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Thema: Rückzahlung Gründungszuschuss ?

  1. #1
    TP-Junior
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    Exclamation Rückzahlung Gründungszuschuss ?

    Hallo zusammen,

    leider bin ich mir nicht so sicher, ob dieses Thema hierher oder ins Recht Forum gehört. Brauche aber dringend eure Hilfe!

    zum Thema: bin seit Februar 2011 mit einem Eiswagen (Saison Arbeit) selbständig! Businessplan, Tragfähigkeit alles super gelaufen und Mitte Dezember 2010 bewilligt!
    Neuen Verkaufwagen im Januar bestellt, mit der Zusage des Verkäufers, der Wagen kommt Mitte März. Wagen kam Mitte Mai!!
    -Um die Unkosten abzufangen habe ich einen 200€ Job angenommen, besser wie garnichts habe ich mir gedacht.
    -Von Ende Mai bis Ende September war ich als Selbständiger unterwegs.
    -Seit Mitte September habe ich einen 400€ Job angenommen, da meine Eissaison sehr kurz und bescheiden war
    -Im September habe ich einen Antrag auf Weitergewärung meines Gründungszuschuss gestellt. Mein erster Gründungszuschuss wurde für den Zeitraum 01.02.2011-31.10.2011 bewilligt.

    Das Problem: der Antrag auf Weitergewährung wurde abgelehnt, da ich ja nur eine Saisonarbeit habe.
    Weiterhin wird auf Rückzahlung meines bisher gezahlten Gründungszuschuss beharrt, da ich a) einer Beschäftigung nachgegangen bin, ohne dies dem AA mitgeteilt zu haben und b) ich ja im Februar- Mai noch nicht mit dem Eiswagen unterwegs , also in den Augen des AA nicht "selbständig" war.
    Meine Jobberaterin sagte mir damals, dass ich ohne Probleme einen Job annehmen kann, jedoch nicht über 400€ verdienen darf.
    Sollte ich den Gründungszuschuss zurückzahlen müssen, dann kann ich meine Selbständigkeit auch gleich in den Sack hauen!
    Wie seht ihr die Situation?

    beste Grüße

  2. #2
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    Zitat Zitat von epic27 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    leider bin ich mir nicht so sicher, ob dieses Thema hierher oder ins Recht Forum gehört. Brauche aber dringend eure Hilfe!
    Tricky - 'ne individuelle Rechtsberatung ist das, was du hier brauchst - das kann und darf aber hier niemand machen ...


    Meine Jobberaterin sagte mir damals, dass ich ohne Probleme einen Job annehmen kann, jedoch nicht über 400€ verdienen darf.
    Hättest das halt melden müssen.

    [/QUOTE]Sollte ich den Gründungszuschuss zurückzahlen müssen, dann kann ich meine Selbständigkeit auch gleich in den Sack hauen!Wie seht ihr die Situation?[/QUOTE]

    Viel in den Sack zu hauen gibt es da ja wohl sowieso nicht. Die Zuschüsse aus Steuergeldern sind ja nicht dazu da, irgendwelche Saisontätigkeiten zu subventionieren (ein Eiswagen läuft halt nicht das ganze Jahr) - in früheren Beiträgen hattest du etwas von einem Imbisswagen geschrieben, wofür hast du den Gründungszuschuss denn überhaupt bekommen?

    copy

  3. #3
    TP-Junior
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    ach copy..

    ...du bist schon klasse . Was spielt das denn nun für eine Rolle, ob Eis, -Imbiss oder was-weiss-ich für ein Wagen, hier zählen doch allein die Fakten, die jemand ins Forum stellt, sonst garnichts.

    Imho habe ich in keinem Satz um Rechtsberatung, sondern um persönliche Meinungen (zum Thema!) gebeten, falls dir das irgendwie entgangen sein sollte UND bevor das AA Grïündungszuschuss gewährt, muss man erstmal seine Geschäftsidee darlegen. Warum "subventionieren" die also so eine saisonale Tätigkeit, wenn das doch so ein "Schwachsinn" ist.

    Anmerkung: meine Weitergewährung wurde nicht auf Grund schlechter Verkaufszahlen abgelehnt..

