für mitbringen an nahe Verwandte: kein Gewerbe nötig
ansonsten: einfach ein Gewerbe für (Wein)Handel anmelden und fertig
Hallo.
Ich plane eine Weltreise und möchte nebenbei viele Weingüter besuchen.
Da liegt es nah, dass ich Weine, die ich gut finde, an nahe Verwandte schicken werde. Diese werden mir dann den Geldbetrag incl. Versandkosten zurückerstatten. Zusätzlich gehe ich davon aus, dass sie mir immer eine kleine Spende für die Mühe überweisen, diese verlange ich aber natürlich nicht.
Jetzt ist die Frage, ob ich dafür ein Kleinunternehmen gründen muss, oder ob das so geht. Außerdem, wenn ich eins gründen muss, wie das rechtlich im Ausland ist, denn ich werde ja nicht in Deutschland unterwegs sein.
Nächste Frage wäre dann, wie das wäre, wenn ich unterwegs weitere Leute kennen lerne, denen ich auch Wein schicken soll und dann die gleiche Prozedur bei denen mache. Evtl. wird das ja auch irgendwann eine größere Sache und ich kann mich dadurch finanzieren. Das wäre optimal, nur wie das rechtlich funktionieren soll, da bin ich planlos.
Kennt sich da jemand aus?
MfG Erstar
-.-
für mitbringen an nahe Verwandte: kein Gewerbe nötig
ansonsten: einfach ein Gewerbe für (Wein)Handel anmelden und fertig
Solange keine Gewinnabsicht vorliegt, ist es kein gewerbliches Handeln.
Die Kleinunternehmereigenschaft ist nur (!) umsatzsteuerlich relevant und wo du unterwegs bist, wäre egal, solange du in Deutschland gemeldet und grds. steuerpflichtig bist.Jetzt ist die Frage, ob ich dafür ein Kleinunternehmen gründen muss, oder ob das so geht. Außerdem, wenn ich eins gründen muss, wie das rechtlich im Ausland ist, denn ich werde ja nicht in Deutschland unterwegs sein.
Dann läge eindeutig eine Gewinnabsicht vor und du müsstest ein Gewerbe anmelden.Nächste Frage wäre dann, wie das wäre, wenn ich unterwegs weitere Leute kennen lerne, denen ich auch Wein schicken soll und dann die gleiche Prozedur bei denen mache. Evtl. wird das ja auch irgendwann eine größere Sache und ich kann mich dadurch finanzieren.
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Hallo,
danke erstmal für die Antwort.
Ich möchte die Weine nicht mitbringen sondern verschicken. Mir geht es eher um die Spende die ich von den Verwandten/Anderen Leuten bekomme.
Bist du dir denn sicher, dass ich ein mögliches Gewerbe im Ausland führen kann? Und einfach ist ja mit einem Gewerbe nicht, sogar ein Kleingewerbe macht eine Menge Arbeit. So sagte mir man jedenfalls.einfach ein Gewerbe für (Wein)Handel anmelden und fertig
Okay, das stellt dann schonmal kein Problem dar.Solange keine Gewinnabsicht vorliegt, ist es kein gewerbliches Handeln.
Die Kleinunternehmereigenschaft ist nur (!) umsatzsteuerlich relevant und wo du unterwegs bist, wäre egal, solange du in Deutschland gemeldet und grds. steuerpflichtig bist.
Frage: Warum liegt dann eine eindeutige Gewinnabsicht vor? Ich verlange ja kein Geld, sondern lasse mir nur den Kaufbetrag und die Versandkosten zurückerstatten. Wann/wie viel/ob überhaupt jemand spendet, liegt bei ihm.Dann läge eindeutig eine Gewinnabsicht vor und du müsstest ein Gewerbe anmelden.
Ist das dann tatsächlich eine Gewinnabsicht und ich muss ein Gewerbe anmelden?
-.-
Ich bin mir sicher, dass du eines anmelden musst, solange du in Deutschland gemeldet und grds. steuerpflichtig bist.
Tja nun ...Und einfach ist ja mit einem Gewerbe nicht, sogar ein Kleingewerbe macht eine Menge Arbeit.So sagte mir man jedenfalls.
Da hast du aber im ersten Beitrag etwas anderes geschrieben:Frage: Warum liegt dann eine eindeutige Gewinnabsicht vor? Ich verlange ja kein Geld, sondern lasse mir nur den Kaufbetrag und die Versandkosten zurückerstatten.
Eindeutiger geht es ja nicht.Zitat von Erstar
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Ich habe die Absicht, mich von dem möglichen Geld zu finanzieren.Eindeutiger geht es ja nicht.
Eines verstehe ich aber immer noch nicht: Ich bekomme Geld, welches ich nicht verlange. Dies kann doch förmlich nicht bedeuten, dass ich eine Gewinnabsicht habe? Dann müsste mein Sohn ja ein Gewerbe anmelden, wenn wir zu unseren Verwandten fahren, weil er von jedem Verwandten evtl. Geld geschenkt bekommt Oo
-.-
warum denke ich jetzt gerade bloß an "wulffen" ...?![]()
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Ja - und dann besteht offensichtlich eine Gewinnerzielungsabsicht. Du schreibst es ja selbst - "Absicht".
Dann musst du eine Gewerbe anmelden.
Du vermischst hier verschiedene Dinge. Du springst jetzt wieder zurück zu 'ich verlange ja nichts' ..-Eines verstehe ich aber immer noch nicht: Ich bekomme Geld, welches ich nicht verlange.(...)
Lies die Antworten doch einfach nochmal in Ruhe durch. Bringt nichts, wenn ich jetzt zum dritten Mal das selbe schreibe.
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Ich habe die Absicht, mich von dem möglichen Geld zu finanzieren.-.-Ja - und dann besteht offensichtlich eine Gewinnerzielungsabsicht. Du schreibst es ja selbst - "Absicht".
Dann musst du eine Gewerbe anmelden.
Dann schreibe ich das Drehbuch mal um:
Tun wir so, als hätte ich nie geschrieben, dass ich mit dem Geld meine Reise finanzieren will. Sagen wir, ich hätte geschrieben, dass ich das Geld an irgend eine Wohltätigkeitsorganisation spenden möchte, falls ich überhaupt welches gespendet bekomme. Tun wir so, als hätte ich nie irgendwas von Gewinn gesagt.
Auch wenn ich nicht verstehe, warum ich mit mir freiwillig gespendetem Geld nicht machen kann, was ich möchte.
Besteht eine Gewinnabsicht, wenn ich eine freiwillige Spende bekomme (die ich natürlich nicht beeinflusst habe)?
-.-
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