Der Handel mit Lebensmitteln unterliegt erheblichen Auflagen ... ist dir noch nicht klar, oder?
Hallöchen,
ich möchte demnächst einen Online-Handel mit Präsentkörben eröffnen(später vielleicht weitere Geschenkartikel)...
Es soll ein Kleinunternehmen sein.
Ich weiß nicht was dann genau in den Gewerbeschein muss.
Reicht da Online-Handel mit Geschenkartikeln?
Oder muss das sehr detailiert sein?
Es soll ja alles mögliche in die Körbe muss das alles einzeln aufgeführt werden?
Wenn ich auch mal Wein oder Schokolade in den Präsentkorb lege, was muss man dann noch beachten, braucht man dafür eine extra Genehmigung und wo bekommt man sie her?
Vielen Dank schonmal![]()
Der Handel mit Lebensmitteln unterliegt erheblichen Auflagen ... ist dir noch nicht klar, oder?
es ist mir nicht ganz klar welchen auflagen es unterliegt, daher die frage...
Hallo,
z.Bsp.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lebensm...ene-Verordnung
Evtl. Jugendschutzgesetz (bei Alkohilka)
Qualitätsnormen (z.Bsp. Temperatureinhaltung beim Versand - eine Tafel Schokolade im Hochsommer im Paketauto, hat nachher auch nicht mehr in der vom Kunden erwartete Qualität.)
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