    ..du hast aber schon Recht, ein Eiswagen läuft nicht das ganze Jahr, gehen wir einfach mal von einem solchen Eiswagen aus, dann hättest du z.B schreiben können, dass kein Mensch im Februar Eis essen wird (zumindest nicht am Eiswagen), das zumindest wäre intelligent gewesen , statt dieser Geschichte von Steuergeldern ..aber du flamest halt gerne

    Grüße
    Geändert von epic27 (29.10.2011 um 22:51 Uhr)

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von epic27 Beitrag anzeigen
    ...du bist schon klasse . Was spielt das denn nun für eine Rolle, ob Eis, -Imbiss oder was-weiss-ich für ein Wagen,
    Welche Rolle das spielt?

    "Das Problem: der Antrag auf Weitergewährung wurde abgelehnt, da ich ja nur eine Saisonarbeit habe."

    Diese Rolle spielt das.

    Imho habe ich in keinem Satz um Rechtsberatung, sondern um persönliche Meinungen (zum Thema!) gebeten, falls dir das irgendwie entgangen sein sollte
    Falls es dir irgendwie entgangen sein sollte: ich habe dich freundlicherweise darauf hingewiesen, dass du aber genau das brauchst - schließlich will eine Behörde Geld von dir, das du im Zweifelsfall nicht hast. Aber das ist offenbar zu hoch für dich.

    UND bevor das AA Grïündungszuschuss gewährt, muss man erstmal seine Geschäftsidee darlegen. Warum "subventionieren" die also so eine saisonale Tätigkeit, wenn das doch so ein "Schwachsinn" ist.
    Ich habe das Wort "Schwachsinn" nicht benutzt, du solltest solche Zitatfälschereien unterlassen. Und ich habe aus einem guten Grund nachgefragt, für was du den Gründungszuschuss bekommen hast - ich kann nämlich nicht hellsehen und du hattest hier mal von etwas anderem geschrieben als einem Eiswagen:

    "Ich habe mich Anfang Mai mit einem Imbiss Wagen selbständig gemacht."

    http://www.traum-projekt.com/forum/1...tml#post972923

    Aber Informationen zurückzuhalten und dann dumm rummaulen, das machst du ja gerne ... Viel Spaß mit der Behörde, die stehen auf solche Typen.

    copy
    Geändert von copy (30.10.2011 um 00:23 Uhr)

  5. #5
    TP-Junior
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    lassen wir das..

    ..danke für deine Antwort. Sorry, dass ich deine Freundlichkeit überlesen habe, keine Ahnung, wie das passieren konnte

    lieben Gruß
    Geändert von epic27 (30.10.2011 um 00:46 Uhr)

  6. #6
    doq
    doq ist offline
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    Die Situation ist ganz einfach, solltest du den Gründungszuschuss nicht zurückzahlen, werden alle weiteren Leistungen der AA eingestellt. Es besteht jedoch noch die Möglichkeit, dass du ALG II bekommst.

    Wenn du schon im Forum zwei verschiedene Geschäftsideen anpreist (Eiswagen oder Imbiss), frage ich mich was du bei der AA angegeben hast. Solltest in deiner bewilligten Geschäftsidee doch Imbiss gestanden haben sollte, dann hast du somit den Berater getäuscht.

    Was ich auch nicht kappiere, falls du die Eiswagen-Geschäftsidee vorgelegt hast, dass sowas bewilligt wird. Wie viel Eis muss man verkaufen, damit man davon das ganze Jahr leben kann? Habe mal den Kopf angeworfen:

    durchschnittlicher Verdienst: 2.500 Euro mtl. / 30.000 jährlich
    Eiswagen Zeit: 4-5 Monate im Jahr also 120-150 Tage
    durchschnittlicher Verdienst an einer Kugel Eis: 0,30 Euro

    bei 4 Monaten müssten man sage und schreibe: 833 Kugeln Eis täglich verkaufen
    das wären bei einem 10h Tag nur 83 Kugeln pro Stunde

    bei 5 Monaten müssten man sage und schreibe: 666 Kugeln Eis täglich verkaufen
    das wären bei einem 10h Tag nur 66 Kugeln pro Stunde

    Bei den Zahlen hätte ich als Mitarbeiter der AA sofort abgelehnt, da es sich nie um eine dauerhafte Selbstständigkeit drehen kann.

    Grüße doq

  7. #7
    TP-Junior
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    weitere Leistungen

    Hallo Doq,

    danke für deine Antwort. Was meinst du mit "alle weiteren Leistungen", um welche handelt es sich da genau oder meinst du ALGI, falls die Selbständigkeit scheitern sollte?


    Aber eine Frage bleibt immer noch offen: WARUM, muss ich zurückzahlen ?!

