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Thema: Fragen zur GbR-Gründung

  1. #1
    TP-Junior
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    Fragen zur GbR-Gründung

    Guten Tag,

    ich habe mir bereits einige Themen durchgelesen, war auch schon beim Finanz- udn Gewerbeamt, einige Fragen sind aber offen geblieben, gerade, weil sehr viele Informationen widersprüchlich erscheinen.

    1. Muss der Name der GbR alle Gesellschafter enthalten? Unsere GbR wird vier Gesellschafter besitzen, da erscheint uns das zu umständlich. Wenn Peter Müller, Klaus Schmidt, Henry Meier und Dieter Vogel eine Gbr gründen, ist der Name „Peter Müller GbR“ in Ordnung? Oder ist eine Zusatzbezeichnung wie „Internetdienste Peter Müller GbR“ verpflichtend? Oder müssen alle Gesellschafter genannt werden, reicht in diesem Fall jeweils der Nachname oder müssen auch alle Vornamen genannt werden?

    2. Kann die Verteilung des Gewinns im Gesellschaftsvertrag anders festgelegt werden als die Verteilung des Gewinns?

    3. Ist es in Ordnung, wenn die vier Gesellschafter, die an verschiedenen Orten wohnhaft sind, ihre Gewerbeanmeldung und die Meldung für das Finanzamt an ihren Heimatorten machen, wenn sie sich auf einen Sitz der GbR einigen? Oder müssen die Unterlagen für das Finanzamt an ein und demselben Finanzamt eingereicht werden?

    4. Ich habe bemerkt, dass auf meinem Gewerbeschein vom Sachbearbeiter angekreuzt wurde, dass es sich NICHT um ein Nebengewerbe handelt. Wie ist das genau definiert? Ein Nebengewerbe ist doch dann gegeben, wenn dieses Gewerbe nicht den Hauptbeitrag zur Existenz liefert, sagt zumindest meine Krankenkasse? Das Gewerbe wird etwa 200 Euro Gewinn im Monat einbringen, ist damit weniger als mein Bafög – ist es damit ein Nebengewerbe, muss ich das Gewerbe also diesbezüglich ändern lassen?

    Vielen Dank erstmal!
    Geändert von thorsten89 (12.01.2012 um 13:21 Uhr)

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von thorsten89 Beitrag anzeigen
    1. Muss der Name der GbR alle Gesellschafter enthalten?
    Nein.

    Unsere GbR wird vier Gesellschafter besitzen,
    Die vier Gesellschafter bilden die GbR, ja.

    da erscheint uns das zu umständlich. Wenn Peter Müller, Klaus Schmidt, Henry Meier und Dieter Vogel eine Gbr gründen, ist der Name „Peter Müller GbR“ in Ordnung?
    Ja.

    Oder ist eine Zusatzbezeichnung wie „Internetdienste Peter Müller GbR“ verpflichtend?
    Nein. "Internetdienste" wäre hier optional, nicht verpflichtend.

    http://www.teialehrbuch.de/Kostenlos...17621-GbR.html

    http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_...einer_GbR.html

    2. Kann die Verteilung des Gewinns im Gesellschaftsvertrag anders festgelegt werden als die Verteilung des Gewinns?
    Wie bitte?

    3. Ist es in Ordnung, wenn die vier Gesellschafter, die an verschiedenen Orten wohnhaft sind, ihre Gewerbeanmeldung und die Meldung für das Finanzamt an ihren Heimatorten machen, (...)
    Anders geht's gar nicht.

    4. Ich habe bemerkt, dass auf meinem Gewerbeschein vom Sachbearbeiter angekreuzt wurde, dass es sich NICHT um ein Nebengewerbe handelt. Wie ist das genau definiert?
    So wie du es schreibst, aber gewerberechtlich spielt das keine Rolle. Rechte und Pflichten ändern sich nicht, sind gleich. Brauchst du nicht ändern zu lassen.

