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Thema: Computerhilfe - Sehr kleines Gewerbe anmelden

  1. #1
    TP-Junior garack macht alles soweit korrekt
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    Computerhilfe - Sehr kleines Gewerbe anmelden

    Hallo,

    Ich habe schon gesucht aber für meine speziellen Fragen nichts 100%iges gefunden.

    Ich bin bei meiner Frau familienversichert und gehe momentan keiner Tätigkeit nach.

    Ich will ein sehr kleines Gewerbe betreiben und PC-Hilfe anbieten.

    Ich darf nicht über 360,- verdienen um in der Versicherung zu bleiben.

    Also Gewerbeschein holen (Kleingewerbeschein heisst der dann?) und anmelden.

    Da ich keine Firma haben will..reicht das dann? Kann ich eine Anzeige in die Zeitung setzten und PC Hilfe anbieten?

    Bei der Lohnsteuerberechnung Ende des Jahres muss ich dann meine Einnahmen angeben, diese Belege ich durch Rechnungen die ich den Kunden schreibe, oder?

    Kann ich auch eine Internetseite online stellen um mich zu bewerben?

    Oder muss ich ein Kleinunternehmen anmelden?

    Danke!

    Eine weitere Frage ist ob das lohnen kann, meine Frau verdient ca. 2100 Euro netto. Aber nur weil wir zusammen veranlagt werden und ich kein Einkommen habe. Sie hat die gute Steuerklasse ich die schlechte.

    Nun würde max. 360 Euro im Monat hinzukommen.

    Sind diese wie bei meinem vorigen 400 Euro Job steuerfrei, d.h. werden in der Jahresteuerabrechnung nicht mit angerechnet, oder kommen die mit 12 mal 360 Euro max. hinzu?

    Dann würde ich ja viel weniger verdienen als 360 Euro. Lohnt das dann auch?
    Geändert von garack (17.01.2012 um 22:38 Uhr)

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von garack Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ich habe schon gesucht aber für meine speziellen Fragen nichts 100%iges gefunden.
    Ach komm - an deinen Fragen ist überhaupt nichts spezielles. Das sind alles absolute Anfängerfragen, die schon zigmal beantwortet wurden.

    Ich darf nicht über 360,- verdienen um in der Versicherung zu bleiben.
    370,- seit dem 1.1.2102

    Also Gewerbeschein holen (Kleingewerbeschein heisst der dann?) und anmelden.
    Nein, der heisst nicht "Kleingewerbeschein", so was gibt es nicht. Bitte diese FAQ lesen:http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html

    Da ich keine Firma haben will..reicht das dann?
    Ja.

    Kann ich eine Anzeige in die Zeitung setzten und PC Hilfe anbieten?
    Ja.

    Bei der Lohnsteuerberechnung
    Das heist Steuererklärung. Lohn gibt es ja hier ja gar keinen ...

    Ende des Jahres muss ich dann meine Einnahmen angeben, diese Belege ich durch Rechnungen die ich den Kunden schreibe, oder?
    Du musst für die Steuererklärung eine Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) machen - was bei der Rechnung nach Abzug der Betriebsausgaben von deinem Umsatz übrig bleibt, ist dein Gewinn.

    Belege musst du alle, Einnahmen wie Ausgaben, 10 Jahre aufbewahren.

    Wenn du jetzt nicht weisst, wo der Unterscheid zwischen Umsatz und Gewinn liegt und was Betriebsausgaben sind, versuche bitte zunächst, dir das selbst zu erschließen.

    Kann ich auch eine Internetseite online stellen um mich zu bewerben?
    Ja.

    Oder muss ich ein Kleinunternehmen anmelden?
    Das gibt es nicht, siehe oben, die FAQ lesen.

    Eine weitere Frage ist ob das lohnen kann, meine Frau verdient ca. 2100 Euro netto. Aber nur weil wir zusammen veranlagt werden und ich kein Einkommen habe. Sie hat die gute Steuerklasse ich die schlechte.

    Nun würde max. 360 Euro im Monat hinzukommen.
    Ja, 370,-

    Sind diese wie bei meinem vorigen 400 Euro Job steuerfrei
    Nein, deinen Gewinn musst du versteuern.

    , d.h. werden in der Jahresteuerabrechnung
    Steuererklärung

    nicht mit angerechnet,
    Doch, natürlich.

    oder kommen die mit 12 mal 360 Euro max. hinzu?
    Ja, wenn dein Gewinn bei genau 370,- Euro im Monat liegt (das zählt bei der Krankenkasse monatsgenau!), musst du diese 4.440,- Euro versteuern.

    Dann würde ich ja viel weniger verdienen als 360 Euro. Lohnt das dann auch?
    Rechne es bitte selbst durch. Es gibt tonnenweise Steuerrechner im WWW.

    copy

    P.S.: Und mache dich bitte auch mit dem Thema Haftung vertraut. Du haftest für Schäden, die du mit deinem Gewerbe anrichtest, voll, mit deinem gesamten Vermögen.

  3. #3
    TP-Junior garack macht alles soweit korrekt
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    Danke copy !

