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Thema: Selbstständig und Schwanger! Kann mein Mann die Firma übernehmen?

  1. #1
    TP-Newbie
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    Selbstständig und Schwanger! Kann mein Mann die Firma übernehmen?

    Hallo liebe TPler,

    ich bin selbstständige Versicherungsmaklerin und nun schwanger.
    Mich beschäftigt die Frage, ob mein Mann die Firma übernehmen kann.

    Aber mal von vorne:
    2009 machte ich mich selbstständig. Damals war klar, das wir eigentlich keine Kinder bekommen können, daher versicherte ich mich privat.
    Da ich in 2009 und auch in den Jahren davor eigentlich nie nennenswert krank war, suchte ich mir Anfang 2010 einen neuen Versicherer und vereinbarte einen Selbstbehalt von 1600€.
    Mitte 2011 hatte ich dann einen Unfall und somit waren die 1600€ fällig.
    Jetzt sind wir unerwartet doch schwanger geworden. Keine Frage, wir freuen uns riesig, aber auch in 2012 werden wir nun den vollen Selbstbehalt wieder tragen müssen.
    Dazu kommen noch die Einkommenseinbußen, sodass ich mir schon recht viel Gedanken mache.

    Nun habe ich in einem Forum gelesen, das ein Mann die Firma seiner Frau übernommen hat, und seine Frau auf 401€ Basis eingestellt hat.
    Das würde sich für uns natürlich auch anbieten, ich könnte wieder gesetzlich versichert sein, mich in der ersten Zeit um unser Kind kümmern und wir würden mit unserem Geld besser zurecht kommen.

    Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob mein Mann mein Unternehmen einfach so übernehmen kann, denn als Makler braucht man ja eine bestimmte Ausbildung.
    Außerdem ist er Angestellt.

    Ich weiß so gar nicht, wo ich anfangen soll, mich zu informieren...
    Kann mir jemand helfen?

    Vielen Dank.

    Nina

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von xxninaxx Beitrag anzeigen
    Hallo liebe TPler,

    ich bin selbstständige Versicherungsmaklerin und nun schwanger.
    Mich beschäftigt die Frage, ob mein Mann die Firma übernehmen kann.
    Welche "Firma", was ist die Rechtsform dieser Firma?

    Wenn du Einzelunternehmerin ohne Handelsregistereintrag bist, kann dein Mann nicht 'dich' übernehmen, die Unternehmereigenschaft ist an dich als Person gebunden.

    Wenn du ins Handelsregister eingetragen bist, könnte dein Mann in die Firma eintreten, dann ändert sich aber die Rechtsform, entweder zur OH oder zur KG.

    Jetzt bin ich mir aber nicht sicher, ob mein Mann mein Unternehmen einfach so übernehmen kann, denn als Makler braucht man ja eine bestimmte Ausbildung.
    Da kenne ich mich nicht aus, aber wenn er eine obligatorische Ausbildung nicht hat, die für eine bestimmte Tätigkeit vorgeschrieben ist, kann er die Tätigkeit natürlich ohne Ausbildung auch nicht ausüben. Aber darf sich nicht jeder Makler nennen?

    Ich weiß so gar nicht, wo ich anfangen soll, mich zu informieren...
    Kann mir jemand helfen?
    Am besten ein Steuerberater.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie
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    2

    Einzelunternehmerin

    Hallo Copy,

    danke für Deine Antwort.

    Ich bin Einzelunternehmerin und nicht im Handelsregister eingetragen.

    Ob man sich Makler nennen daf, weiß ich nicht, aber als Makler oder Versicherungsvertreter arbeiten darf man definitiv nur, wenn man eine Ausbildung mindestens als Versicherungsfachmann hat, besser als Versicherungskaufmann oder noch besser als Versicherungsfachwirt.

    Diese Arbeit würde ich ja ausführen, da ich die entsprechende Ausbildung habe.

    Bei der OH und KG müsste ich eine finanzielle Einlage hinterlegen, oder?

    Meinst Du der Steuerberater kennt sich da so gut aus?
    Bei meinem hab ich eher den Eindruck, als wüsste er sowas nicht...
    Das was er bei uns gemacht hat, kann ich jetzt auch alleine...daher wollte ich ihn gar nicht mehr in Anspruch nehmen.

    Hat sonst noch jemand eine Idee?

    Danke.
    Nina

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von xxninaxx Beitrag anzeigen
    Ich bin Einzelunternehmerin und nicht im Handelsregister eingetragen.
    Dann ist deine 'Firma' nichts weiter als dein Name - den kann dein Mann nicht übernehmen.

    Diese Arbeit würde ich ja ausführen, da ich die entsprechende Ausbildung habe.
    Auf Basis einer nur gerinfügigen Beschäftigung?

    Bei der OH und KG müsste ich eine finanzielle Einlage hinterlegen, oder?
    Weder die OHG noch die KG sind formal an eine Mindestkapitaleinlage gebunden - das solltest du aber alles mit einem Steuerberater besprechen.

    Meinst Du der Steuerberater kennt sich da so gut aus?
    Das sollte er, das ist sein Beruf. Wenn du es deinem nicht zutraust, solltest du dir einen anderen suchen.

    copy

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