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  3. #3
    TP-Junior
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    Herzlichen Dank für die schnellen Antworten! Super. :-)

    Bei meiner zweiten Frage habe ich …*naja, hier nochmal:

    2. Kann die Verteilung des Gewinns im Gesellschaftsvertrag anders festgelegt werden als die Verteilung des Verlusts?

    Upps. :-)

  4. #4
    TP-Junior
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    Ich wäre froh, wenn sich noch jemand finden könnte, der Antwort auf meine korrigierte Frage weiß. Danke!

  5. #5
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    Schau mal ins BGB so ab §§ 721....
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Junior
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    §722 (2) gibt die Antwort, danke. (für alle, die per Google hierherfinden: Verlust und Gewinn können unabhängig von einander bestimmt werden.

  7. #7
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    Zitat Zitat von thorsten89 Beitrag anzeigen

    3. Ist es in Ordnung, wenn die vier Gesellschafter, die an verschiedenen Orten wohnhaft sind, ihre Gewerbeanmeldung und die Meldung für das Finanzamt an ihren Heimatorten machen, wenn sie sich auf einen Sitz der GbR einigen? Oder müssen die Unterlagen für das Finanzamt an ein und demselben Finanzamt eingereicht werden?
    Vielen Dank erstmal!
    Wir mussten die Gewerbeanmeldung unsere GbR (zwei Gesellschafter aus verschiedenen Orten) am Ort des Hauptsitzes der GbR machen. Uns wurde gesagt, dass das anders gar nicht ginge. Das zuständige Finanzamt meldete sich anschließend bei uns und schickte uns einen steuerlichen Erfassungsbogen zu. Daraufhin wurde uns eine Steuernummer für die GbR zugeteilt. Für das zuständige Finanzamt haben wir einen Empfangsbevollmächtigten bestimmt, der alle Briefe, Unterlagen, etc. vom Finanzamt erhält.

  8. #8
    TP-Junior
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    Danke für die Info, was sagen die Experten dazu?

  9. #9
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von thorsten89 Beitrag anzeigen
    Danke für die Info, was sagen die Experten dazu?
    edit: Ah jetzt, ja. Meines Wissens muss die Gewerbeanmeledung für den einzelnen Gewerbetreibenden an dessen Wohnort gemacht werden, die für die GbR am Sitz der GbR.

    Aber es ist doch ganz einfach: Ruf ' doch bitte morgen auf dem FA an und frag' nach.

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    Geändert von copy (15.01.2012 um 23:34 Uhr)

  10. #10
    TP-Junior
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    Meine Frage "3. Ist es in Ordnung, wenn die vier Gesellschafter, die an verschiedenen Orten wohnhaft sind, ihre Gewerbeanmeldung und die Meldung für das Finanzamt an ihren Heimatorten machen, (...)" wurde mit "Anders geht's gar nicht" bejaht, wie ich dachte. Das widerspricht sich ja mit wickis Aussage, dass die Gesellschafter ihre Anmeldung an ein und demselben Gewerbeamt tätigen mussten und das eben nicht in ihren Heimatorten machen konnte. Was stimmt nun also?

  11. #11
    TP-Newbie
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    edit: Ah jetzt, ja. Meines Wissens muss die Gewerbeanmeledung für den einzelnen Gewerbetreibenden an dessen Wohnort gemacht werden, die für die GbR am Sitz der GbR.

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    Ja, genauso dachten wir uns das auch. Doch uns wurde gesagt (und so haben wir es auch gemacht), dass die Gewerbeanmeldung von beiden Gesellschaftern beim Gewerbeamt des Hauptsitzes gemacht werden muss. Wir sind beide zusammen beim Gewerbeamt erschienen und jeder hat einen Gewerbeschein erhalten. Es hätte bei meinem Gewerbeamt aber auch gereicht, wenn einer alleine mit Vollmacht des anderen und Personalausweiskopie hingegangen wäre.

    Das alles habe ich vorab durch einen kurzen Anruf erfahren, würde also auch dazu raten, kurz beim Gewerbeamt des geplanten Hauptsitzes anzurufen.

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