Ergebnis 1 bis 12 von 12

Thema: Frage zu "minimalen" Mitarbeiter

  1. #1
    TP-Junior
    Registriert seit
    May 2005
    Beiträge
    23

    Question Frage zu "minimalen" Mitarbeiter

    Hallo TP-User,

    ich habe eine Frage an euch, und zwar betreibe ich ein Fanportal im Netz, das inzwischen ca. 200 Euro im Monat mit Werbung einnimmt. Bei mir ist das kein Problem, denn ich bin Kleinunternehmerin mit Gewerbeschein, jedoch habe ich noch einen Helfer und möchte aus diesem Grund natürlich gerne die Einnahmen mit ihm teilen. Er ist Azubi im medizinischen Bereich und hat keinen Gewerbeschein. Wie könnte man es am besten hinkriegen, dass mein Helfer das halbe Geld bekommt?

  2. #2

  3. #3
    TP-Junior
    Registriert seit
    May 2005
    Beiträge
    23
    Das ist natürlich super ätzend, weil er dann jeden Monat 28 Euro abgeben müsste, da bleibt ja kaum noch was übrig :/
    Und wenn wir uns bei Adsense einen 2. Account besorgen, der auf ihn läuft, damit er quasi eigene Einnahmen hat... bräuchte er dann einen Gewerbeschein? Und wäre das dann nicht Scheinselbständigkeit?

  4. #4
    TP-Lady-Mod
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    7.103
    Ihr müsstet dann eine GbR gründen, mit allen Rechten und Pflichten die sich ergeben.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior
    Registriert seit
    May 2005
    Beiträge
    23
    Wenn wir ne GbR gründen, müsste er dann aber sein Einkommen ganz normal versteuern, muss also bei ner späteren Vollbezahlung über 40% der Einnahmen abgeben, richtig? Wenn ich ihn als Minijobber anmelde, bleibt es bei pauschal 30%, oder hab ich das falsch verstanden?

  6. #6
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.680
    Zitat Zitat von sunflower324 Beitrag anzeigen
    Wenn wir ne GbR gründen, müsste er dann aber sein Einkommen ganz normal versteuern,
    Sicher - das muss er aber, ausser beim Minijob, immer.

    muss also bei ner späteren Vollbezahlung über 40% der Einnahmen abgeben, richtig?
    Wie kommst du auf 40%?

    40% Grenzsteuersatz erreicht erst, wer knapp unter 50.000 p.a. verdient.

    Wenn ich ihn als Minijobber anmelde, bleibt es bei pauschal 30%, oder hab ich das falsch verstanden?
    Nein, hast du richtig verstanden.

    copy

  7. #7
    TP-Junior
    Registriert seit
    May 2005
    Beiträge
    23
    Habe mich jetzt etwas weiter informiert und von meinem Mitarbeiter erfahren, dass er bereits einen Minijob hat. D.h. der Job bei mir wäre dann bereits sein 2. Minijob. Dann bleibt es ohnehin nicht bei der Pauschale von 30%, sondern es würde eh so laufen wie bei der GbR und er müsste den Job "normal" versteuern, richtig?

  8. #8
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
    Registriert seit
    May 2001
    Ort
    Arnsberg - Sauerland
    Beiträge
    21.676
    kommt auf die Beträge an ... du darfst beliebig viele Minijobs haben, die aber in der Summe max. 400 € bringen dürfen

    2 x 200 oder 10 x 40 ... geht also

  9. #9
    TP-Junior
    Registriert seit
    May 2005
    Beiträge
    23
    Okay, aber das wird am Ende aufs Jahr hochgerechnet? Also, mein Mitarbeiter bekommt nur zeitweise im 1. Minijob die 400 EUR voll. D.h. wenn er am Jahresende nicht mehr als 4800 Euro durch beide Jobs verdient hat, würde die Pauschalabgabe für beide Jobs noch gelten, oder?

  10. #10
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.680
    Zitat Zitat von sunflower324 Beitrag anzeigen
    Okay, aber das wird am Ende aufs Jahr hochgerechnet?
    Nein. Da wird nichts hochgerechnet. 400 Euro im Monat sind die Grenze, fertig.

    Also, mein Mitarbeiter bekommt nur zeitweise im 1. Minijob die 400 EUR voll. D.h. wenn er am Jahresende nicht mehr als 4800 Euro durch beide Jobs verdient hat, würde die Pauschalabgabe für beide Jobs noch gelten, oder?
    Nein, siehe oben. 400 Euro im Monat.

    copy

  11. #11
    TP-Junior
    Registriert seit
    May 2005
    Beiträge
    23
    Hmpf, okay.

    Mich verwirren die Infos bei der Minijob-Zentrale total. Hier steht:
    Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Arbeitnehmer korrekt sozialversicherungsrechtlich
    zu beurteilen. Dazu dient Ihnen der Personalfragebogen. Er hilft festzustellen,
    ob der Arbeitnehmer in der Sozialversicherung versicherungspflichtig (➞ kein Minijob)
    bzw. versicherungsfrei (➞ Minijob) ist.
    An anderer Stelle steht:
    Für Auszubildende kommt Versicherungsfreiheit nicht in Betracht. Dies gilt auch dann, wenn die Ausbildungsvergütung die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro im Monat nicht überschreitet. Auszubildende sind versicherungspflichtige Arbeitnehmer in der Sozialversicherung.
    Im besagten Personalfragebogen taucht dann auch die Option "Auszubildener" nicht auf. Aber Azubis können doch einen Minijob ausüben?

  12. #12
    TP-Lady-Mod
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    7.103
    Zusätzlich zu ihrer Ausbildung, ja. Hier ist aber gemeint das die normale Ausbildung - oftmals mit weniger als 400 € bezahlt - eben kein Minijob ist und deshalb sv-pflichtig ist.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 05.10.2007, 07:07
  2. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 12.07.2007, 21:50
  3. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 21.07.2002, 04:57
  4. Mitarbeiter ("Aushilfe") gesucht (Student/ Schüler)!!
    Von ratze im Forum Jobs & Aufträge
    Antworten: 31
    Letzter Beitrag: 10.03.2002, 13:05

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51