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Thema: Freiberufler und Schulung

  1. #1
    TP-Junior
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    Freiberufler und Schulung

    Hallo zusammen,
    ich bin nun seit kurzem Freiberufler im IT-Bereich und möchte meinem Kunden für eine von mir erstelle Internetseite/CMS eine Schulung geben.

    Meine Frage ist nun: Kann ich als Freiberufler ohne weiteres eine Schulung geben und diese dann abrechnen. Z.B. in dem ich auf meine Rechnung für den Kunden schreibe: 3 Std. Typo3 Schulung - oder - Typo3-Schulung Festpreis 1,99€ ?!

    Oder muss ich das irgendwie anders Verpacken damit ich das beim Finanzamt durch bekommen, und das nicht als gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit durchgeht..

    Freue mich über jeden Hinweis!

  2. #2
    TP-Veteran
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  3. #3
    TP-Junior
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    Naja, ich wollte meinen steuerlichen Aufwand erstmal so gering wie möglich halten, daher nur freiberufliche Arbeit..
    Der Link ist schon gut - Danke dafür - Er beantwortet nur leider nicht meine Frage

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von LaSlow Beitrag anzeigen
    Naja, ich wollte meinen steuerlichen Aufwand erstmal so gering wie möglich halten, daher nur freiberufliche Arbeit..
    Wenn du dich da mal nicht täuschst. Freiberufler ist, wer einen der Freien Berufe ausübt und bis 50.000 Euro Gewinn oder 500.000 Euro Umsatz gibt es auch überhaupt keine Unterschiede im steuerlichen Aufwand.

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  5. #5
    TP-Junior
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    Ok, das würde also im Klartext heißen: Ich kann als Freiberufler Schulungen anbieten und abrechnen wie ich will? Schulung zum Festpreis: 50€, oder Schulung nach Stunden à 1,99€!?

    Aber Sachen wie Hosting einer Webseite darf ich doch auch nicht machen, oder liege ich da auch falsch?
    Bin jetzt ein wenig verwirrt..

    Oder sollte es einfach nur heißen, das ich mit einem Gewerbe in dem Rahmen nur den gleichen steuerlichen Aufwand hätte?

  6. #6
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von LaSlow Beitrag anzeigen
    Ok, das würde also im Klartext heißen: Ich kann als Freiberufler Schulungen anbieten und abrechnen wie ich will? Schulung zum Festpreis: 50€, oder Schulung nach Stunden à 1,99€!?
    Das kommt darauf an, ob "Schulungen" Teil der freiberuflichen Tätigkeit sind oder nicht. Wenn eine Hebamme einen Geburtsvorbereitungskurs anbietet, ist das eindeutig eine freiberufliche Tätigkeit. Wenn ein KFZ-Mechaniker eine Schulung in Sachen Motorentechnik anbietet, ist das eindeutig keine freiberufliche Tätigkeit. In deinem Fall kommt es darauf an, was Inhalt dieser "Schulungen" ist. Gerade bei IT-lern sind das immer Grenzfälle. Im Zweifel solltest du nicht vor dich hin murkeln, sondern dein Finanzamt fragen - die sind die, die dir Ärger machen können und bei einer Betriebsprüfung den Status als Freiberufler auch wieder entziehen können.

    Mit dem steuerlichen Aufwand, den du angeführt hast, hat das aber alles überhaupt nichts zu tun - der ist in o.a. Grenzen für alle gleich.

    Aber Sachen wie Hosting einer Webseite darf ich doch auch nicht machen, oder liege ich da auch falsch?
    Richtig, darfst du nicht - weil das eindeutig eine gewerbliche Leistung ist.

    Oder sollte es einfach nur heißen, das ich mit einem Gewerbe in dem Rahmen nur den gleichen steuerlichen Aufwand hätte?
    Ganz genau das.

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  7. #7
    TP-Junior
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    Vielen Dank für deine Antwort und deine Zeit.
    Das hat mir schon mal sehr geholfen

    Hier ist nicht zufällig jemand der auch so etwas freiberuflich macht oder ähnliches.
    Oder kennt jemand vielleicht ein gutes Forum/gute Seite wo ich Gleichgesinnte aus meiner Branche finde?

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