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Thema: Angestellter Vollzeit+Nebengewerbe=Mehrfachbeschäftigung???

  1. #1
    TP-Member
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    Angestellter Vollzeit+Nebengewerbe=Mehrfachbeschäftigung???

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Mehrfachbeschäftigung. Ich bin Vollzeit Angestellter und nebenher habe ich ein Nebengewerbe,
    zählt das Nebengewerbe jetzt schon als Mehrfachbeschäftigung???

    Ich habe vor einiger Zeit ein A4 Blatt von meinem Arbeitgeber bekommen wo ich Angaben zu Zusatzeinkommen machen
    soll, dort geht es um Mehrfachbeschäftigung, ALG1,Rente usw.,weiß einer was das ist oder für was die Angaben gut sein sollen?

    Ich überlege ob ich das Nebengewerbe angebe,allerdings möchte ich das nicht wenn ich nicht muss!
    Wenn ich das richtig raus lese,(Fragen zu Arbeitgebern)bezieht sich das auf 2. u. 3. Arbeitsverhältnisse.
    Da ich die nicht habe, nur das Gewerbe, sollte das für mich nicht zutreffen oder sehe ich das falsch?

    Danke schonmal :-).

    MfG

  2. #2
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Mehrfachbeschäftigung bedeutet mehrfache Beschäftigung bei verschiedenen Arbeitgebern......ARBEITGEBER....hast du mehrere Arbeitgeber?
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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  3. #3
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    Danke für die schnelle Antwort, nein habe ich nicht! i
    Ich habe nur noch MICH als Arbeitgeber, da dachte ich evtl. dass ich das angeben muss aber das scheint ja nicht so zu sein.

  4. #4
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    ? Oben steht aber etwas von Vollzeitbeschäftigung als Angesteller?Ja was denn nun?
    Gruss

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  5. #5
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    Ich habe nur EINEN Arbeitgeber und mein Nebengewerbe! Mehr nicht!!!

    MfG

  6. #6
    TP-Lady-Mod
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    Keine Ahnung für was so eine Abfrage bezüglich Zusatzeinkommen, Rente usw. gut sein soll...

    Aber, du solltest mal in deinen Vertrag gucken ob du Nebentätigkeiten dem AG anzeigen musst...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Member
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    Danke für den Tipp das habe ich damals schon gemacht, es steht dazu nichts drin das ich Angaben zu Nebentätigkeiten,Gewerben oder anderen Beschäftigungen machen muss.

    Danke nochmal für die schnelle Hilfe. :-)

  8. #8
    TP-Member
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    Also sei bitte dennoch vorsichtig ! Schau Deinen Arbeitsvertrag auch nochmals genau durch. Eine nicht bekannt gegebene Nebenbeschäftigung "kann" ein Kündigungsgrund sein. Wenn wirklich nirgendwo was steht, würde ich es allerdings auch nicht unbedingt sagen, wenn Du Dir unsicher bist, wie die Reaktion ausfallen könnte. Sofern Du aber ein gutes Verhältnis zu Deinem Arbeitgeber hast, würde ich mir es dann doch überlegen, ob Du es nicht einmal in einem Gespräch erwähnst, so wärst Du dann fein raus...

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