Aufnahme einer Tätigkeit als Dienstleister im Bereich xxx
sehr geehrter Herr xxx,
nach Ihren Angaben konnte Sie die Tätigkeit als Dienstleister im Bereich xxx bislang aufgrund von noch fehlenden Absatzmöglichkeiten und Kunden nicht ausüben. Als Termin für die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit konnten Sie keine konkreten Angaben machen.
Voraussetzung für die Annahme einer bestehenden Unternehmereigenschaft ist die nachhaltige Ausübung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit.
Eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit wir dann nachhaltig ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erziehung von Einnahmen angelegt ist (§ 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz – USTG).
Nachdem Sie bislang in dieser Form nicht tätig geworden sind und auch der Beginn einer solchen Tätigkeit nicht absehbar ist, wird Sie das Finanzamt vorerst nicht als Unternehmer steuerlich registrieren.
Eine Steuernummer für Umsatzsteuerliche Zwecke wird Ihnen daher nichtzugeteilt. Das o.g. Aktenzeichen stellt keine Steuernummer dar.
Bitte beachten Se:
- sollten Sie die o.g. Tätigkeit zukünftig entgegen der jetzigen Planung doch aufnehmen, sind Sie verpflichtet, dies dem Finanzamt … anzuzeigen.
- Bitte fügen Sie etwaigen Einkommensteuererklärung eine Kopie dieses Schreibens bei.