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Thema: Ebay-Gebühren für Kleinunternehmer ohne Regelbesteuerung bis 17500 Umsatz

  1. #1
    TP-Member nassauer4321 macht alles soweit korrekt
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    Ebay-Gebühren für Kleinunternehmer ohne Regelbesteuerung bis 17500 Umsatz

    Seit Anfang des Jahres bin ich Kleinunternehmer ohne Regelbsteuerung und
    ohne UST-Id- Nummer.
    Es gibt immer noch Unklarheit wie ich die Ebay-Gebühren buchen soll.
    Man muss ja 19% Mwst auf die Ebay-Rechnungen an das Finananzamt
    zahlen!!
    Da ich mehrere hundert Euro Ebay Gebühren im Monat habe,sind das
    oft bis zu 100 Euro im Monat die ich dann an das FA bezahlen soll????
    Verstehe ehrlich gesagt nicht warum ich überhaupt MWST bezahlen
    soll,da ich ja ohne Regelbesteuerung alles BRUTTO buchen kann.

    Frage1: Wie genau muss ich den Betrag in der EÜR eintragen, bzw.
    wie buche ich das denn genau?

    Frage 2: Welche Vorteile hat die UST-Id-Nummer im Bezug auf die
    Ebay-Gebühren???

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Ähm, andere Frage... wenn du so hohe ebay-Gebühren zahlen musst - bist du dir sicher das du die Umsatzgrenzen der KU-Regelung nicht überschreitest?

    Du buchst deine Brutto-ebay-Gebühren(enthalten ja lux.MwSt.) als Ausgabe (oder holst du dir die irgendwie zurück?) und du buchst die an das FA gezahlte MwSt. als Ausgabe.

    Der Vorteil einer USt.-ID in Bezug auf ebay: du zahlst nur einmal MwSt. und zwar deutsche da du dann von ebay Netto-Rechnungen bekommst.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Member nassauer4321 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Ähm, andere Frage... wenn du so hohe ebay-Gebühren zahlen musst - bist du dir sicher das du die Umsatzgrenzen der KU-Regelung nicht überschreitest?

    Du buchst deine Brutto-ebay-Gebühren(enthalten ja lux.MwSt.) als Ausgabe (oder holst du dir die irgendwie zurück?) und du buchst die an das FA gezahlte MwSt. als Ausgabe.

    Der Vorteil einer USt.-ID in Bezug auf ebay: du zahlst nur einmal MwSt. und zwar deutsche da du dann von ebay Netto-Rechnungen bekommst.
    Die Ebay- Gebühren sind nicht jeden Monat gleich hoch,aber es kommt
    schon was zusammen.In jedem Fall bleibe ich unter 17.500 im Jahr.

    Die Brutto Ebay Gebühren buchen,das habe ich verstanden.Ich kann mir die nicht zurück holen!!
    Dann buche ich noch die MWSt fürs Finanzamt. Wie und wann muss ich die dann ans Finanzamt
    zahlen.Muss ich das vierteljährlich machen oder kann ich das dann jedes Jahr mit der EÜR machen.
    Das verstehe ich nicht!!

    Das mit der UST -Id werde ich dann irgendwie beantragen. Denke das man die noch bekommen kann!?

  4. #4
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    Du musst nach Ablauf des Jahres die zu zahlende Umsatzsteuer für die ebay-Gebühren (bezogene Leistungen) in der Umsatzsteuererklärung erklären und bezahlen. Somit dürfte dann die Zahlung erst im neuen Jahr als Ausgabe zu buchen sein, aber da kann vielleicht ein Fachmann noch was zu sagen.

    Und wegen der USt.-ID... *flüstermodus* beantrage die nur wegen den innergemeinschaftlichen Erwerben, achte drauf das du weiterhin die KU-Regelung nutzt.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Member nassauer4321 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Du musst nach Ablauf des Jahres die zu zahlende Umsatzsteuer für die ebay-Gebühren (bezogene Leistungen) in der Umsatzsteuererklärung erklären und bezahlen. Somit dürfte dann die Zahlung erst im neuen Jahr als Ausgabe zu buchen sein, aber da kann vielleicht ein Fachmann noch was zu sagen.

    Und wegen der USt.-ID... *flüstermodus* beantrage die nur wegen den innergemeinschaftlichen Erwerben, achte drauf das du weiterhin die KU-Regelung nutzt.
    Denke auch,das ich das so machen muß.Kann mir nicht vorstellen das ich die UST für die Ebay
    Gebühren im laufenden Jahr zahlen muss.

    Wegen der Ust-ID: Kann ich die im laufenden Jahr 2011 noch beantragen?
    Eigentlich habe ich auch vor im Eu-Ausland Waren zu kaufen,
    aber das wäre ehrer selten.Aber ein par mal im Jahr wäre das
    möglich.Dann kann ich die Ebay Rechnungen Netto buchen und
    muss nur deutsche Mwst zahlen!
    Kann ich durch die Ust Id Nummer irgendwie den Status zum KU
    ohne Regelbesteurung verlieren?

