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Thema: 50 Tage Regelung Student + Gewerbe

  1. #1
    TP-Junior
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    50 Tage Regelung Student + Gewerbe

    Hallo,

    ich hoffe ich bin in dieser Kategorie richtig.
    Ich bin Student und arbeite in den Semesterferien bei einem Unternehmen nach der 50 Tage Regelung. Krankenversichert bin ich bei meinen Eltern in einer Familienversicherung.

    Nun habe ich zwei Fragen:

    1)
    Es besteht ja die Möglichkeit sich neben dem Studium selbstständig zu machen. Allerdings möchte ich ungern die Beschäftigung bei dem Unternehmen aufgeben, wenn das mit der Selbstständigkeit nachher doch nicht so gut läuft. Ist es daher möglich, trotz Studium und als angemeldeter Student bei dem Unternehmen ein Gewerbe anzumdelden ohne das das Unternehmen etwas davon mitbekommt ?

    2)
    Um in der Familienversicherung zu bleiben darf man ja nicht mehr als 365 € im Monat verdienen. Wenn ich nun ein Gewerbe habe was z.B 6.000 € Überschuss in 12 Monaten erwirtschaftet, ich allerdings keine Privatentnahmen vornehme, bzw. nur bis monatlich 365 €, könnte ich dann dort so versichert bleiben? Oder nimmt die Krankenversicherung den Gewinn des Unternehmen als Grundlage auch wenn ich mir nichts daraus entnehmen würde solange ich in der Familienversicherung bin. Gleiches würde mich eigentlich auch mal bei dem Kindergeld interessieren. Da gibt es ja auch eine Grenze von meine ich 8.004 € im Jahr.

    Vielen Dank schon einmal für die Antworten

  2. #2
    TP-Lady-Mod
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    Es ist egal ob du meinst dir nur 365 € entnehmen zu können um in der gesetzl. Famversicherung zu bleiben... was zählt ist der Gewinn, weil der dein Einkommen aus Gewerbe ist (sonst könnte ja jeder Gewerbetreibende seine Einkünfte nach belieben nach unten regulieren). Übrigens zählen deine Einkünfte aus der Beschäftigung bei dem Unternehmen auch dazu.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior
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    Vielen Dank für die rasche Antwort.

    Habe ich mir auch schon fast gedacht das alles zusammen gerechnet wird. Aber wenn ich diese Werte übertreffen würde, wäre eine eigenen Versicherung auch nicht sooooo schlimm.

    Das andere Problem wäre halt nur ob ich soviel nebeneinander machen dürfte

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von ide99 Beitrag anzeigen
    Das andere Problem wäre halt nur ob ich soviel nebeneinander machen dürfte
    Wenn das Studium nicht mehr im Vordergrund steht, zählst du auch für die privaten Krankenversicherungen nicht mehr als Student und die KV wird entsprechend teuer.

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  5. #5
    TP-Junior
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    Im Vordergrund würde es aber ja noch stehen. Immerhin bin ich ja die meiste Zeit in der Woche auch mit der Uni beschäftigt. Nur nicht in den Semesterferien und wenn man mal erst um 10 in der Uni sein muss.

  6. #6
    TP-Junior
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    Hi

    das mit der 50 Tage regelung nennt sich übrigens kurzfristige Beschäftigung. So wie ich das verstanden habe werde ich dann ja bei der Minijob zentrale gemeldet. Kann man dann trotzdem einfach ein Gewerbe aufmachen oder muss man dort erst abgemeldet werden ?

  7. #7
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von ide99 Beitrag anzeigen
    + Kann man dann trotzdem einfach ein Gewerbe aufmachen oder muss man dort erst abgemeldet werden ?
    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Du kannst immer ein Gewerbe anmelden.

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  8. #8
    TP-Junior
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    und das Unternehmen, welches mich immer kurzfristig beschäftigt, muss nichts davon erfahren ?

    Aber das würde ja bedeuten, selbst wenn ich irgendwo fest angestellt wäre, könnte ich noch woanders als kurzfristig Beschäftigter mit der 50 Tage Regel arbeiten ? ( Nur als Beispiel ob ich diese Regelung richtig verstanden habe )

    Danke
    ide99

  9. #9
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von ide99 Beitrag anzeigen
    und das Unternehmen, welches mich immer kurzfristig beschäftigt,
    "Immer" und "kurzfristig" schließen sich aus.

    muss nichts davon erfahren ?
    Ja.

    Aber das würde ja bedeuten, selbst wenn ich irgendwo fest angestellt wäre, könnte ich noch woanders als kurzfristig Beschäftigter mit der 50 Tage Regel arbeiten ?
    Ja. Und? Auch das hat mit dem Thema Gewerbe anmelden wieder rein gar nichts zu tun.

    Worauf willst du denn hinaus? Ich kann deinen Gedankengängen nicht folgen.

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  10. #10
    TP-Junior
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    "Immer" und "kurzfristig" schließen sich aus.
    Ja das stimmt

    Ich meinte damit mehrere male bei dem Unternehmen beschäftigt zu sein.


    Es waren halt meine Sorgen, dass irgendeine Behörde was dagegen hat wenn man "mehrfach" beschäftigt ist. Oder auch das das Unternehmen, welches mich bereits mehrmals kurzfristigt beschäftigte, nun auf einmal mehr Abgaben oder so zahlen müsste weil ich noch weitere Einkommen durch Selbstständigkeit hätte. Die Krankenkasse wie ich ja nun weiß mal ausgenommen. Da muss ich dann halt den Gewinnen entsprechend auf Studententarif oder Selbstständigentarif dann umschwenken.

    Vielen Dank für die Geduld

  11. #11
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von ide99 Beitrag anzeigen
    Ja das stimmt

    Ich meinte damit mehrere male bei dem Unternehmen beschäftigt zu sein.
    Ja - aber eben max. 50 Tage im Jahr...

    Es waren halt meine Sorgen, dass irgendeine Behörde was dagegen hat wenn man "mehrfach" beschäftigt ist. Oder auch das das Unternehmen, welches mich bereits mehrmals kurzfristigt beschäftigte, nun auf einmal mehr Abgaben oder so zahlen müsste weil ich noch weitere Einkommen durch Selbstständigkeit hätte.
    Nein. Nur du, je nachdem wie viel es ist. Krankenkasse, Einkommensteuern usw. Aber das hatten wir ja auch alles schon.

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