Ja, wenn du eben keine steuerfreien Umsätze hast und Artikel zum ermässigten Steuersatz verkaufst.
Ich habe heute Post vom Finanzamt erhalten, und den Fragebogen ausgefüllt nur habe ich noch zu 2 Punkten Fragen.
7.5 Steuerbefreiung(es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze ausgeführt)
Nein/ Ja Art des Umsatzes/der Tatigkeit ................................... ............ (§ 4 Nr. ...... UstG)
Dort kreuze ich auch Nein an, da die "normalen" Umsätze meines Gewerbes "Internethandel" nicht steuerfrei sind, stimmt so meine Aussage?
7.6 Steuersatz
es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigten Steuersatz unterliegen
Nein/ Ja Art des umsatzes/Tätigkeit ................................... ................ (§12 Abs. 2 Nr ....... UStG)
Dort kreuze ich Nein an, da ich keine Rechnungen mit ermäßigten Steuersatz schreibe. stimmt Dies?
Ja, wenn du eben keine steuerfreien Umsätze hast und Artikel zum ermässigten Steuersatz verkaufst.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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