Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Gewerbe - BAföG, Kindergeld, Krankenkasse

  1. #1
    TP-Newbie
    Registriert seit
    Jan 2012
    Beiträge
    2

    Gewerbe - BAföG, Kindergeld, Krankenkasse

    Hallo,

    mir ist bewusst, das dieses Thema hier schon oft behandelt wurde, aber ich will noch einmal sicher gehen.

    1. Wie viel Geld darf ich im Jahr zusätzlich mit einem Gewerbe verdienen, damit BAföG sowie das Kindergeld nicht entfallen und ich weiterhin familienversichert sein kann?

    2. Ich habe bereits einige Beträge in Themen entdeckt. Sind dort die BAföG-Einnahmen bereits abgerechnet -oder sind die Beträge fest definiert, egal welchen BAföG-Satz (Höchstsatz ist z.B. knapp 600€) man erhält?
    Kurz: Muss man dem erlaubten Maximalbetrag seine BAföG-Einnahmen abziehen? Den vollen Betrag oder nur das, was man zurückzahlen muss? Oder ist es ein fester Betrag, den man komplett erreichen kann, egal ob man 150 oder 600€ BAföG erhält?

    3. Wenn ich zu viel Geld verdiene, wird dieses Geld dann vom BAföG abgerechnet oder fällt dann direkt das komplette BAföG weg?

    Vielen Dank für Antworten!

  2. #2
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.681
    Zitat Zitat von Testbenutzer Beitrag anzeigen
    Hallo,

    mir ist bewusst, das dieses Thema hier schon oft behandelt wurde, aber ich will noch einmal sicher gehen.
    Dann machen wir das aber anders:

    1. Wie viel Geld darf ich im Jahr zusätzlich mit einem Gewerbe verdienen, damit BAföG sowie das Kindergeld nicht entfallen und ich weiterhin familienversichert sein kann?
    Du stellst hier die Ergebnisse deiner eigenen Recherchen ein und wir bestätigen oder verneinen dann.

    2. Ich habe bereits einige Beträge in Themen entdeckt. Sind dort die BAföG-Einnahmen bereits abgerechnet -oder sind die Beträge fest definiert, egal welchen BAföG-Satz (Höchstsatz ist z.B. knapp 600€) man erhält?
    Wo, "dort"? Die Freigrenzen sind fest definiert, können aber je nach Lebenssituation (z.B. Kinder oder nicht) variieren. Aber wie du weisst, hatten wir das Thema ja auch schon sehr oft, es ist also ein leichtes, die Freigrenzen festzustellen.

    Kurz: Muss man dem erlaubten Maximalbetrag seine BAföG-Einnahmen abziehen?
    Wem muss man was abziehen? Ich verstehe die Frage nicht.

    Den vollen Betrag oder nur das, was man zurückzahlen muss? Oder ist es ein fester Betrag, den man komplett erreichen kann, egal ob man 150 oder 600€ BAföG erhält?
    Dito.

    3. Wenn ich zu viel Geld verdiene, wird dieses Geld dann vom BAföG abgerechnet oder fällt dann direkt das komplette BAföG weg?
    Das kommt auf die Höhe dessen an, was du verdienst.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie
    Registriert seit
    Jan 2012
    Beiträge
    2
    Hallo,

    wie ich gestern erfahren habe, darf man seit 2012 als Student so viel verdienen wie man möchte und trotzdem erhalten die Eltern noch Kindergeld.

    Um BAföG weiter beziehen zu können, darf man 4800€/Jahr, also 400€/Monat verdienen.
    Was ist, wenn im im Jahr z.B. 5200€ verdiene? Entfällt dann das komplette BAföG, muss ich vom Vorjahr etwas vom BAföG zurückzahlen oder wie sieht das aus?

    Um die Familienversicherung zu behalten, darf man im Monat 350€ verdienen. Hier gilt, sofern es noch aktuell ist, dass man diesen Betrag nur an zwei Monaten überschreiten darf. Ich müsste aber nur einmal im Jahr die Einnahme-Überschuss-Rechnung abschicken. Was passiert wenn diese Regelung überschritten ist?

