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Thema: Freiberuflicher Übersetzer

  1. #1
    TP-Newbie
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    Question Freiberuflicher Übersetzer

    Hallo erstmal,

    Ich habe zum 12.10.11, eine freiberufiche T�tigkeit als Localization Tester/�bersetzer in Berlin angefangen. (Wohnhaft M�nchen). Das Problem liegt auf der Hand, ich kann nicht in die M�nchner �mter um dort die Infos zu erfragen (ich h�tte allerdings eine Vertretung samt Vollmacht).
    Ich recherchiere nun seit 2 Stunden im Internet aber lese dauernd widerspr�chliche Aussagen zu diesem Thema.
    Ich bin hoffnungslos verwirrt und langsam aber sicher am verzweifeln.

    Daher nun meine Frage, was ich alles tun muss, um alles Ordnungsgem�� "anzumelden" !?

    Alle wichtigen Infos:

    2-3 Monate lange Projektarbeit.
    Es werden knappe 2.000 �/Brutto im Monat werden. Hauptberuflich.
    Ich habe dieses Jahr bisher ~3.300� Verdient (aus einer kurzfristigen Besch�ftigtung).

    Nun,

    1. Muss ich ein Gewerbe anmelden ?
    2. Muss ich mich beim Finanzamt melden ?
    - Krankenversicherung ist klar...
    - Arbeitslosenversicherung ist klar...
    3. Muss ich Beitr�ge an die IHK entrichten ?
    4. Wie hoch wird die Einkommensteuer, wenn �berhaupt ? Es werden wohl knapp 8.200� Einkommen dieses Jahr werden. (Die Grenze von ~7.664 � werden wohl leider �berschritten werden) soweit ich verstanden habe zahle ich keine Steuern wenn ich unter dieser Grenze bleibe. ?!


    Helft mir Bitte

    Danke und Gr��e, Adrian

  2. #2
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    Zitat Zitat von eMka Beitrag anzeigen
    Das Problem liegt auf der Hand, ich kann nicht in die M�nchner �mter um dort die Infos zu erfragen
    Gibt's keine Telefonverbindungen mehr nach München? Hat man Bayern endlich vom Telefonnetz abgekoppelt?

    2-3 Monate lange Projektarbeit.
    Es werden knappe 2.000 �/Brutto im Monat werden. Hauptberuflich.
    Für 'nen Selbstständigen sind 2.000 Euro verdammt wenig - und was heisst "brutto"? Unter Selbstständigen bedeutet das inkludive (!) Umsatzsteuer (also de facto nur 1.680,- Euro bei 19% USt) , was verstehst du darunter?

    1. Muss ich ein Gewerbe anmelden ?
    Das kommt darauf an, was du da eigentlich machst - ich habe keine Ahnung, was ein "Localisation Tester" sein soll, Übersetzer ist ein freier Beruf, d.h. das Finanzamt könnte dich als solchen anerkennen (du musst allerdings darauf gefasst sein, dem FA nachzuweisen, was dich als Übersetzer qualifiziert).

    2. Muss ich mich beim Finanzamt melden ?
    Ja, natürlich. Als Freiberufler direkt, um eine Steuernummer zu bekommen - die muss auf deine Rechnungen an den Auftraggeber.
    Als Gewerbetreibender nach Anmeldung des Gewerbes, ebenfalls um eine Steuernummer zu bekommen.

    - Krankenversicherung ist klar...
    - Arbeitslosenversicherung ist klar...
    Sicher?

    3. Muss ich Beitr�ge an die IHK entrichten ?
    Kein Gewerbe, keine IHK. Wenn Gewerbe, dann gibt es Freibeträge. Zu erfragen direkt bei der jeweiligen IHK.

