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Thema: Import Drittländer

  1. #1
    TP-Junior bigbox macht alles soweit korrekt
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    Exclamation Import Drittländer

    Hallo zusammen, bin neu hier. Hab mich zwar jetzt erst registriert, lese jedoch schon seit Wochen und Monaten als Gast in diesem Forum...

    Ich habe eine Frage, zu der ich einfach keine wirkliche Antwort finde. Hoffe ihr könnt mir helfen.
    Also es ist so, dass ich Ware gewerblich aus Asien importieren will. Privat habe ich dies schon desöfteren getan. Dem Paket lag nie eine Rechnung bei und es wurde aussen als "Gift" mit Warenwert unter dem Originalwert gekennzeichnet (anscheinend übliche Vorgehensweise bei vielen Chinesen wie ich in den letzten Wochen erfahren/lesen durfte). Da diese Pakete immer im Zoll hängenblieben (was ich auch so wollte, um nicht durch die falschen Angaben des Chinesen Steuern zu hinterziehen) und ich dann mit der original Paypal-Rechnung über den wirklichen Warenwert zum Zoll fuhr, wurden die Pakete dann auch immer sauber bearbeitete, Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer in korrekter Höhe gezahlt und die Ware ausgehändigt.

    Da ich dies nun gewerblich machen will (alle nötigen Vorbereitungen bereits getroffen), stellt sich nun für mich einzig und allein die Frage, wie es nun mit der fehlenden Rechnung in den Paketen aussieht. Brauche ich wirklich 100% eine vom Chinesen ausgestellte Rechnung im Paket (bestenfalls vorab zusätzlich eine weitere via E-Mail), oder reicht ein Paypal-Beleg über die Transaktion aus? Ich habe bereits in ettlichen Foren/Seiten/Paragraphen gelesen und immer wieder tauchen unterschiedliche Meinungen auf. Der eine sagt "Braucht man als Gegenstück zur Transaktion", der andere sagt "Das FA sieht das nicht so eng bei Rechnungen aus Drittländern"...

    Das Problem dabei ist, dass ich den Lieferanten ungern wechseln würde, da er sehr gute Preise bieten, jedoch nicht wirklich der englischen Sprache mächtig ist und es wirklich kompliziert wäre ihm klarzumachen was alles in eine benötigte Rechnung gehören würde (fortlaufende Nummer, Datum...) Hier stellt sich die nächste Frage für mich. Was gehört jetzt eigentlich wirklich alles in eine Rechnung von dem Chinesen, falls ich eine brauche? Auch hier finde ich keine wirkliche Antwort drauf. Seine Adresse, meine, Datum, fortlaufende Nummer? Meine Ust-ID? Seine Unterschrift? Ein Stempel seiner Finanzbehörde?

    Zur Information: Es handelt sich um Textilien. Die Warenbestellungen liegen incl. Versandkosten meistens unter 500€.
    Ich habe nur gelesen, dass Rechnungen unter 150€ weniger Informationen enthalten dürfen...

    Vielen Dank im Vorraus!
    Bigbox
    Geändert von bigbox (08.11.2011 um 11:12 Uhr)

  2. #2
    TP-Junior bigbox macht alles soweit korrekt
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    Hat keiner eine Ahnung? Selbst in einer Broschüre des Finanzministeriums finde ich keine genauen Angaben, ob eine Rechnung benötigt wird...
    Ich bekomme nach der Zollabfertigung ja einen Einfuhrabgabenbescheid ausgehändigt. Reicht der nicht zusammen mit dem Paypal-Zahlungsbeleg aus?

  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Geh zum Steuerberater und zum FA und frage direkt.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
    TP-Junior bigbox macht alles soweit korrekt
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    Naja es wird doch wohl jemanden hier geben, der Waren aus Drittländern importiert und weiß ob die Rechnung benötigt wird oder nur im Ordner verstaubt und nirgendwo verlangt wird?

  5. #5
    TP-Senior neffe bringt sich richtig ein neffe bringt sich richtig ein
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    Hallo,

    du mu�t das ganze unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachten.

    a. der Zoll
    Dem Zoll ist in der Regel die Rechnung v�llig egal, da hinreichend bekannt ist das Rechnungen aus China das Papier nicht wert sind auf dem sie stehen.

    Der chinesische H�ndler muss Ausfuhrabgaben zahlen, so das er die Rechnungen immer m�glichst gering ausstellt um Abgaben zu sparen. Das wei� auch der deutsche Zoll.

