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Thema: Freiberufler Informatik und Design

  1. #1
    TP-Newbie denyooo macht alles soweit korrekt
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    Freiberufler Informatik und Design

    Hallo zusammen,

    ich habe Anfang des Jahres mein Informatikstudium (B.Sc.) abgeschlossen und studiere nun Interaktive Medien (M.A.). Fast die ganzen Semesterferien beschäftige ich mich schon damit herauszufinden, was der beste und auch einfachste Weg ist um neben dem Studium etwas zu arbeiten.

    Anbieten möchte ich Dienstleistungen aus dem Bereich der Softwareentwicklung und zwar vorrangig sowohl die Programmierung von GUIs, z.B. in Java und .NET, als auch die Konzeption und Umsetzung von Websites (HTML, CSS, PHP, Silverlight..). Im Vordergrund steht dabei die Gestaltung und nicht die Programmierung von Lösungen, die nicht sichtbar sind, wie z.B. Datenbankanbindungen, Dateisysteme, usw.

    Aus meiner derzeitigen Sicht ist die Arbeit als Freiberufler aufgrund des Aufwands für Anmeldung und Kosten ideal für mich. Die Regelung für Kleinunternehmer würde auch zutreffen.

    Nun meine Fragen:
    1.) Was wäre eine passende Branchenbezeichnung? Informatik + Design, NACHNAME? NACHNAME Media? Fantasienamen, wie XYsoft NACHNAME, sind für Freiberufler nicht gestattet?
    2.) Wie auch immer der Unternehmensbezeichnung ist, darf ich ein Logo verwenden, dass diese Bezeichnung nicht enthält oder visualisiert? Die Bezeichnung steht natürlich im Impressum bzw. auf der Rechnung neben dem Logo.
    3.) Muss oder darf die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden? Denn ein potentieller Kunde hat mir bereits mitgeteilt, dass er als Kleinunternehmer unbedingt die USt. ausgewiesen braucht. Falls die Antwort jein lautet, kann die Steuer mal ausgewiesen und mal nicht ausgewiesen werden oder muss das einheitlich sein?
    4.) Wenn ich einen Auftrag erhalte, der meine Kenntnisse übersteigt oder ich einen Teil davon nicht selbst entwickeln möchte (Datenbankgeschichten..), kann ich diesen Teil an einen Dritten outsourcen, der mir dann eine Rechnung stellt, und kann ich dem eigentlichen Kunden dann die gesamte Dienstleistung in Rechnung stellen?
    5.) Ich habe ein paar Websites gesehen, z.B. http://www.freiberufler-team.de, auf denen mehrere Freiberufler ihre Dienstleistungen zusammen anbieten. Sind gemeinsame Referenzen und Portfolio nicht bereits eine GbR? Oder handelt es ich aufgrund der Verlinkung auf jeweils eine individuelle Website zur Kontaktaufnahme pro Teammitglied noch um einen Freiberuf? Und genau deswegen gibt es keine "gemeinsame" Kontaktmöglichkeit auf der Seite?

    Edit:
    6.) Da Haftung bei Software (z.B. Webshop) ein nicht zu vernachlässigender Punkt ist habe ich die entsprechenden Rechtsformen angesehen, jedoch kommen diese aufgrund von zu hohen Einstiegskosten bzw. jährlichen Kosten nicht in Frage. Selbst mit haftungsbeschränkter Rechtsform gibt es wohl Fälle, in denen die Betroffenen sogar mit ihrem Privatvermögen haften mussten. Kann dem mit entsprechenden Verträgen vorgebeugt werden und falls ja, wo finde ich Vorlagen für so etwas?

    Über jegliche Hinweise und Meinungen würde ich mich sehr freuen.

    Danke und viele Grüße,
    Denyo
    Geändert von denyooo (18.09.2011 um 21:58 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von denyooo Beitrag anzeigen
    Anbieten m�chte ich Dienstleistungen aus dem Bereich der Softwareentwicklung und zwar vorrangig sowohl die Programmierung von GUIs, z.B. in Java und .NET, als auch die Konzeption und Umsetzung von Websites (HTML, CSS, PHP, Silverlight..). Im Vordergrund steht dabei die Gestaltung und nicht die Programmierung von L�sungen, die nicht sichtbar sind, wie z.B. Datenbankanbindungen, Dateisysteme, usw.
    In meinen Augen zum Teil eindeutig gewerbliche Leistungen.

