Eine definitive und rechtssichere Auskunft kann dir nur die KK erteilen, aber vermutlich auf der Basis des realen Einkommens - wobei bei Beantragung der Einstufung unterhalb eigentlichen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage wirklich alle Einkommensarten berücksichtigt werden, auch Zinsen aus Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung, und weiterhin auch ggf. vorhandenes Vermögen und das Einkommen des Partners.
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