Nein.
Die vier Gesellschafter bilden die GbR, ja.Unsere GbR wird vier Gesellschafter besitzen,
Ja.da erscheint uns das zu umständlich. Wenn Peter Müller, Klaus Schmidt, Henry Meier und Dieter Vogel eine Gbr gründen, ist der Name „Peter Müller GbR“ in Ordnung?
Nein. "Internetdienste" wäre hier optional, nicht verpflichtend.Oder ist eine Zusatzbezeichnung wie „Internetdienste Peter Müller GbR“ verpflichtend?
http://www.teialehrbuch.de/Kostenlos...17621-GbR.html
http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_...einer_GbR.html
Wie bitte?2. Kann die Verteilung des Gewinns im Gesellschaftsvertrag anders festgelegt werden als die Verteilung des Gewinns?
Anders geht's gar nicht.3. Ist es in Ordnung, wenn die vier Gesellschafter, die an verschiedenen Orten wohnhaft sind, ihre Gewerbeanmeldung und die Meldung für das Finanzamt an ihren Heimatorten machen, (...)
So wie du es schreibst, aber gewerberechtlich spielt das keine Rolle. Rechte und Pflichten ändern sich nicht, sind gleich. Brauchst du nicht ändern zu lassen.4. Ich habe bemerkt, dass auf meinem Gewerbeschein vom Sachbearbeiter angekreuzt wurde, dass es sich NICHT um ein Nebengewerbe handelt. Wie ist das genau definiert?
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