In meinen Augen zum Teil eindeutig gewerbliche Leistungen.
Lies mal http://www.svkanzlei.de/text0001.pdf
Aus meiner Sich nicht.Aus meiner derzeitigen Sicht ist die Arbeit als Freiberufler aufgrund des Aufwands f�r Anmeldung und Kosten ideal f�r mich.
Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun und so richtig mit dem, was die KU-Regelung bedeutet, hast du dich auch noch nicht besch�ftigt, oder?.Die Regelung f�r Kleinunternehmer w�rde auch zutreffen.
Doch, aber wie schon hundert Mal ausgef�hrt nur zus�tzlich zu Vor- und Nachname.Nun meine Fragen:
1.) Was w�re eine passende Branchenbezeichnung? Informatik + Design, NACHNAME? NACHNAME Media? Fantasienamen, wie XYsoft NACHNAME, sind f�r Freiberufler nicht gestattet?
Beim Einzelunternehmer bist Du das "Unternehmen" - deshalb ist die Unternehmensbezeichnung auch immer dein Name.2.) Wie auch immer der Unternehmensbezeichnung ist,
Ja, darfst du.darf ich ein Logo verwenden, dass diese Bezeichnung nicht enth�lt oder visualisiert? Die Bezeichnung steht nat�rlich im Impressum bzw. auf der Rechnung neben dem Logo.
Das meinte ich, als ich schrieb, "mit dem, was die KU-Regelung bedeutet, hast du dich auch gar icht besch�ftigt, oder?"3.) Muss oder darf die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen werden?
Als Kleinunternehmer darfst du sie nicht ausweisen, als Regelbesteuerter musst du.
Ja, du musst dich shon entscheiden. Entweder oder.Denn ein potentieller Kunde hat mir bereits mitgeteilt, dass er als Kleinunternehmer unbedingt die USt. ausgewiesen braucht. Falls die Antwort jein lautet, kann die Steuer mal ausgewiesen und mal nicht ausgewiesen werden oder muss das einheitlich sein?
Ja.4.) Wenn ich einen Auftrag erhalte, der meine Kenntnisse �bersteigt oder ich einen Teil davon nicht selbst entwickeln m�chte (Datenbankgeschichten..), kann ich diesen Teil an einen Dritten outsourcen, der mir dann eine Rechnung stellt, und kann ich dem eigentlichen Kunden dann die gesamte Dienstleistung in Rechnung stellen?
Unter Umst�nden. Aber welche Rolle spielt das?5.) Ich habe ein paar Websites gesehen, z.B. http://www.freiberufler-team.de, auf denen mehrere Freiberufler ihre Dienstleistungen zusammen anbieten. Sind gemeinsame Referenzen und Portfolio nicht bereits eine GbR?
Verlinkungen sind kein Kriterium zur Feststellung des Freien Berufs.Oder handelt es ich aufgrund der Verlinkung auf jeweils eine individuelle Website zur Kontaktaufnahme pro Teammitglied noch um einen Freiberuf?
Auch Freiberufler k�nnen eine GbR bilden, mir ist nicht klar worauf du hinaus willst ...Und genau deswegen gibt es keine "gemeinsame" Kontaktm�glichkeit auf der Seite?
Nirgends - ausschlie�en kannst du die Haftung nie, wenn du dir durch individuelle Vertr�ge Vorteile verschaffen willst, m�ssen die auf deine individuelle Situation zugeschnitten sein - eine 'Vorlage' kann das nicht leisten, da muss dan ein versierter Anwalt eben individuell ran.6.) Da Haftung (...) Kann dem mit entsprechenden Vertr�gen vorgebeugt werden und falls ja, wo finde ich Vorlagen f�r so etwas?
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