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Thema: Seid 1.6.2011 selbstständig(kleingewerbe) und nun Schwanger!

  1. #1
    TP-Newbie kleinerEngel macht alles soweit korrekt
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    Seid 1.6.2011 selbstständig(kleingewerbe) und nun Schwanger!

    Hallo,
    Ich hab da mal eine Frage und zwar bin ich seid 1.6.2011 Selbstständig mit einem kleingewerbe, habe noch nicht so große umsätze da ich für eine Firma arbeite, wo ich , wenn ich etwas verkaufe, am gewinn beteildig bin...
    Nun bin ich aber schwanger geworden. Stehen mir irgendwelche Gelder zu? Mein freund, mit dem ich im februar zusammen ziehen werde auf grund der schwangerschaft, verdient gutes Geld. Meine frage ist nun. Stehen mir irgendwelche gelder zu? denn ich werde ja weiter arbeiten gehn solange wie es noch geht. Fragen über fragen...

  2. #2
    TP-Senior TanjaP. ist auf einem guten Weg
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    Aus der Selbstständigkeit werden Dir keine Gelder zustehen, wenn Du aber nebenher "normal" arbeitest schon.
    Du kannst doch weiter machen, so das Du Dir ein kleines Polster anlegen kannst (gleich doppelt ). Wenn Du nur selbsständig bist, weiß ich nicht ob der Mutterschutz (die Wochen vorher/nachher) greifen ....
    Tanja
    Unsere Katzen: undercover-coons.de und unsere Hunde: wolfshunde-herne.de

  3. #3
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    Zitat Zitat von kleinerEngel Beitrag anzeigen
    Stehen mir irgendwelche Gelder zu?
    Das kommt darauf an. Wie bist du denn krankenversichert? In der GKV bekommst du in der Mutterschutzfrist, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der Krankenversicherung, wenn du eine Versicherung mit Krankentagegeld abgeschlossen hast, auch dieses.

    Grundsätzlich kannst du dich arbeitslos melden, wenn du weniger als 15 Stunden die Woche arbeitest; und wenn alle Stricke reissen, solltest du zum Sozialamt gehen und dort einen Antrag auf "Hilfe in besonderen Lebenslagen" stellen.

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