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Thema: Gewerbe nachgefragt => Was darf ich mit dem folgenden Gewerbe machen

  1. #1
    TP-Member
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    Gewerbe nachgefragt => Was darf ich mit dem folgenden Gewerbe machen

    Hallo!
    ich habe angerufen und mein Gewerbe heißt Datenverarbeitung und Informationstechnik,falls ich es mir holen werde!
    Es steht folgende Punkte darauf was ich anbieten darf

    - System- und Softwarehäuser (Softwareentwicklung und/oder Vertrieb)
    - Rechenzentren
    -Informationsanbieter
    und
    -Telekommunikationsdienste

    Darf ich mit folgende Sachen mit dem Gewerbe machen?

    Vermietung von Webspace, Verkauf von Domains und darf ich eigentlich auch Erstellung von Homepages (Photoshop) anbieten mit den ausgeführten Punkten oben , oder braucht man da ein eigenes Gewerbe ! Und ich würde auch gerne bei meiner Verwandtschaftskreis und Bekanntschaftskreis auch anbieten dass ich Installation von Software machen würde und Installation Betriebsysteme! Bei den Punkten bin ich mir nicht sicher! Ob ich es machen darf

    Ich komme aus Österreich!
    Ich habe nämlich die Informationen oben bekommen ,dass dürfte ich falls ich das Gewerbe anmelde , folgende Sachen machen! Aber ist eigentlich das auch erlaubt was ich damit machen will?


    lg mark
    Geändert von fantasyvoll12 (23.01.2012 um 18:44 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von mmsseven Beitrag anzeigen
    Hallo!
    ich habe angerufen und mein Gewerbe heißt Datenverarbeitung und Informationstechnik,falls ich es mir holen werde!
    Was willst du holen? Wie auch immer:

    Ich komme aus Österreich!
    Ich habe nämlich die Informationen oben bekommen ,dass dürfte ich falls ich das Gewerbe anmelde , folgende Sachen machen! Aber ist eigentlich das auch erlaubt was ich damit machen will?
    Dein Beitrag ist schwer verständlich. Du hast irgendwo angerufen und eine Auskunft bekommen. Und jetzt fragst du uns, ob diese Auskunft richtig ist? Wo hast du denn angerufen? Und wie wäre es, wenn du da noch mal anrufst?

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  3. #3
    TP-Member
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    Ja ich bin draufgekommen , die haben mir etwas falsches geschickt!
    Ich habe zwei Informationsblätter bekommen über Werbegrafik Designer und über Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik! Die sind nämlich zwei paar andere Sorten!Bei Werbegrafikdesigner kann ich ziemlich sehr viele Sachen machen, für die Berechtigung , aber ich werde nicht alles brauchen wenn ich nur Homepages machen will oder? Ich will ja nicht bei WebDesign alles anbieten wenn dann nur folgende Sachen !
    Das ist ein Berufsbild Informationen welche Berechtigung ich dann erhalte,was ich anbieten darf! Hier steht leider nichts davon! Dass Ich Webspace , Domains , Erstellung von Homepages in CSS,HTML,PHP und Photoshop anbieten kann <<< Wie heißt das eigentlich das fachspezifisches Wort für das? Ich finde leider keine Berufsbilder auf der folgenden Homepages www.wko.at gruenderservice.at , für dass was ich anbieten will!


    Jetzt verstehst du mich wahrscheinlich besser oder?

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    Also hier in Deutschland lässt man einfach alles das auf dem Gewerbeschein eintragen was man machen will. Bspw. so: Vermietung von Webspace, Verkauf von Domains, Erstellung von Homepages, Installation von Software und Betriebssystemen, etc..
    Mit irgendwelchen "Berufsbildern" hat das hier nix zu tun.
    Sicherlich muss man auch hier beachten ob bestimmte Dinge bei der Handwerkskammer eintragungspflichtig sind (betrifft eher handwerkliche aber u.U. auch elektrotechnische Tätigkeiten) oder es darf sich (glaube ich) nur jemand Fotograf nennen der auch eine entsprechende Ausbildung hat.

    Geh doch einfach mal zu der Stelle hin und sage denen persönlich was du machen willst.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Member
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Also hier in Deutschland lässt man einfach alles das auf dem Gewerbeschein eintragen was man machen will. Bspw. so: Vermietung von Webspace, Verkauf von Domains, Erstellung von Homepages, Installation von Software und Betriebssystemen, etc..
    Mit irgendwelchen "Berufsbildern" hat das hier nix zu tun.
    Sicherlich muss man auch hier beachten ob bestimmte Dinge bei der Handwerkskammer eintragungspflichtig sind (betrifft eher handwerkliche aber u.U. auch elektrotechnische Tätigkeiten) oder es darf sich (glaube ich) nur jemand Fotograf nennen der auch eine entsprechende Ausbildung hat.

    Geh doch einfach mal zu der Stelle hin und sage denen persönlich was du machen willst.
    Okay werde ich machen!

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