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Thema: Zustimmung des Arbeitgebers nötig ?

  1. #1
    TP-Junior Stoneblood macht alles soweit korrekt
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    Zustimmung des Arbeitgebers nötig ?

    Hi,

    ich möchte ein Nebengewerbe anmelden, das nicht mit dem Bereich meines Arbeitgebers zu tun hat, kann ich das trotz dieser Aussage machen?

    Arbeitgeber ist eine Maschinenbaufirma.

    In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:

    "Jede weitere entgeltliche oder unentgeltliche, selbständige un unselbständige Tätigkeit bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft. Der Mitarbeiter hat die beabsichtigte Tätigkeit der Gesellschaft schriftlich unter Angabe von Art, Ort und Dauer anzuzeigen. Die Gesellschaft wird ihre Zustimmung nur verweigern, wenn die Interessen der Gesellschaft beeinträchtigt sind."


    Ich habe dazu einen Brief verfasst und folgendes geschrieben:

    "Genehmigung einer Nebentätigkeit

    Ich bitte Sie um die Genehmigung zur Ausübung einer Nebentätigkeit.

    Es handelt sich um eine Tätigkeit im Bereich des Tierzubehörs. Der zeitliche Aufwand beläuft sich auf ca. 3Std. pro Woche, mit Arbeitszeiten, die ich mir selbst nach Ablauf der regulären Arbeitszeiten festlegen kann, da sie zu Hause stattfindet.
    Der finanzielle Rahmen lässt sich nicht abschätzen, da ich Tierzubehör privat verkaufen möchte.
    Durch die Nebentätigkeit entstehen mir keine zeitlichen noch körperlichen Nachteile meine Haupttätigkeit hier betreffend.

    Ich hoffe auf einen positiven Entscheid.


    Mit freundlichen Grüßen"


    Die Antwort meines Arbeitgebers war:

    Zitat "Die Geschäftsleitung möchte das nicht."

    Mir wurde kein richtiger Grund genannt.

    Hoffentlich könnt ihr mir helfen.


    Grüße
    Stoneblood

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Was sollen wir jetzt machen? Dir raten vor's Arbeitsgericht zu ziehen?

    Ich würde: schriftlich oder auch persönlich - je nachdem wie gut der "Draht" zum Personalbüro ist - nachfragen warum die Ablehnung erfolgt ist und auf den entsprechenden Absatz im Arbeitsvertrag verweisen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
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    HAllo,

    ich würde
    1. Den AG um eine Begründung bitten und dabei auf den Absatz im Arbeitsvertrag hinweisen.
    2. Mit der Antwort einen RA für Arbeitsrecht aufsuchen

  4. #4
    TP-Junior Stoneblood macht alles soweit korrekt
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    ne nicht vor´s Arbeitsgericht

    ich wollte nur wissen ob die Aussage "Die Geschäftsleitung möchte das nicht." ausreicht um mir ein Nebengewerbe zu verbieten.

    Ich bin im Personalbüro gewesen und das war die einzigste Begründung.

  5. #5
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    Hi,
    das ist m.E. keine ausreichende Begründung. Nur was nutzt Dir diese Erkenntnis?
    Du kannst Deinen AG nochmal schriftlich darauf hinweisen, dass sie Dir laut Vertrag nur mit eindeutiger und nachvollziehbarer Begründung die Zustimmung verweigern dürfen. Hilft das nichts, bleibt nur anwaltliche Unterstützung und Arbeitsgericht.
    Oder Du nimmst es hin.

  6. #6
    TP-Junior Stoneblood macht alles soweit korrekt
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    Habe jetzt folgendes geschrieben:

    Sehr geehrte Frau xyz,

    im Anhang befindet sich ein Schreiben bezüglich der Nebentätigkeit, die ich durchführen möchte und ein Auszug aus meinem Arbeitsvertrag.
    Laut §7 (2) darf die Gesellschaft nur ihre Zustimmung „Verweigern, wenn die Interessen der Gesellschaft beeinträchtigt sind.“

    Bitte nennen Sie mir den genauen Grund in welchen Punkten die „Interessen der Gesellschaft beeinträchtigt“ werden, damit ich genau nachvollziehen kann, warum mir eine Zustimmung verweigert wurde; es besteht eine sehr geringe Arbeitsdauer der Nebentätigkeit und stellt keine Konkurrenz zur Gesellschaft dar (Tierbedarf!).

    Ich komme meinen arbeitsvertraglichen Pflichten nach und verstoße nicht gegen das Arbeitszeitgesetz.


    Mal schauen was ich als Antwort bekomme.

    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Was sollen wir jetzt machen? Dir raten vor's Arbeitsgericht zu ziehen?

    Ich würde: schriftlich oder auch persönlich - je nachdem wie gut der "Draht" zum Personalbüro ist - nachfragen warum die Ablehnung erfolgt ist und auf den entsprechenden Absatz im Arbeitsvertrag verweisen.

  7. #7
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    Übrigens:
    Zitat Zitat von Stoneblood Beitrag anzeigen
    Der finanzielle Rahmen lässt sich nicht abschätzen, da ich Tierzubehör privat verkaufen möchte.
    Was verstehst du denn unter "privat verkaufen"?

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  8. #8
    TP-Junior Stoneblood macht alles soweit korrekt
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    Privat verkaufen meine ich, Waren von Großhändlern zu kaufen und dann von zu Hause aus wieder zu vergaufen.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Stoneblood Beitrag anzeigen
    Privat verkaufen meine ich, Waren von Großhändlern zu kaufen und dann von zu Hause aus wieder zu vergaufen.
    Das ist aber eben nicht "privat", sondern gewerblich - sonst bräuchtest du ja keine Genehmigung des AG.

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  10. #10
    TP-Newbie Turbo.Lader macht alles soweit korrekt
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    ist da nun schon ne antwort bei raus gekommen von deinem arbeitgeber?

  11. #11
    TP-Junior Stoneblood macht alles soweit korrekt
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    Habe bis jetzt noch nichts schriftlich bekommen, ich war aber mal im Personalbüro und habe nachgefragt.

    Sie meinten nur ich könnte bei der Nebentätigkeit krank werden und dann dem AG auf der Tasche liegen.
    Ich habe mich danach beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales erkundigt. Da habe ich dann erfahren, dass das nicht rechtens ist wie mein AG mit mir umgeht und ich doch besser zu einem Anwalt gehen soll, wenn da nichts raus kommt.

    Ich weiß aber noch nicht ob ich es machen soll, ich werde auf jeden Fall noch was schriftliches vom AG anfordern.

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