Probier's einfach, wenn es nicht anerkannt wird, musst du halt spezifischer werden.
Ja. Für das Finanzamt spielen die Anmeldungen per se nämlich keine Rolle, sondern nur das gewerbliche Handeln. Wäre es anders, könnte es gar keine 'vorweggenommenen Betriebsausgaben' geben...Weiterhin stellt sich mir gerade die Frage, wenn ich ein Gewerbe abmelde und in der anderern Stadt anmelde... muss ich dann die Vereinbarungen mit dem Finanzamt bzgl. USt. genauso machen wie zuvor?
Und jeder, der gerne dauerhaft die KU-Regelung in Anspruch nehmen würde, aber zu hohe Umsätze hat, würde dann einfach ab- und neu anmelden. Deshalb ist dem FA An- und Abmelden egal.
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