    Lies mal http://www.svkanzlei.de/text0001.pdf

    Aus meiner derzeitigen Sicht ist die Arbeit als Freiberufler aufgrund des Aufwands f�r Anmeldung und Kosten ideal f�r mich.
    Aus meiner Sich nicht.

    Die Regelung f�r Kleinunternehmer w�rde auch zutreffen.
    Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun und so richtig mit dem, was die KU-Regelung bedeutet, hast du dich auch noch nicht besch�ftigt, oder?.

    Nun meine Fragen:
    1.) Was w�re eine passende Branchenbezeichnung? Informatik + Design, NACHNAME? NACHNAME Media? Fantasienamen, wie XYsoft NACHNAME, sind f�r Freiberufler nicht gestattet?
    Doch, aber wie schon hundert Mal ausgef�hrt nur zus�tzlich zu Vor- und Nachname.

    2.) Wie auch immer der Unternehmensbezeichnung ist,
    Beim Einzelunternehmer bist Du das "Unternehmen" - deshalb ist die Unternehmensbezeichnung auch immer dein Name.

    darf ich ein Logo verwenden, dass diese Bezeichnung nicht enth�lt oder visualisiert? Die Bezeichnung steht nat�rlich im Impressum bzw. auf der Rechnung neben dem Logo.
    Ja, darfst du.

    3.) Muss oder darf die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden?
    Das meinte ich, als ich schrieb, "mit dem, was die KU-Regelung bedeutet, hast du dich auch gar icht besch�ftigt, oder?"

    Als Kleinunternehmer darfst du sie nicht ausweisen, als Regelbesteuerter musst du.

    Denn ein potentieller Kunde hat mir bereits mitgeteilt, dass er als Kleinunternehmer unbedingt die USt. ausgewiesen braucht. Falls die Antwort jein lautet, kann die Steuer mal ausgewiesen und mal nicht ausgewiesen werden oder muss das einheitlich sein?
    Ja, du musst dich shon entscheiden. Entweder oder.

    4.) Wenn ich einen Auftrag erhalte, der meine Kenntnisse �bersteigt oder ich einen Teil davon nicht selbst entwickeln m�chte (Datenbankgeschichten..), kann ich diesen Teil an einen Dritten outsourcen, der mir dann eine Rechnung stellt, und kann ich dem eigentlichen Kunden dann die gesamte Dienstleistung in Rechnung stellen?
    Ja.

    5.) Ich habe ein paar Websites gesehen, z.B. http://www.freiberufler-team.de, auf denen mehrere Freiberufler ihre Dienstleistungen zusammen anbieten. Sind gemeinsame Referenzen und Portfolio nicht bereits eine GbR?
    Unter Umst�nden. Aber welche Rolle spielt das?

    Oder handelt es ich aufgrund der Verlinkung auf jeweils eine individuelle Website zur Kontaktaufnahme pro Teammitglied noch um einen Freiberuf?
    Verlinkungen sind kein Kriterium zur Feststellung des Freien Berufs.

    Und genau deswegen gibt es keine "gemeinsame" Kontaktm�glichkeit auf der Seite?
    Auch Freiberufler k�nnen eine GbR bilden, mir ist nicht klar worauf du hinaus willst ...

    6.) Da Haftung (...) Kann dem mit entsprechenden Vertr�gen vorgebeugt werden und falls ja, wo finde ich Vorlagen f�r so etwas?
    Nirgends - ausschlie�en kannst du die Haftung nie, wenn du dir durch individuelle Vertr�ge Vorteile verschaffen willst, m�ssen die auf deine individuelle Situation zugeschnitten sein - eine 'Vorlage' kann das nicht leisten, da muss dan ein versierter Anwalt eben individuell ran.

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  3. #3
    TP-Newbie denyooo macht alles soweit korrekt
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    Danke für deine Antwort.

