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Thema: Wareneinkauf vor Gewerbestart

  1. #1
    TP-Junior Mallo macht alles soweit korrekt
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    Lightbulb Wareneinkauf vor Gewerbestart

    Hallo Gemeinde,

    ich bin neu hier und da dies meine Erste Frage und gleichzeitiger Einstand ist, möchte ich mich vor der Frage kurz vorstellen.

    Ich heiße Marcel, bin 32 Jahre alt und mache mich ab dem 01.10.2011 als Wohnzimmerhändler :-) (Vorerst nur bei Ebay mit Ebayshop, innerhalb des nächsten halben Jahres auch mit eigenem Onlineshop) selbstständig.

    Nun aber zu meiner Frage:

    ich würde natürlich gerne am 01.10.2011 durchstarten, so ist zum einen die Frage, ob ich schon Ware vorab kaufen um diese ab dem 01.10.2011 bei Ebay verkaufen zu können. Quasi so, dass der Rubel direkt zu Gewerbebeginn rollt.

    Sofern ich das kann, muss ich die Ware dann vom Geschäftskonto (welches seit vorgestern aktiv ist) bezahlen, damit das als Gewerbeausgabe zählt, oder kann ich das auch vom Privatkonto aus bezahlen?

    Ich importiere meine Ware unter anderem aus China, so dass ich die Ware mit Angehender Wahrscheinlichkeit beim Zoll abholen muss. Als Gewerbetreibener habe ich eine EORI Nummer beim Zollamt beantragt, diese ist bisher noch nicht da. Einfacher würde es natürlich sein, wenn ich die Ware vor Gewerbestart noch als Privatperson abholen würde, dann zahle ich die Einfuhrumsatzsteuer und gut ist. Nur ist die Frage, ob das so einfach geht?!

    Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir hilfreich zur Seite stehen könnten, denn dass was ich an Hilfestellungen bisher gelesen habe, hat mich zu einer Anmeldung hier veranlasst.

    Viele Grüße und DANKE Erstmal,

    Mallo

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mallo Beitrag anzeigen
    Sofern ich das kann, muss ich die Ware dann vom Geschäftskonto (welches seit vorgestern aktiv ist) bezahlen, damit das als Gewerbeausgabe zählt, oder kann ich das auch vom Privatkonto aus bezahlen?
    Was hält dich davon ab das Gewerbe am Montag anzumelden? Bzw. warum hast du es schon nicht getan? Es zwingt dich doch niemand mit dem Tag der Gewerbeanmeldung auch sofort einen Shop zu eröffnen...

    Wenn du was vom Privatkonto bezahlst musst du bei Prüfungen das gesamte Konto offen legen.

    Ansonsten such nach vorweggenommenen Betriebsausgaben.

    Ich versteh nicht warum du die Gewerbeanmeldung nicht schon vorgenommen hast... Geschäftskonto hast du dich gekümmert, beim Zoll was als "Gewerbetreibender" beantragt.....

    Übrigens musst du auch als Privatperson Zoll bezahlen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior Mallo macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    erstmal danke für Deine Antwort.

    Zum einen habe ich das Gewerbe bereits angemeldet, zum 01.10.2011. Auf Empfehlung des Amtes, damit der Gründungszuschuss besser berechnet werden kann. So sagte es mir zumindest meine Beraterin dort.

    Zum anderen wäre es, also wenn ich Deinen Post richtig verstanden habe, besser, wenn ich das ganze schon vom Geschäftskonto abwickle, oder?

  4. #4
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    Warum die Gewerbeanmeldung erst ab 01.10. wenn du bereits jetzt schon gewerblich tätig bist? Ich versteh's nicht...
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  5. #5
    TP-Junior Mallo macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Warum die Gewerbeanmeldung erst ab 01.10. wenn du bereits jetzt schon gewerblich tätig bist? Ich versteh's nicht...
    Ich bin doch noch gar nicht gewerblich tätig. Ich bin in der Vorbereitung, so dass es in 14 Tagen losgehen kann.

  6. #6
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    Nein, falsch. Alles was du jetzt schon tust - für das Gewerbe - recherchieren, Waren einkaufen (uns wenn's nur Druckerpapier ist), Werbetrommel rühren etc. pp - bei dir auch noch ganz deutlich die Beantragung der Zollnummer >>> ist gewerbliches Handeln. (Nicht handeln im Sinne von Waren verkaufen sondern im Sinne von tun, agieren. Du verstehst?)
    Wenn dies im Rechtssinne nicht so gesehen würde könntest du sonst nämlich u.a. deine vorweggenommenen Betriebsausgaben vergessen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Nein, falsch. Alles was du jetzt schon tust - für das Gewerbe - recherchieren, Waren einkaufen (uns wenn's nur Druckerpapier ist), Werbetrommel rühren etc. pp - bei dir auch noch ganz deutlich die Beantragung der Zollnummer >>> ist gewerbliches Handeln. (Nicht handeln im Sinne von Waren verkaufen sondern im Sinne von tun, agieren. Du verstehst?)
    Wenn dies im Rechtssinne nicht so gesehen würde könntest du sonst nämlich u.a. deine vorweggenommenen Betriebsausgaben vergessen.
    Alles klar, habs verstanden, glaub ich :-)

    ALso um nochmal zusammen zu fassen. Ich kann jetzt schon Ware kaufen um sie dann ab 01.10. verkaufen zu können. Ich kann die Ware dann sozusagen als Eigenkapital zw. Startkapital mit ins Unternehmen bringen...

  8. #8
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    Du machst diese Waren und die Kosten drumrum ganz normal als Betriebsausgaben geltend - eben als vorweggenommene. Voraussetzung natürlich du hast ordentliche Rechnungen und Zahlungsbelege.

    Wenn du regelbesteuert bist müsstest du strenggenommen sogar schon für Transaktionen vor dem 01.10. die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Aber im allgemeinen wird es vom FA toleriert wenn diese in die erste Umsatzsteuer-VA ab 01.10. einfließen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Du machst diese Waren und die Kosten drumrum ganz normal als Betriebsausgaben geltend - eben als vorweggenommene. Voraussetzung natürlich du hast ordentliche Rechnungen und Zahlungsbelege.

    Wenn du regelbesteuert bist müsstest du strenggenommen sogar schon für Transaktionen vor dem 01.10. die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Aber im allgemeinen wird es vom FA toleriert wenn diese in die erste Umsatzsteuer-VA ab 01.10. einfließen.
    Ok, also geht dass mit dem Wareneinkauf in China auch klar. Weil da bekomme ich eine Rechnung und die Steuern zahle ich ja über die Einfuhrumsatzsteuer, gell?!

    Nun noch die Frage ob vom Geschäftskonto oder vom Privatkonto bezahlen?!

  10. #10
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    Na am besten vom Geschäftskonto, logisch.
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  11. #11
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Na am besten vom Geschäftskonto, logisch.
    Danke auf jeden Fall für die Hilfestellung :-)

    Demnach kann ich also alle Ausgaben, die ich für die Betriebseröffnung benötige, unter anderem auch meine Homepage die ich nächste Woche bestellen möchte, geltend machen.

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