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Thema: Brief vom Finanzamt: Nicht als Unternehmer steuerlich regstriert

  1. #1
    TP-Newbie
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    Brief vom Finanzamt: Nicht als Unternehmer steuerlich regstriert

    Hallo zusammen,
    ich habe eine Gewerbe angemeldet und im Fragebogen habe ich mich für die Kleinunternehmer-Regelung entschieden. Den Fragebogen habe ich dann persönlich beim zuständigen Finanzamt abgegeben, da ich wissen wollte, ob als Kleinunternehmer (ohne Verzicht auf Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG) eine Umsatz-Steuernummer (NUR als Ersatz für die normale Steuernummer )beantragen kann. Die Dame in der Rezeption meinte JA, das ist möglich, ich soll nur hier ankreuzen.
    Heute bekam ich dann folgendes Schreiben vom Finanzamt:
    Aufnahme einer Tätigkeit als Dienstleister im Bereich xxx
    sehr geehrter Herr xxx,

    nach Ihren Angaben konnte Sie die Tätigkeit als Dienstleister im Bereich xxx bislang aufgrund von noch fehlenden Absatzmöglichkeiten und Kunden nicht ausüben. Als Termin für die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit konnten Sie keine konkreten Angaben machen.

    Voraussetzung für die Annahme einer bestehenden Unternehmereigenschaft ist die nachhaltige Ausübung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit.
    Eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit wir dann nachhaltig ausgeübt, wenn sie auf Dauer zur Erziehung von Einnahmen angelegt ist (§ 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz – USTG).
    Nachdem Sie bislang in dieser Form nicht tätig geworden sind und auch der Beginn einer solchen Tätigkeit nicht absehbar ist, wird Sie das Finanzamt vorerst nicht als Unternehmer steuerlich registrieren.

    Eine Steuernummer für Umsatzsteuerliche Zwecke wird Ihnen daher nichtzugeteilt. Das o.g. Aktenzeichen stellt keine Steuernummer dar.

    Bitte beachten Se:
    - sollten Sie die o.g. Tätigkeit zukünftig entgegen der jetzigen Planung doch aufnehmen, sind Sie verpflichtet, dies dem Finanzamt … anzuzeigen.
    - Bitte fügen Sie etwaigen Einkommensteuererklärung eine Kopie dieses Schreibens bei.
    Ok, mit die Sache mit der Umsatz-Steuernummer ist es mir schon klar, aber bin ich jetzt als Kleinunternehmer registriert oder nicht?
    diesen Satz hier
    ....wird Sie das Finanzamt vorerst nicht als Unternehmer steuerlich registrieren.
    verwirrt mich und weiß nicht, ob das jetzt nur auf die Beantragung der Umsatz-Steuernummer bezieht !!?

    Vielen Dank im Voraus

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von UniCat Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,
    ich habe eine Gewerbe angemeldet und im Fragebogen habe ich mich für die Kleinunternehmer-Regelung entschieden. Den Fragebogen habe ich dann persönlich beim zuständigen Finanzamt abgegeben, da ich wissen wollte, ob als Kleinunternehmer (ohne Verzicht auf Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG) eine Umsatz-Steuernummer (NUR als Ersatz für die normale Steuernummer )beantragen kann.
    Zum zweiten Mal in 12 Stunden: Es gibt keine "Umsatz-Steuernummer".

    Es gibt die Umsatzsteueridentifikationsnummer http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzs...ikationsnummer

    Und es gibt Steuernummern, auch für umsatzsteuerliche Zwecke - wie es im Brief vom FA steht: "Eine Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke wird Ihnen daher nicht zugeteilt."

    "Ankreuzen" kann man im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, dass man eine Umsatzsteueridentifikationsnummer braucht. Wozu man die überhaupt braucht, steht im verlinkten Artikel und an vielen Stellen dieses Forums.

    Ok, mit die Sache mit der Umsatz-Steuernummer ist es mir schon klar, aber bin ich jetzt als Kleinunternehmer registriert oder nicht?
    Nein.

    verwirrt mich und weiß nicht, ob das jetzt nur auf die Beantragung der Umsatz-Steuernummer bezieht !!?
    Die gibt es wie gesagt gar nicht, du bist steuerlich überhaupt nicht als Gewerbetreibender erfasst. Und zwar deswegen:

    nach Ihren Angaben konnte Sie die Tätigkeit als Dienstleister im Bereich xxx bislang aufgrund von noch fehlenden Absatzmöglichkeiten und Kunden nicht ausüben. Als Termin für die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit konnten Sie keine konkreten Angaben machen.

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    Geändert von copy (29.10.2011 um 15:55 Uhr)

  3. #3
    TP-Newbie
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    Hallo und Danke für die Antwort.
    ich hätte noch ein Frage zur Steuernummer (nicht die Ust-Id-Nr.) : diese wird dann erst mitgeteilt, wenn der Existenzgründer mit seiner Gewerbe bereits begonnen hat? oder bekommt sie jeder gleich nach Anmeldung beim Finanzamt?

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    Welche Angaben hast du eigentlich gemacht das das FA das so formuliert:

    nach Ihren Angaben konnte Sie die Tätigkeit als Dienstleister im Bereich xxx bislang aufgrund von noch fehlenden Absatzmöglichkeiten und Kunden nicht ausüben. Als Termin für die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit konnten Sie keine konkreten Angaben machen.

    Wann hast du das Gewerbe angemeldet?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von UniCat Beitrag anzeigen
    Hallo und Danke für die Antwort.
    ich hätte noch ein Frage zur Steuernummer (nicht die Ust-Id-Nr.) : diese wird dann erst mitgeteilt, wenn der Existenzgründer mit seiner Gewerbe bereits begonnen hat? oder bekommt sie jeder gleich nach Anmeldung beim Finanzamt?
    Die Steuernummer wird vom Finanzamt nach der steuerlichen Erfassung mitgeteilt.

    Ich frage mich wie dorintia, was da wie gelaufen ist und wo du welche Angaben gemacht hast.

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  6. #6
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    Unter Punkt "Gründungsform" habe ich "Neugründung" angekreuzt als Datum habe ich das Datum der Gewerbeschein-Anmeldung bei der Gemeinde angegeben (nämlich der 14.10.2011)
    Auf eine Nachfrage zum Umfang der Tätigkeit und zur Kontaktaufnahme zu den potenzielle Kunden habe ich geantwortet, dass der Umfang sehr gering ist und der Kontaktaufnahme per Mundpropaganda läuft (habe noch keine Website)
    Geändert von UniCat (29.10.2011 um 17:53 Uhr)

  7. #7
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von UniCat Beitrag anzeigen
    Auf eine Nachfrage zum Umfang der Tätigkeit und zur Kontaktaufnahme zu den potenzielle Kunden habe ich geantwortet, dass der Umfang sehr gering ist und der Kontaktaufnahme per Mundpropaganda läuft (habe noch keine Website)
    O.k. und das hatte zur Folge, dass das FA bei dir überhaupt keine unternehmerische Tätigkeit erkennen kann und dir deshalb auch keine Steuernummer zugeteilt hat. Was du machen musst, um eine zu bekommen, steht ja auch in dem Brief:

    - sollten Sie die o.g. Tätigkeit zukünftig entgegen der jetzigen Planung doch aufnehmen, sind Sie verpflichtet, dies dem Finanzamt … anzuzeigen.

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  8. #8
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    ... aber gilt "Mundpropaganda" nicht als "aktive" Werbung?

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