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Thema: Student mit Minijob muss mehr verdienen

  1. #1
    TP-Newbie Buckfast_bee macht alles soweit korrekt
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    Student mit Minijob muss mehr verdienen

    Hallo TP-User

    Entschuldigt meinen unprofessionellen Hilferuf, aber mir plazt gerade fast die Birne - deshalb habe ich keine Zeit mich durch den Web-Djungle mit gefährlichem Halbwissen zu kämpfen und hoffe hier ein paar schnelle Antworten auf meine Fragen zu finden. Ich bitte um euer Verständnis - auch wenn ich wahrscheinlich schon oft behandelte Themen anspreche.


    Hier mal meine Situation:

    - derzeit Vollzeit-Student (Dipl.-Ing. Verfahrenstechnik) im 17.Sem. - bis auf eine Belegarbeit u. Diplomarbeit so gut wie abgeschlossen

    - Alter: fast 29 Jahre

    - daher keine gesetzl. Krankenversicherung - anstatt die freiwillige gesetzl. Weiterversicherung zu wählen bin ich in einen günstigeren Studententarif bei einer privaten KV gewechselt (bis 20h Arbeit pro Woche und bis 30 Jahre zulässig)

    - derzeit Minijob als "techn. Hilfskraft" mit 400€ mtl. Vergütung - Anlagenbetreuung und Betriebsdokumentation (zählt außerdem zu "Arbeit in kontaminierten Bereichen"). Dabei Anleitung eines weiteren Minijobbers.

    - um Zuverdienst zu steigern könnte ich für einen Handwerker und ein Handelsunternehmen arbeiten (sowohl handwerkliche, als auch buchhalterische, sowie Tätigkeit im Bereich Marketing) - dazu ist eine Anmeldung als Kleinunternehmer notwendig

    - um eine Scheinselbständigkeit zu vermeiden wären auch Aufträge von anderen Handwerkern bzw. sonstige handwerkliche, logistische o. soziale Dienstleisungen akquirierbar

    Und um noch ein Bisschen rumzuheulen:
    - derzeitiger Weg zu Studien- und 400€ Arbeitsstelle ca. 100km die ich fast täglich auf mich nehme - von 6:30 bis 21:30 bin ich unterwegs (OK - das ist mein Problem - stehe ich aber schon seit 1,5a halbwegs durch )
    Da schafft man es abends gerade noch zum Supermarkt. Arztbesuche, Behördengänge etc. sind dann nur nach sorgfältiger Zeitplanung möglich.

    Nun meine Fragen:
    - erstmal: welcher Begriff ist richtig wenn ich eine Dienstleistungstätigkeit mit max. 17500 Euro Umsatz im Gründungsjahr meine - "Klein- bzw. Kleinstgewerbe" oder "Kleinunternehmen"

    - ist Minijob und Kleinunternehmen gleichzeitig prinzipiell möglich, ohne den Vollzeitstudenten-Status zu verlieren bzw. wo erfahre ich dies?
    Erklärung: die Anlagenbetreuung soll weiter Minijob bleiben, da es oft schnell um viel Kohle geht (hochwertige Anlagenkomponenten, Gefahrstoffe, hohe Kosten bei Anlagenausfällen). Die Verantwortung möchte ich ungern als Selbtändiger tragen. Außerdem benötige ich dazu arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen die derzeit mein AG bezahlt.

    - wieviel könnte ich dann max. ohne Abgaben durch die Kleinunternehmerschaft dazuverdienen (<20h/Woche - für die Krankenkasse relevant - vorausgesetzt)

    - fließt das Minijob-Gehalt in die Verdienstgrenze als Kleinunternehmen ein?

    Das soll es erst mal gewesen sein - damit sind noch längst nicht alle Unklarheiten beseitigt - vielleicht sehe ich das mit der Selbständigkeit auch alles zu kompliziert
    Wäre dankbar, wenn dieser Thread erst mal anrollt.

    Gruß: bee

  2. #2
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    Zitat Zitat von Buckfast_bee Beitrag anzeigen
    Nun meine Fragen:
    - erstmal: welcher Begriff ist richtig wenn ich eine Dienstleistungstätigkeit mit max. 17500 Euro Umsatz im Gründungsjahr meine - "Klein- bzw. Kleinstgewerbe" oder "Kleinunternehmen"
    Weder noch. Ganz einfach Gewerbetreibender.

    Ggf. unter Inanspruchname der rein umsatzsteuerlich relevanten (!) KU-Regelung, aber lies bitte dazu die FAQ:

    http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html

    - ist Minijob und Kleinunternehmen gleichzeitig prinzipiell möglich, ohne den Vollzeitstudenten-Status zu verlieren bzw. wo erfahre ich dies?
    Bei der Krankenkasse. Nur für die ist die Definition relevant. Und in welchem Rahmen das möglich ist, hast du in deinem Beitrag ja selbst geschrieben ...

    - wieviel könnte ich dann max. ohne Abgaben durch die Kleinunternehmerschaft dazuverdienen (<20h/Woche - für die Krankenkasse relevant - vorausgesetzt)
    Du gehst von falschen Voraussetzungen aus. Die KU-Regelung ist ausschließlich umsatzteuerlich relevant (!) und dafür gilt die Umsatzgrenze von 17.500 Euro. Mit der KV hat das nichts zu tun und "Abgaben" i.S. von Steuern zahlst du oberhalb des jährlichen Freibetrags von 8004,- Euro auch. Dazu kommen ggf. GEZ, Gewerbemüll, IHK-Beiträge, Berufsgenossenschaft usw.

    - fließt das Minijob-Gehalt in die Verdienstgrenze als Kleinunternehmen ein?
    Es gibt keine "Verdienstgrenze", sondern eine Umsatzgrenze, die du ja auch kennst und nein - in deinen Umsatz fließt das nicht ein.

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