Und wo ist da der Kontext? Eine GbR wart ihr deshalb, weil ihr nun mal zu zweit wart, ob haupt- oder nebenruflich spielt dabei gar keine Rolle.
Du hast bisher kein "Kleinunternehmen geleitet" und wirst es auch künftig nicht tun. Die Kleinunternehmereigenschaft ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant und die Unternehmereigenschaft war in der GbR an euch beide als Personen gebunden und wird dann eben künftig an dich alleine gebunden sein. Und du kannst dich ja nicht selbst 'leiten'. Künftig bist du dann Einzelunternehmer.Nun möchte mein Partner aber aus Zeitgründen aussteigen und da es unter umständen steuerliche Probleme geben könnte möchten wir das bisherige Unternehmen auflösen. Sehr vorteilhaft war hier die Kleinunternehmerregelung!
Ich möchte allerdings weiterhin ein Kleinunternehmen leiten
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