    4. Wie hoch wird die Einkommensteuer, wenn �berhaupt ?
    Das hängt immer vom Gesamteinkommen ab.

    Es werden wohl knapp 8.200� Einkommen dieses Jahr werden. (Die Grenze von ~7.664 � werden wohl leider �berschritten werden)
    Diese Grenze gibt es seit IIRC zwei Jahren nicht mehr, sie beträgt jetzt 8004,- Euro.

    soweit ich verstanden habe zahle ich keine Steuern wenn ich unter dieser Grenze bleibe. ?!
    Keine Einkommensteuer, ja. Wenn du in deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweist, musst du die natürlich ans Finanzamt weiterleiten.

    copy

  3. #3
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    F�r 'nen Selbstst�ndigen sind 2.000 Euro verdammt wenig - und was heisst "brutto"? Unter Selbstst�ndigen bedeutet das zuz�glich Umsatzsteuer, was verstehst du darunter?
    Ich wei� schon das es wenig ist, es geht aber eben nur um die 2-3 Monate und da ist des allemal besser als ALG II.
    Streich das Brutto -> mir werden f�r einen Monat Arbeit 2000� �berwiesen.
    Ich werde keine Umsatzsteuer auf die Rechnung setzen, ala Kleinunternehmer.


    Das kommt darauf an, was du da eigentlich machst - ich habe keine Ahnung, was ein "Localisation Tester" sein soll, �bersetzer ist ein freier Beruf, d.h. das Finanzamt k�nnte dich als solchen anerkennen (du musst allerdings darauf gefasst sein, dem FA nachzuweisen, was dich als �bersetzer qualifiziert).
    Ich werde offiziell �bersetzer sein. Den Localization Tester gibts in Deutschland nicht.
    Heißt das nun Gewerbe anmelden, oder nicht ? ^^

    Ja, nat�rlich. Als Freiberufler direkt, um eine Steuernummer zu bekommen - die muss auf deine Rechnungen an den Auftraggeber.
    Als Gewerbetreibender nach Anmeldung des Gewerbes, ebenfalls um eine Steuernummer zu bekommen.
    Also ist die Steuernummer laut Lohnsteuerkarte hinf�llig ?
    Wie beantrage ich diese Steuernummer, wenn die oben genannte nicht ausreicht ?


    Das h�ngt immer vom Gesamteinkommen ab.

    Diese Grenze gibt es seit IIRC zwei Jahren nicht mehr, sie betr�gt jetzt 8004,- Euro.

    Keine Einkommensteuer, ja. Wenn du in deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweist, musst du die nat�rlich ans Finanzamt weiterleiten.

    copy

    Gesamteinkommen w�rde ~8.200� sein. 3.300� Verdienst als Angestellter (kurzfristige Besch�ftigung) und den Rest jetzt eben per �bersetzer auf Rechnung. Wie hoch w�re die Einkommenssteuer bei diesem Betrag ? Und zahl ich dann auch Einkommenssteuer auf die 3.300 Euro aus der kurzfristigen Besch�ftigung ? oO



    Sorry f�r meine Unwissenheit - Aber tausende Informationen zu tausenden Einzelf�llen helfen halt irgendwie nicht ^^

  4. #4
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    Zitat Zitat von eMka Beitrag anzeigen
    Ich wei� schon das es wenig ist, es geht aber eben nur um die 2-3 Monate und da ist des allemal besser als ALG II.
    Streich das Brutto -> mir werden f�r einen Monat Arbeit 2000� �berwiesen.
    Ich werde keine Umsatzsteuer auf die Rechnung setzen, ala Kleinunternehmer.
    "ala"? Du musst dann gegenüber dem FA von der KU-Regelung Gebrauch machen ..

    Ich werde offiziell �bersetzer sein. Den Localization Tester gibts in Deutschland nicht.
    Heißt das nun Gewerbe anmelden, oder nicht ? ^^
    Steht in meiner ersten Antwort.

    Also ist die Steuernummer laut Lohnsteuerkarte hinf�llig ?
    Ja.

    Wie beantrage ich diese Steuernummer, wenn die oben genannte nicht ausreicht ?
    Indem du zum FA gehst und dort sagst, dass du dich als Freiberufler anmelden willst und eine Steuernummer brauchst.

    Gesamteinkommen w�rde ~8.200� sein. 3.300� Verdienst als Angestellter (kurzfristige Besch�ftigung) und den Rest jetzt eben per �bersetzer auf Rechnung. Wie hoch w�re die Einkommenssteuer bei diesem Betrag ?
    Lies bitte noch mal meine erste Antwort. Und wenn du es auf Heller und Pfennig wissen willst, benutze bitte einen der zahlreichen Brutto-/Nettorechner im Web.

    Und zahl ich dann auch Einkommenssteuer auf die 3.300 Euro aus der kurzfristigen Besch�ftigung ? oO
    Steht auch in der 1. Antwort - es zählt das Gesamteinkommen.

