ja. 16.007 um genau zu sein.Mit dem Steuerfreibetrag, bin ich mir noch nicht ganz sicher. Haben mein Mann und ich jetzt einen Steuerfreibetrag von 16.008 � oder nicht?
Das Kindergeld bekommen aber seine Eltern, das z�hlt nicht zu seinem Einkommen.Mit seinen 860 �, den Sonderzahlungen und dem Pauschalbetrag, der ja dann abgezogen wir, liegt er knapp unter der 8004� Marke. Dann bekommt er ja noch weiterhin sein Kindergeld.
F�r dein Einkommen, ja.Wenn wir aber den doppelten Steuerfreibetrag (16.008�) haben, haben wir ja noch ca. 8004� f�r mein Gewerbe und meine geringf�gige Besch�ftigung.
Nein, das ist im Prinzip so richtig. Ich verstehe allerdings nicht, warum man einerseits Geld verdienen will und andererseits davor Angst hat, Steuern zu zahlen ...Auf das Jahr bekomme ich ca. 4380� (365*12), dann m�sste ich ja noch ca. 3624 � (8004/12) f�r mein Gewerbe haben, um keine Einkommenssteuer zahlen zu m�ssen.
Ist das so richtig oder bring ich da was m�chtig durcheinander?
Du musst dich selbst versichern, wenn du mehr als 365,- eigenes Einkommen hast (Ausnahme: 400-Euro-Job), mit dem Gewerbe hat das prim�r nichts zu tun.Dann habe ich noch ein Problem. Da ich ja bei meinem Mann mitversichert bin und bis jetzt nur einen geringf�gige Besch�ftigung aus�be, kann das so bleiben. Wenn ich aber nun ein Kleingewerbe betreibe, muss ich mich ja selber versichern.
Ja, richtig - wir k�nnen das nicht per Ferndiagnose raten.Wie teuer w�re es dann ungef�hr? Liege ich bei ca. 250 � richtig? Muss mich wahrscheinlich eh bei der Krankenversicherung melden und nachfragen.
Wieso "musst" du versuchen, weniger als 17.500 Euro Umsatz zu machen? Was ist denn an der Regelbesteuerung so schlimm?Das hei�t im Endeffekt, wenn ich ein Gewerbe anmelde und geringf�gig Besch�ftigt bin, lohnt es sich erst dann, wenn ich mehr Gewinn mache, muss aber dann versuchen unter der 17500�-Grenze im Jahr bleiben. (mmmhhh)
Wof�r?Habt Ihr da ein Tipp?
Aber auch nicht viel.Dann kommt ja noch hinzu, dass mein Mann n�chstes Jahr �bernommen wird und wir Einkommenssteuer zahlen m�ssen und das nicht wenig.
Wenn Ihr vorher mehr gemeinsames Einkommen habt, ja.Vielleicht ja schon vorher, wenn ich das mit dem Steuerfreibetrag richtig verstanden habe.
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