    Der Zoll will Papiere aus dem verl�sslich der Wert der Sendung hervor geh als Basis der Abgabenberechnung. Ein Zahlungsbeleg ist da durchaus geeignet wenn die Zahlen mit normalen Menschenverstand schl�ssig sind.

    Einen 50" Ferni mit einer 10 � Paypalzahlung wirst du nicht durch bringen.


    b. das Finanzamt
    Um den Import als Betriebsausgabe ansetzen zu k�nnen, brauchst du eine Rechnung. Die Zollpapiere sind daf�r nicht ausreichend.


    Zur Rechnung selber ist zu bedenken das das Recht des Ausstellerlandes gilt. Das hei�t wenn die Rechnung nach chinesischen Recht ok ist, kannst du nix dagegen sagen.

    Die h�rtesten Regelungen stammen aus dem Umsatzsteuergesetz, was bei Import aus einem Drittland aber keine Anwendung findet, da die Rechnung keine deutsche Vorsteuer enth�lt.

    Sinnvoll ist in der Regel: Name & Adresse vom Verk�ufer, Name & Adresse vom K�ufer, Art und Anzahl der Ware und Preis.

    USTID ist bei Drittland fehl am Platz.


    Gru� Neffe


    p.s. Ein Steuerberater ist fast immer eine sinnvolle Betriebsausgabe. Ich bin keiner!

  6. #6
    TP-Junior bigbox macht alles soweit korrekt
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    Vielen Dank Neffe, du hast mir sehr weitergeholfen. So in der Art hatte ich es auch schon vermutet. Also für Zoll reicht der Paypal-Beleg aus dem der Gesamtbetrag hervorgeht aus. Fürs FA müsste ich eine "einfache" Rechnung mit seiner und meiner Adresse, Anzahl, Art und Wert haben...
    Gut, ich hatte die Befürchtung auf der Rechnung müssten explizitere Angaben untergebracht werden.

    EDIT: Steuerberater werd ich mir sowieso nehmen

  7. #7
    TP-Junior bigbox macht alles soweit korrekt
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    Was mich jedoch noch interessiert ist, ob die Rechnung eine Unterschrift oder Stempel haben muß, sonst könnte man sich im Prinzip ja die Rechnungen "selber schreiben". Das kann ja nicht sein?

  8. #8
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von bigbox Beitrag anzeigen
    Was mich jedoch noch interessiert ist, ob die Rechnung eine Unterschrift oder Stempel haben muß,
    Nein. Und als Rechnungsausteller sollte man es auch tunlichst unterlassen, eine Rechnung zu unterschreiben. Sonst macht sich jemand einen "Bezahlt"-Stempel drauf und fertig.

    sonst könnte man sich im Prinzip ja die Rechnungen "selber schreiben". Das kann ja nicht sein?
    "Könnte" man schon, wie man auch besoffen Fußgänger überfahren könnte oder Banken überfallen. Ist aber eben verboten und wird entsprechend sanktioniert. Wenn sich jemand selbst Rechnungen schreibt um Betriebsausgaben zu simulieren, ist das Steuerhinterziehung.

    copy

  9. #9
    TP-Junior bigbox macht alles soweit korrekt
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    Danke für die Antwort Copy Ich hab mich bei der Stempel-Frage auf einen Artikel bezogen den ich kürzlich gelesen habe, bei dem gesagt wurde, eine ordentliche chinesische Rechnung würde, oben in der Mitte, immer einen kleinen (roten) Stempel der chinesischen Steuerbehörde vorweisen. Ist das wirklich notwendig? Anscheinend ja nicht, laut den Aussagen die ich bis jetzt gelesen hab, oder?

    Naja bei der Frage die Rechnungen selbst zu schreiben, ging es nicht darum Betriebsausgaben zu simulieren, sondern wenn der chinesische Lieferant keine ordentliche Rechnung ausstellen würde, sich eben eine ordentliche Rechnung selbst zu schreiben, als Gegenstück zu dem original Zahlungsnachweis (z.B. Paypal-Beleg).
    Denn ich habe mehrere Posts in den letzten Tagen gelesen, bei dem Leute darüber klagten, ihr Lieferant wolle keine Rechnung ausstellen, oder die Rechnungen würden nicht alle Informationen aufweisen. Daraufhin kam als Tip immer nur "wechsel den Lieferanten". Aber dies kann ja nicht die Lösung sein. Steuerhinterziehung natürlich auch nicht, aber ist es Steuerhinterziehung wenn die Rechnung nur das Gegenstück eines originalen bezahlten Zahlungsbelegs mit getätigter Warenlieferung ist?

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