als Minijob
Hallo TP-User,
ich habe eine Frage an euch, und zwar betreibe ich ein Fanportal im Netz, das inzwischen ca. 200 Euro im Monat mit Werbung einnimmt. Bei mir ist das kein Problem, denn ich bin Kleinunternehmerin mit Gewerbeschein, jedoch habe ich noch einen Helfer und möchte aus diesem Grund natürlich gerne die Einnahmen mit ihm teilen. Er ist Azubi im medizinischen Bereich und hat keinen Gewerbeschein. Wie könnte man es am besten hinkriegen, dass mein Helfer das halbe Geld bekommt?
Das ist natürlich super ätzend, weil er dann jeden Monat 28 Euro abgeben müsste, da bleibt ja kaum noch was übrig :/
Und wenn wir uns bei Adsense einen 2. Account besorgen, der auf ihn läuft, damit er quasi eigene Einnahmen hat... bräuchte er dann einen Gewerbeschein? Und wäre das dann nicht Scheinselbständigkeit?
Ihr müsstet dann eine GbR gründen, mit allen Rechten und Pflichten die sich ergeben.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Wenn wir ne GbR gründen, müsste er dann aber sein Einkommen ganz normal versteuern, muss also bei ner späteren Vollbezahlung über 40% der Einnahmen abgeben, richtig? Wenn ich ihn als Minijobber anmelde, bleibt es bei pauschal 30%, oder hab ich das falsch verstanden?
Sicher - das muss er aber, ausser beim Minijob, immer.
Wie kommst du auf 40%?muss also bei ner späteren Vollbezahlung über 40% der Einnahmen abgeben, richtig?
40% Grenzsteuersatz erreicht erst, wer knapp unter 50.000 p.a. verdient.
Nein, hast du richtig verstanden.Wenn ich ihn als Minijobber anmelde, bleibt es bei pauschal 30%, oder hab ich das falsch verstanden?
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Habe mich jetzt etwas weiter informiert und von meinem Mitarbeiter erfahren, dass er bereits einen Minijob hat. D.h. der Job bei mir wäre dann bereits sein 2. Minijob. Dann bleibt es ohnehin nicht bei der Pauschale von 30%, sondern es würde eh so laufen wie bei der GbR und er müsste den Job "normal" versteuern, richtig?
kommt auf die Beträge an ... du darfst beliebig viele Minijobs haben, die aber in der Summe max. 400 € bringen dürfen
2 x 200 oder 10 x 40 ... geht also
Okay, aber das wird am Ende aufs Jahr hochgerechnet? Also, mein Mitarbeiter bekommt nur zeitweise im 1. Minijob die 400 EUR voll. D.h. wenn er am Jahresende nicht mehr als 4800 Euro durch beide Jobs verdient hat, würde die Pauschalabgabe für beide Jobs noch gelten, oder?
Nein. Da wird nichts hochgerechnet. 400 Euro im Monat sind die Grenze, fertig.
Nein, siehe oben. 400 Euro im Monat.Also, mein Mitarbeiter bekommt nur zeitweise im 1. Minijob die 400 EUR voll. D.h. wenn er am Jahresende nicht mehr als 4800 Euro durch beide Jobs verdient hat, würde die Pauschalabgabe für beide Jobs noch gelten, oder?
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Hmpf, okay.
Mich verwirren die Infos bei der Minijob-Zentrale total. Hier steht:An anderer Stelle steht:Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Arbeitnehmer korrekt sozialversicherungsrechtlich
zu beurteilen. Dazu dient Ihnen der Personalfragebogen. Er hilft festzustellen,
ob der Arbeitnehmer in der Sozialversicherung versicherungspflichtig (➞ kein Minijob)
bzw. versicherungsfrei (➞ Minijob) ist.Im besagten Personalfragebogen taucht dann auch die Option "Auszubildener" nicht auf. Aber Azubis können doch einen Minijob ausüben?Für Auszubildende kommt Versicherungsfreiheit nicht in Betracht. Dies gilt auch dann, wenn die Ausbildungsvergütung die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro im Monat nicht überschreitet. Auszubildende sind versicherungspflichtige Arbeitnehmer in der Sozialversicherung.![]()
Zusätzlich zu ihrer Ausbildung, ja. Hier ist aber gemeint das die normale Ausbildung - oftmals mit weniger als 400 € bezahlt - eben kein Minijob ist und deshalb sv-pflichtig ist.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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