Ja, 2-3 mal pro Woche, mindestens.
An deinem "Fall" ist überhaupt nichts besonderes ... Es geht einfach nur ums Grundverständnis, wie bei allen anderen auch.aber letztendlich lese ich im Internet überall andere Antworten. Ich hoffe, es kann mir jemand konkret auf meinen Fall eine Antwort geben.
Umsatzsteuer zahlen musst du immer, wenn du etwas kaufst. Die Umsatzsteuer, die du als Regelbesteuerte ans Finanzamt abführen musst, zahlen dann deine Kunden.Welche Grenze muss ich denn nun für dieses Jahr, das 2. Jahr meiner Selbständigkeit, letztendlich beachten, um im 3. Jahr möglichst auch keine Umsatzsteuer zahlen zu müssen.
Was deine Frage angeht: Wenn du weiter von der KU-Regelung Gebrauch machen willst, musst du unter 17.500 Euro Bruttoumsatz bleiben.
Ja.Also muss ich auf meine Gesamteinnahmen noch die fiktiven 19% dazurechnen und dann das fiktive Brutto als Grenze für die Umsatzsteuer in Betracht ziehen?
Nein - 17.500 brutto.Oder kann ich beruhigt bis 17 500 EUR netto verdienen?
Netto, ja. 14.705,25 Euro (bei einem Steuersatz von 19%, bei 7% (Lebensmittel, Bücher, Blumen) 16.355,14 Euro), was in meinen Augen bedeuten würde, dass die Grenze bei ~14 000 EUR liegt.
Ja, brutto.Andererseits heißt es dann aber wieder
, worin ich die Grenze von 17 500 EUR deute.
Nein.Ach ja und noch zuletzt: Wenn ich dieses Jahr über die Grenze komme, welche auch immer, muss ich dann für dieses Jahr auch rückwirkend Umsatzsteuer zahlen?
copy

LinkBack URL
About LinkBacks

Zitieren