    -das ich zu spät angefangen habe ? dafür kann ich nichts, soll ich MB verklagen, weil der Sprinter nicht pünktlich vor meiner Tür stand ?

    -das ich geringfügig beschäftigt war? war ich vor der Selbständigkeit auch schon bei diesem AG , von Meldepflicht war da nie die Rede,eher von: "egal was Sie als Selbständiger machen, hauptsache nicht über 400€"

    -habe ich mit böswilliger Absicht gehandelt? wohl kaum: welcher Idixx riskiert für 200€/mtl einen Gründungszuschuss, der weit höher liegt?

    -bleiben wir bei der Eisgeschichte und deiner Rechnung, ich sage mal 6 Monate kann so ein Eismann arbeiten, 04-Ende 09, davor und danach wäre unrentabel, richtig? wenn der Existenzgrüder also das Projekt genehmigt bekommt, dann müsste er aus meiner Sicht auch dieselben Chancen und Möglichkeiten bekommen, wie JEDER andere Gründer auch. Damit meine ich auch die Chance auf Weitergewährung .

    kann man die Rückzahlungen eigentlich Stunden oder schickt das AA die Moskau Inkasso


    Gruß
    Geändert von epic27 (30.10.2011 um 10:59 Uhr)

  8. #8
    doq
    doq ist offline
    TP-Junior
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    Aber eine Frage bleibt immer noch offen: WARUM, muss ich zurückzahlen ?!
    Weil das so ist....

    -das ich zu spät angefangen habe ? dafür kann ich nichts, soll ich MB verklagen, weil der Sprinter nicht pünktlich vor meiner Tür stand ?
    Kann man probieren. Aber genau das ist doch das, worum man sich als Selbstständiger selber kümmern muss. Das du zu spät das Auto bekommen hast, lag ganz alleine an der Einstellung zur Selbstständigkeit. tztztz Kenne das zu genüge, dass immer andere Schuld am Scheitern sind.

    das ich geringfügig beschäftigt war? war ich vor der Selbständigkeit auch schon bei diesem AG , von Meldepflicht war da nie die Rede,eher von: "egal was Sie als Selbständiger machen, hauptsache nicht über 400€"
    Hast du das schriftlich oder eine Zeugen, der die Aussage bestätigen kann. Falls nicht, sind wieder mal die anderen SCHULD.... und nicht die Eigeninitative sich genaustens darüber zu informieren.

    habe ich mit böswilliger Absicht gehandelt?
    Denke nicht.

    bleiben wir bei der Eisgeschichte und deiner Rechnung, ich sage mal 6 Monate kann so ein Eismann arbeiten, 04-Ende 09, davor und danach wäre unrentabel, richtig?
    Nee, dass ist immer unrentabel. (meine Einschätzung)

    wenn der Existenzgrüder also das Projekt genehmigt bekommt, dann müsste er aus meiner Sicht auch dieselben Chancen und Möglichkeiten bekommen, wie JEDER andere Gründer auch. Damit meine ich auch die Chance auf Weitergewährung .
    Warum?

    kann man die Rückzahlungen eigentlich Stunden oder schickt das AA die Moskau Inkasso
    Es ist wie bei allen Ämtern, erst kommen Briefe, dann Mahnungen und ganz schnell der Gerichtsvollzieher.

    Grüße doq

  9. #9
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    Weil das so ist?

    ..super Antwort

    eventuell hast du überlesen, dass ich Mitte Dezember die Zusage vom AA auf Gewährung bekommen habe ?
    Soll ich mir einen Wagen bestellen BEVOR ich irgendwas schriftlich habe?
    Nee, ich mach das anders, ich bestell mir Montag einen SLK,weil ich Mittwoch vielleicht den Jackpot knacke und wenn das nicht passiert, was ja beinahe unwahrscheinlich ist, dann such ich mir ein Opfer, dem ich die Schuld geben kann, was meinst du?
    Nee Spass, ich gebe hier überhaupt niemand die Schuld, Doq. Wenn ich mich so falsch verhalten habe, das eine Rückforderung gerechtfertigt ist, dann soll es halt so sein! ABER ich möchte es auch verstehen!! D.h nicht, dass meine Sicht der Dinge die richtige ist und genau DESHALB frage ich ja nach..weil ich eben wissen möchte, was andere User dazu sagen würden , allerdings am besten welche, die weniger "vorbelastet" sind .

    Arbeitest du eigentlich beim Amt?

