Ähm, andere Frage... wenn du so hohe ebay-Gebühren zahlen musst - bist du dir sicher das du die Umsatzgrenzen der KU-Regelung nicht überschreitest?
Du buchst deine Brutto-ebay-Gebühren(enthalten ja lux.MwSt.) als Ausgabe (oder holst du dir die irgendwie zurück?) und du buchst die an das FA gezahlte MwSt. als Ausgabe.
Der Vorteil einer USt.-ID in Bezug auf ebay: du zahlst nur einmal MwSt. und zwar deutsche da du dann von ebay Netto-Rechnungen bekommst.


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