    Eine Frage noch, du sagt der Gewinn muss bei 370 Euro liegen, ich dachte die Einnahmen dürfen

    a) nicht 370 für die Krankenkasse überschreiten

    b) wird nicht der Gewinn sondern alle Einnahmen versteuert also zu unserem als Ehepar versteuerndem Einkommen hinzugerechnet.

    Zum Thema Haftung: Hast du da FAQ`s aus diesem Forum?
    Geändert von garack (18.01.2012 um 18:48 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von garack Beitrag anzeigen
    Danke copy !

    Eine Frage noch, du sagt der Gewinn muss bei 370 Euro liegen,
    Nein, davon habe ich nichts geschrieben.

    ich dachte die Einnahmen dürfen

    a) nicht 370 für die Krankenkasse überschreiten
    Dein Einkommen. Das ist aber nicht gleichbedeutend mit den Einnahmen.

    b) wird nicht der Gewinn sondern alle Einnahmen versteuert
    Nein, es wird das Einkommen versteuert (die Steuer heisst ja auch Einkommensteuer). Und bei dir ist das Einkommen eben dein Gewinn. Anderes Einkommen hast du nach deinen Angaben ja nicht.

    Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn.

    also zu unserem als Ehepar versteuerndem Einkommen hinzugerechnet.
    Ja, der Gewinn.

    Zum Thema Haftung: Hast du da FAQ`s aus diesem Forum?
    Eine FAQ zum Thema Haftung gibt es nicht.

    Vielleicht wäre es gut, wenn du dich mal nach einem Existenzgründerseminar umschaust. IHKen, VHS etc. bieten so etwas an.

    copy

  5. #5
    TP-Junior garack macht alles soweit korrekt
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    Super danke, also kann ich ja dann auch die Ausgaben steuerlich geltend machen...Hmm naja ich habe ja kaum Ausgaben Und wenn man muss glaube ich über einem Freibetrag sein, also 400 Euro für nen ArbeitsPC wirds nicht bringen oder?
    Ansonsten schaue ich mich mal zum Haftungsthema um. Den Rest weiss ich ja nun schon. Da brauchts kein Seminar mehr.

  6. #6
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Nein, gewerbliche Ausgaben sind halt gewerbliche Ausgaben. Dazu zählt jedes einzelne Blatt Papier usw..

    Ab bestimmten Anschaffungskosten kann der Betrag nicht mehr als ganze Summe geltend gemacht werden, sondern muss über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben werden. Private Nutzungsanteile müssen ggf. berücksichtigt werden.

    Beschäftige dich mal mit den Begriffen: geringwertige Wirtschaftgüter, Abschreibung, Einnahmen-Überschuss-Rechnung usw..
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Junior garack macht alles soweit korrekt
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    Es sind ja viele Webdesinger/IT-Berufler als Freiberufler tätig. Was ist der Vorteil? Laut dem FAQ in diesem Forum muss ich als Kleinunternehmer ja keine Gewerbesteuer zahlen...Als Freiberufler wird dies ja als Vorteil gewertet.

    Würde es Vorteile bringen wenn ich versuche mich als Freiberufler anzumelden?

  8. #8
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von garack Beitrag anzeigen
    Den Rest weiss ich ja nun schon. Da brauchts kein Seminar mehr.
    Ich gehe jede Wette ein, dass du sehr viel noch nicht weisst...

    Es sind ja viele Webdesinger/IT-Berufler als Freiberufler tätig. Was ist der Vorteil? Laut dem FAQ in diesem Forum muss ich als Kleinunternehmer ja keine Gewerbesteuer zahlen...Als Freiberufler wird dies ja als Vorteil gewertet.
    Und das ist gleich der Beleg für die Richtigkeit meiner Aussage.

    Die Themen, die du da vermixt, haben wenig miteinander zu tun. Von der - rein umsatzsteuerlich relevanten - KU-Regelung können Freiberufler und Gewerbetreibende Gebrauch machen.

    Gewerbesteuer zahlt jeder Gewerbetreibende, der mehr als 24.500 Euro Gewinn macht. Das kann ein Kleinunternehmer nur deshalb nicht, weil er nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz machen darf.

    Freiberufler zahlen nie Gewerbesteuer, egal wie viel Gewinn sie machen, weil sie kein Gewerbe haben. (Sie können aber eben trotzdem von der KU-Regelung gebrauch machen).

    Nun hast du aber geschrieben, dass du "PC-Hilfe" machen willst - das ist sowieso kein Freiberuf, deshalb sind weitere Überlegungen in der Richtung auch hinfällig.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)

    copy

  9. #9
    TP-Senior Aldeyn macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Nun hast du aber geschrieben, dass du "PC-Hilfe" machen willst - das ist sowieso kein Freiberuf, deshalb sind weitere Überlegungen in der Richtung auch hinfällig.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland)
    Das kommt darauf an, was er unter "PC-Hilfe" versteht. Lehrende Tätigkeiten können nämlich durchaus Freiberuf sein, während ein "Schrauber" wohl Gewerbetreibender ist.

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