    Wie ist das mit dem Freibetrag. Ich bin Student, ledig --> 7.664€.
    Wenn ich diesen Betrag (mal Krankenkasse, Versicherung abgesehen) überschreiten sollte, meldet sich das Finanzamt dann bei mir oder muss ich direkt Steuern zahlen? (musste bisher noch keine Steuern machen)

    Vielen Dank für Antworten!

  4. #4
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.681
    Zitat Zitat von Testbenutzer Beitrag anzeigen
    Hallo,
    wie ich gestern erfahren habe, darf man seit 2012 als Student so viel verdienen wie man m�chte und trotzdem erhalten die Eltern noch Kindergeld.
    Richtig.

    Um BAf�G weiter beziehen zu k�nnen, darf man 4800�/Jahr, also 400�/Monat verdienen.
    Jein. Das ist das maximale, anrechnungsfreie Bruttoeinkommen bzw. die sogenannte Freigrenze. Der Freibetrag liegt niedriger. An der Stelle wird es aber etwas komplizierter und du solltest dir mal http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einkommen.php gut durchlesen und den Bafoeg-Rechner benutzen.

    Was ist, wenn im im Jahr z.B. 5200� verdiene? Entf�llt dann das komplette BAf�G, muss ich vom Vorjahr etwas vom BAf�G zur�ckzahlen oder wie sieht das aus?
    Wenn du in diesem Rahmen - die genauen Zahlen musst du wie oben beschrieben, selbst herausfinden - zu viel verdienst, wird der Bafoeg-Anspruch entsprechend gek�rzt und du musst den zu viel bezahlten Teil zur�ckzahlen.

    Um die Familienversicherung zu behalten, darf man im Monat 350� verdienen.
    365,-

    Hier gilt, sofern es noch aktuell ist, dass man diesen Betrag nur an zwei Monaten �berschreiten darf.
    Maximal. Du solltest zusehen, unter der Grenze zu bleiben.

    Ich m�sste aber nur einmal im Jahr die Einnahme-�berschuss-Rechnung abschicken. Was passiert wenn diese Regelung �berschritten ist?
    Dann fliegst du aus der Familienversicherung raus und musst dich selbst versichern. Ggf. musst du die Versicherungspr�mien bei der neuen Versicherung nachzahlen.

    Wie ist das mit dem Freibetrag. Ich bin Student, ledig --> 7.664�.
    8004,-

    Wenn ich diesen Betrag (mal Krankenkasse, Versicherung abgesehen) �berschreiten sollte, meldet sich das Finanzamt dann bei mir oder muss ich direkt Steuern zahlen? (musste bisher noch keine Steuern machen)
    Du musst eine Einkommensteuererkl�rung machen und wenn du nach Abzug aller Pauschalen oder tats�chlichen, nachgewiesenen abzugsf�higen Kosten mehr 8004,- Euro an zu versteuerndem Einkommen hast, wird jeder zus�tzliche Euro versteuert.

    Je nach H�he der festgesetzen Einkommensteuer musst du dann k�nftig Vorauszahlungen auf die zu erwartende Einkommensteuer leisten.

    copy

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. [Kleinunternehmer] Kleinunternehmer als Student - Kindergeld?Krankenkasse? etc...
    Von TJbo im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 30.03.2011, 13:03
  2. Fragen bezüglich Gewerbeanmeldung(Bafög, Kindergeld, Krankenkasse)
    Von Scrub im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 06.04.2008, 17:35
  3. Kindergeld und ein Gewerbe?
    Von CHIKO im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 19.01.2008, 00:02
  4. Bafög / Kindergeld + Gewerbeschein
    Von gryphius im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 16
    Letzter Beitrag: 23.08.2004, 09:42
  5. 2. Bildungsweg BAFÖG Gewerbe
    Von heuteeinanderer im Forum Gründung & Selbstständigkeit
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 08.04.2004, 19:49

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51