  6. #6
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    Du solltest halt drauf achten das du die ID wirklich nur für die innerg. Erwerbe beantragst und deinen KU-Status behältst. Ich würd's erst zum 01.01. ändern.
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  7. #7
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Du solltest halt drauf achten das du die ID wirklich nur für die innerg. Erwerbe beantragst und deinen KU-Status behältst. Ich würd's erst zum 01.01. ändern.
    Denke auch das es besser zum 1.01 ist.

    Hätte das schon am Anfang bei dem Fragebogen -steuerliche Erfassung- ankreuzen sollen.
    Was genau hätte ich denn da unter Frage 7.5 auf dem Fragebogen ankreuzen sollen???

    Es ist etwas verwirrend...da auch etwas von Erwerbsschwelle 12.500 Euro im Jahr steht.
    Verstehe nicht in welchem Zusammenhang die 12.500 Euro Erwerbsschwelle gelten oder stehen?!

  8. #8
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    So genau weiss ich das auch nicht, denke aber das das der Höchstbetrag ist den man als KU mit USt.ID als innergemeinschaftlichen Erwerb einführen darf, also das was man im EU-Ausland kauft/kaufen darf.
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  9. #9
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    So genau weiss ich das auch nicht, denke aber das das der Höchstbetrag ist den man als KU mit USt.ID als innergemeinschaftlichen Erwerb einführen darf, also das was man im EU-Ausland kauft/kaufen darf.
    Was ändert sich noch alles für mich wenn ich eine Ust- Id habe
    im Bezug auf Buchhaltung.Wie buche ich dann die Ebay Gebühren
    auf Easy Cash Tax genau??


    Muss ich die UST- Id Nummer auf meinen Rechnungen beim
    Warenverkauf angeben?
    Zudem möchte ich noch mal erwähnen das ich nur ins Ausland
    vekaufe, England und USA? Gibt es da noch Veränderungen
    wenn ich eine USt-ID Nummer habe?

    Die Waren selber kaufe ich meistens nur bei Privatpersonen in Deutschland.
    Ich bin Kleinunternehmer ohne Regelbesteuerung und möchte das gerne
    auch bleiben.

  10. #10
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    Oje, ich denke du solltest dich mal ausführlichst von einem Steuerberater beraten lassen... meine Stichworte wären da jetzt bspw. Differenzbesteuerung, mehrwertsteuerfreie Lieferung in Drittländer usw..
    Vielleicht ist es für dich generell besser zur Regelbesteuerung zu wechseln.
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  11. #11
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Oje, ich denke du solltest dich mal ausführlichst von einem Steuerberater beraten lassen... meine Stichworte wären da jetzt bspw. Differenzbesteuerung, mehrwertsteuerfreie Lieferung in Drittländer usw..
    Vielleicht ist es für dich generell besser zur Regelbesteuerung zu wechseln.
    Werde das mit dem Steuerberater machen!!
    Differenzbesteuerung ist ja dann nur möglich wenn man Regelbesteuerung hat.

    Für mich lohnt sich die Regelbesteuerung nicht unbedingt, da ich wirklich nur
    bei privat einkaufe und dann 70 % nach USA vekaufe und 30 % in die EU.

    Zudem gehe ich davon aus das ich nächstes Jahr dann bis zu 50000 Euro
    Umsatz machen darf ....ohne Regelbesteurung!!!Danach das Jahr dann wieder
    17500,-.Im dritten Jahr habe ich dann geplant in die Regelbesteurung zu gehen.

    Um noch mal auf die Ebay Gebühren zu kommen.Wie buche ich die am einfachsten
    bei ECT,wenn ich eine UST-ID hätte??

  12. #12
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    Nein, wenn du nächstes Jahr über 17500 € kommst, bist du ab 2013 regelbesteuert.

    Wegen den ebay-Gebühren guck bei bezogenen Leistungen und konsultiere das entsprechende Forum...
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  13. #13
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Nein, wenn du nächstes Jahr über 17500 € kommst, bist du ab 2013 regelbesteuert.

    Wegen den ebay-Gebühren guck bei bezogenen Leistungen und konsultiere das entsprechende Forum...
    Kann ich dann trotzdme das ganze nächste Jahr ohne Regelbesteurung machen,
    obwohl ich über 17.500 komme und unter 50000 bleibe??
    Ab 2013 bin ich dann automatisch Regelbesteurt.

  14. #14
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    Ja.
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  15. #15
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Ja.
    Das habe ich ja auch so geplant.

    1. Jahr bis 17500 ohne Regelbesteurung
    2. Jahr bis 50000 "" ""
    3. Jahr dann Regelbesteurung

    1000- DANK für deine Hilfe.

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