    Gruß

  10. #10
    doq
    doq ist offline
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    eventuell hast du �berlesen, dass ich Mitte Dezember die Zusage vom AA auf Gew�hrung bekommen habe ?
    Soll ich mir einen Wagen bestellen BEVOR ich irgendwas schriftlich habe?
    Nee, ich mach das anders, ich bestell mir Montag einen SLK,weil ich Mittwoch vielleicht den Jackpot knacke und wenn das nicht passiert, was ja beinahe unwahrscheinlich ist, dann such ich mir ein Opfer, dem ich die Schuld geben kann, was meinst du?
    Darum gibt es Existenzgründerseminare. Idee... Vorbereitung... Zuschüsse... Durchführung... usw. erfährt man alles dort. Ich kann nur jedem dazu raten, obwohl ich selber vor meiner Selbstständigkeit nicht teilgenommen habe. Erst vor 2 Jahren wurde ich in so einem Seminar eingeladen und lernte die Wichtigkeit kennen.

    Nee Spass, ich gebe hier �berhaupt niemand die Schuld, Doq.
    Doch, leider machst du das.

    Wenn ich mich so falsch verhalten habe, das eine R�ckforderung gerechtfertigt ist, dann soll es halt so sein! ABER ich m�chte es auch verstehen!! D.h nicht, dass meine Sicht der Dinge die richtige ist und genau DESHALB frage ich ja nach..weil ich eben wissen m�chte, was andere User dazu sagen w�rden ,
    Es gibt einige Merkblätter beim Amt, die meist mehr weiterhelfen als die "Berater" selber.

    allerdings am besten welche, die weniger "vorbelastet" sind .
    Bin nicht vorbelastet, nur ehrlich und offen.

    Arbeitest du eigentlich beim Amt?
    Nee, ich bin seit 6 Jahren selbstständig.

    Grüße doq

  11. #11
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    wenn ich doch sage..

    ..ich gebe niemanden die Schuld, dann meine ich das auch so ,kannst du mir ruhig glauben, denn noch kann ich lachen, wie du an meinen Emotes erkennen kannst

    Aber vielleicht kannst du mir noch erklären, wie ich durch ein Existenzgründerseminar schneller an ein Fahrzeug gekommen wäre?

    Gruß

  12. #12
    doq
    doq ist offline
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    Zitat Zitat von epic27 Beitrag anzeigen
    Aber vielleicht kannst du mir noch erklären, wie ich durch ein Existenzgründerseminar schneller an ein Fahrzeug gekommen wäre?
    Schneller an dein Fahrzeug wärst du sicherlich nicht gekommen, aber evtl. wäre deine Planung anders verlaufen.

  13. #13
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    Aha..

    ...wenn meine Planung dann anders verlaufen wäre, dann wäre ich wahrscheinlich heute nicht selbständig, denn meine 90 Tage Frist, die man ja UNBEDINGT braucht, um überhaupt Existenzgründer zu werden, wären verstrichen. Und jeder, der mit dem AA schon einmal zu tun hatte weiss, wie "kulant" die sein können , da is nix mit 89 Tage ALG1 Anspruch, könnten Sie nicht mal eine Ausnahme machen.

    Aber mal ehrlich Doq, hättest du gewusst, dass es 3 Monate! dauern kann, bis dein Auto vor der Tür steht?
    ich wusste das nicht und bin mir sicher viele User auch nicht! Möglicherweise hatte ich aber einfach nur Pech, vielleicht der falsche Zeitpunkt, vielleicht bin ich zu doof ODER ich hätte mich einfach nur schlau machen müssen

    Gruß
    Geändert von epic27 (30.10.2011 um 20:49 Uhr)

  14. #14
    TP-Moderator
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    Zitat Zitat von epic27 Beitrag anzeigen
    wenn der Existenzgrüder also das Projekt genehmigt bekommt, dann müsste er aus meiner Sicht auch dieselben Chancen und Möglichkeiten bekommen, wie JEDER andere Gründer auch. Damit meine ich auch die Chance auf Weitergewährung .
    Wie jeder andere Gründer? Ich denke, dadurch dass Dir der Staat für Dein Gründungsvorhaben Geld geschenkt hat, hast Du schon weit bessere Startchancen gehabt wie manch anderer Gründer. Bei solch einem Angebot muss man sich eben auch (zum Glück) an Spielregeln halten. Übrigens, eine der wichtigsten Aufgaben des Selbstständigen ist es, sich selbst zu informieren. Dann muss man halt eben vor Annahme eines Nebenjobs im Gesetz nachsehen, ob das irgendwelche Konsequenzen hat...
    ............................

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