    Dass Informatiker des öfteren um die Anerkennung als Freiberufler kämpfen habe ich schon gelesen, doch dabei handelt es sich meistens um Ausbildungsinformatiker, die sich als EDV-Berater oder ähnlich bezeichnen. Bei einem Diplom- bzw. Bachelorinformatiker sieht die Lage wohl anders aus, da hier eine des Ingenieuerberufs ähnliche Tätigkeit vorliegt.

    Auch dass du kein Fan von Freiberuflern bist habe ich aus älteren Beiträgen bereits herausgelesen. Bei den 8 Fragen, ob man die Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit erfüllt, kann ich diese jedoch mit ja beantworten.

    Was die Regelung für Kleinunternehmer bedeutet ist mir bekannt, nämlich dass man hier keine USt. auszuweisen muss / darf / braucht (je nach Quelle wird ein anderes Verb verwendet) und wenn man keine USt. ausweist auch keine Vorsteuer geltend machen kann. Was gerade gegenüber Privatkunden von Vorteil sein kann und außerdem den Unternehmeralltag erleichtert. Zudem muss bei nicht Ausweisen der USt. keine viertjährliche USt.-voranmeldung erstellt werden. Inwischen habe ich gelesen, dass man, falls man sich für die USt. entscheidet, an diese Regelversteuerung für 5 Jahre bindet, wodurch offensichtlich die Vorteile der Kleinunternehmerregelung aufgehoben werden.

    Vor- und Nachname muss laut BMWi nur als Gewerbetreibender mit in die Unternehmensbezeichnung, wohingegen bei Freiberuflern der Nachname ausreichend ist.

    Zu Frage 5: Das war zugegeben etwas aus dem Zusammenhang gerissen. Jedoch können dadurch, dass sich mehrere Freiberufler zusammen tun, das angebotene Leistungsspektrum und die Referenzen wachsen. Außerdem teilen sich Kosten und Aufwand zum Betreiben der Website durch die Anzahl der Beteiligten. Ein wohl weiterer Vorteil ist, dass kleinere Aufträge evtl. nur von einer Person und nicht von allen bearbeitet werden, wodurch die anderen nichts mit der Haftung zu tun haben?

    Viele Grüße,
    Denyo

  4. #4
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    Zitat Zitat von denyooo Beitrag anzeigen
    Dass Informatiker des �fteren um die Anerkennung als Freiberufler k�mpfen habe ich schon gelesen, doch dabei handelt es sich meistens um Ausbildungsinformatiker, die sich als EDV-Berater oder �hnlich bezeichnen. Bei einem Diplom- bzw. Bachelorinformatiker sieht die Lage wohl anders aus, da hier eine des Ingenieuerberufs �hnliche T�tigkeit vorliegt.
    Die 'vergleichbare T�tigkeit' sieht der Bundesfinanzhof nicht abh�ngig vom Abschluss, sondern eben von der T�tigkeit und stellt dort fest, dass ein Betriebssystem-Softwareentwickler eine dem Ingenieur �hnliche T�tigkeit aus�bt, ein Anwendungs-Softwareentwickler nicht. AZ IV R 115/87 und vom AZ IV R 17/90.

    Auch dass du kein Fan von Freiberuflern bist habe ich aus �lteren Beitr�gen bereits herausgelesen.
    Dann hast du was falsches herausgelesen, ich bin n�mlich selbst Freiberufler. Ich halte nur nichts davon, wenn Hinz und Kunz sich als Freiberufler deklarieren, obwohl eindeutig gewerbliche T�tigkeiten ausge�bt werden: Es gibt ohnehin immer wieder mal die Tendenz seitens der Finanzpolitik, den Status ganz abzuschaffen und der Missbrauch tr�gt nicht gerade dazu bei, den Status des Freiberufs zu st�rken.

    Was die Regelung f�r Kleinunternehmer bedeutet ist mir bekannt, n�mlich dass man hier keine USt. auszuweisen muss / darf / braucht
    Wieso stellst du dann solche Fragen wie

    Muss oder darf die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden? und kann die Steuer mal ausgewiesen und mal nicht ausgewiesen werden?

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