Weder noch. Ganz einfach Gewerbetreibender.
Ggf. unter Inanspruchname der rein umsatzsteuerlich relevanten (!) KU-Regelung, aber lies bitte dazu die FAQ:
http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html
Bei der Krankenkasse. Nur für die ist die Definition relevant. Und in welchem Rahmen das möglich ist, hast du in deinem Beitrag ja selbst geschrieben ...- ist Minijob und Kleinunternehmen gleichzeitig prinzipiell möglich, ohne den Vollzeitstudenten-Status zu verlieren bzw. wo erfahre ich dies?
Du gehst von falschen Voraussetzungen aus. Die KU-Regelung ist ausschließlich umsatzteuerlich relevant (!) und dafür gilt die Umsatzgrenze von 17.500 Euro. Mit der KV hat das nichts zu tun und "Abgaben" i.S. von Steuern zahlst du oberhalb des jährlichen Freibetrags von 8004,- Euro auch. Dazu kommen ggf. GEZ, Gewerbemüll, IHK-Beiträge, Berufsgenossenschaft usw.- wieviel könnte ich dann max. ohne Abgaben durch die Kleinunternehmerschaft dazuverdienen (<20h/Woche - für die Krankenkasse relevant - vorausgesetzt)
Es gibt keine "Verdienstgrenze", sondern eine Umsatzgrenze, die du ja auch kennst und nein - in deinen Umsatz fließt das nicht ein.- fließt das Minijob-Gehalt in die Verdienstgrenze als Kleinunternehmen ein?
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