Ja, die GbR ist umsatzsteuerlich ein eigenständiges Steuersubjekt und gibt auch eine eigene USt-Erklärung ab.
Ganz normal. Also so wie du es beschreibst als Kleinunternehmer, und mit ausgewiesener UST als Regelbesteuerter.Wie verhält sich dies dann bei der Rechnungsstellung der einzelnen Gesellschafter/Musiker an die
GbR zur Verteilung bezüglich der Einzelgagen? (Als Kleinunternehmer würde man ja die Rechnung
mit dem Zusatz zur Kleinunternehmerregelung und der nicht ausgewiesenen Mwst = Umsatzsteuer anbringen)
Wie schreibt man als einzelner Musiker dann die Rechnung an die GbR?
Nie vom Umsatz, sondern von der vereinnahmten Umsatzsteuer. Und ja, natürlich. Wenn die GbR die USt selbst ausweist, ist sie auch vorsteuerabzugsberechtigt.Kann man wenn man als GbR umsatzsteuerpflichtig ist, die Mwst bei Ausgaben für gemeinsame Anschaffungen (technischer Art beispielsweise) für dieses Projekt=GbR dann dennoch abziehen vom Umsatz,
Wer von der KU-Regelung gebrauch macht (also die USt nicht ausweist usw.), ist auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.bei o.g. Einzelgagenrechnungen aber ausklammern?
Wer regelbesteuert ist (also die USt ausweist usw.), ist auch vorsteuerabzugsberechtigt.
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