Dann bekommst du auch keinen Gründerzuschuss. Den bekommen nur die Bezieher von ALG1. Du bekommst allenfalls das Einstiegsgeld. Das ist etwas anderes:
Nein, eben nicht. Die 300 Euro gehören zum Gründerzuschuss. Du bekommst beim Einstiegsgeld keine 300 Euro extra (zum ALG1-Satz dazu). Die Höhe des Einstiegsgelds richtet sich nach der Größe der Bedarfsgemeinschaft und beträgt bei einer Einzelperson grundsätzlich 50% des Regelsatzes.Bei dem Termin geht es nur um den Antrag für die Zuschüsse, also einen Teil ALG2 und 300€ für Versicherungen.
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