Öhmm .. habe ich das jetzt richtig verstanden - Du bist seit 2009 selbständig tätig und das Finanzamt weiß von nix? Krankenkasse auch nicht? Welche Steuernummer hast Du denn auf die Rechnungen geschrieben? .. ohaueha .. nungut, wenn der Steuerberater meint, daß das keine Probleme gibt .. viel Glück^^
Zu Frage 2: Ich wurde schon in diversen Fragebögen nach meiner wöchentlichen Arbeitszeit gefragt, aber nachweisen musste ich das noch nie. Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht wie, habe das immer geschätzt. Ich denke, so lange die angegebene Stundenzahl mit dem Einkommen zusammenpasst (5000 Euro Gewinn im Monat bei 3 Stunden Arbeit wären eher .. ungewöhnlich .. aber nichtmal unmöglich, wenn man es begründen kann), sollte es da keine Probleme geben. Ich gebe auch auf Rechnungen keine Stundenzahl an, weil ich der Meinung bin, daß es den Kunden einfach nichts angeht, ob ich für seinen Auftrag mit Pauschalbezahlung 10 oder 100 Stunden gebraucht habe
.. und eine Art "Buchführung" brauchst Du schon, Du musst mit der Steuererklärung eine Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben. Ist quasi eine Liste mit Deinen Einnahmen und Ausgaben, i.d.R. in sogenannten Konten zusammengefasst .. ich kann da zB das Programm Easy Cash & Tax empfehlen, damit geht das recht einfach.

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