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Thema: Eintragung von Dienstleistung

  1. #1
    TP-Senior walterschmitz macht alles soweit korrekt
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    101

    Eintragung von Dienstleistung

    Hallo,

    wenn ich jetzt ein Gewerbe ummelde, kann ich ja auch direkt die Eintragung des Tätigkeitsfeldes verändern.

    Grundsätzlich würde ich gerne so was unverselles dazu nehmen. Kann man den Begriff Dienstleistung o.ä. in einer Gewerbeanmeldung hinterlegen oder muss dies spezieller eingetragen werden.

    Es geht mir da nur um gelegentliche Nebentätigkeiten, wo teilweise ein Rechnung geschrieben werden könnte.

    Weiterhin stellt sich mir gerade die Frage, wenn ich ein Gewerbe abmelde und in der anderern Stadt anmelde... muss ich dann die Vereinbarungen mit dem Finanzamt bzgl. USt. genauso machen wie zuvor?
    Bei einer Ummeldung hätte ich es ja verstanden, aber bei einer "Anmeldung" könnte man es doch sehen wie man möchte, oder gibt es dazu irgendwelche Regelungen?

    Danke euch für kurze Korrekturen, wenn ich grundsätzlich falsch liegen sollte.

    Gruß und schönen Abend noch

  2. #2
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von walterschmitz Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Grundsätzlich würde ich gerne so was unverselles dazu nehmen. Kann man den Begriff Dienstleistung o.ä. in einer Gewerbeanmeldung hinterlegen oder muss dies spezieller eingetragen werden.
    Probier's einfach, wenn es nicht anerkannt wird, musst du halt spezifischer werden.

    Weiterhin stellt sich mir gerade die Frage, wenn ich ein Gewerbe abmelde und in der anderern Stadt anmelde... muss ich dann die Vereinbarungen mit dem Finanzamt bzgl. USt. genauso machen wie zuvor?
    Ja. Für das Finanzamt spielen die Anmeldungen per se nämlich keine Rolle, sondern nur das gewerbliche Handeln. Wäre es anders, könnte es gar keine 'vorweggenommenen Betriebsausgaben' geben...

    Und jeder, der gerne dauerhaft die KU-Regelung in Anspruch nehmen würde, aber zu hohe Umsätze hat, würde dann einfach ab- und neu anmelden. Deshalb ist dem FA An- und Abmelden egal.

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