    Sorry f�r meine Unwissenheit - Aber tausende Informationen zu tausenden Einzelf�llen helfen halt irgendwie nicht ^^
    Doch - denn an deinem Fall ist überhaupt nichts besonderes. Das ist einer wie tausende andere auch.

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  5. #5
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    Danke vielmals für die Info's.

  6. #6
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    Hab ich das jetzt richtig verstanden? Dir geht es um 2-3 Monate Selbständigkeit in denen du monatl. 2000 € für die Tätigkeit als Übersetzer überwiesen bekommst?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
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    Ja eigentlich must du fast alles. Vor allem ein Gewerbe anmelden und dich beim Finanzamt melden.

    Was mich aber eigentlich interessiert, in welchen Bereichen arbeitest du genau und wie kommst du an deine Jobs? Ich will mich nämlich auch bald freiberuflich betätigen und bin mir aber Unsicher. Bisher konnte ich einige Aufträge über Textking bekommen, aber in Zukunft muss ich mich breiter aufstellen. Deshalb wollte ich Fragen, wie du da vorgegangen bist eMka?

  8. #8
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    Zitat Zitat von Ulriki Beitrag anzeigen
    Ja eigentlich must du fast alles. Vor allem ein Gewerbe anmelden und dich beim Finanzamt melden.

    Was mich aber eigentlich interessiert, in welchen Bereichen arbeitest du genau und wie kommst du an deine Jobs? Ich will mich nämlich auch bald freiberuflich betätigen und bin mir aber Unsicher. Bisher konnte ich einige Aufträge über Textking bekommen, aber in Zukunft muss ich mich breiter aufstellen. Deshalb wollte ich Fragen, wie du da vorgegangen bist eMka?
    Vitamin B

    Bei mir ging das alles durch Beziehungen/Freunden/Freundesfreunde usw.
    Speziell der ComputerSpiele- bzw Softwaremarkt was Localization und Übersetzungen betrifft.

    Und nein, ich werde kein Gewerbe anmelden müssen


    Ja, Richtig verstanden, 2000 Euro monatlich (es ist allerdings ein ziemlich kleines Gehalt weil ich einem Freund aushelfe der sich vor 6 Monaten selbstständig gemacht hat)

  9. #9
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    Also über Netzwerke. Hm okay, das war mir schon fast klar. Interessant ist, dass du auch nicht umbedingt typische Kontakte hattest, sondern mit Computerspielen einen anderen Anker.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Ulriki Beitrag anzeigen
    Ja eigentlich must du fast alles. Vor allem ein Gewerbe anmelden
    Nein, genau das muss ein Übersetzer eben nicht. Übersetzer ist ein sog. Katalogberuf:

    http://www.freie-berufe.de/Katalogbe...s-1.344.0.html

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  11. #11
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    Zitat Zitat von Ulriki Beitrag anzeigen
    Ja eigentlich must du fast alles. Vor allem ein Gewerbe anmelden
    Nein, genau das muss ein Übersetzer eben nicht. Übersetzer ist ein sog. Katalogberuf:

    http://www.freie-berufe.de/Katalogbe...s-1.344.0.html

    Zitat Zitat von eMka Beitrag anzeigen
    Ja, Richtig verstanden, 2000 Euro monatlich (es ist allerdings ein ziemlich kleines Gehalt ...
    Nein eMka, das ist überhaupt kein Gehalt. Ein Gehalt bekommen Angestellte - dir ist schon klar, dass du dich von dem Geld auch noch privat (oder freiwillig gesetzlich) krankenversichern musst?

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  12. #12
    TP-Lady-Mod
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    Und eigentlich ist es doch wieder "Gehalt" wenn das Geld von nur einem Auftraggeber kommt (darauf werden dann alle üblichen Abgaben fällig). Dann ist er nämlich scheinselbständig.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  13. #13
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Und eigentlich ist es doch wieder "Gehalt" wenn das Geld von nur einem Auftraggeber kommt (darauf werden dann alle üblichen Abgaben fällig). Dann ist er nämlich scheinselbständig.
    Auch wieder wahr, wobei das dem Finanzamt bei nur 2-3 Monaten egal ist. Nach 2-3 Jahren sieht das dann anders aus ...

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