Imho 2. Möglichkeit.
Hallo Leute,
ich habe vor einer ganzen Weile ein Kleinunternehmer-Gewerbe eröffnet. Online Einzelhandel mal so als Stichwort. Branche etc. spielt ja keine Rolle.
Das Geschäft läuft gut, ein paar Artikel liegen jetzt allerdings schon eine längere Zeit auf Lager. Ich könnte diese privat auch gut verwerten.
Wie stelle ich es legal + steuerlich am geschicktesten an, diese zu entnehmen?
Mir fallen dazu folgende Möglichkeiten ein:
- Rechnung an mich selbst mit selbst festgelegtem Betrag
- Eigenentnahme (zum Kaufpreis) in der EÜR
- Eigenentnahme (zum selbst festgelegten Betrag) in der EÜR
- andere Möglichkeiten..
Vielen Dank für Eure Tipps..
Chris
Imho 2. Möglichkeit.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Wie dorintia schreibt, 2.
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Gut, aber da hätte ich doch nichts gewonnen im Vergleich zum privaten Direktkauf..
chris
Das Gewerbe ist ja auch nicht dazu da, dir dahingehend irgendwelche Vorteile zu verschaffen. Und um's nochmal ganz deutlich zusagen: Wenn du glaubst, dass du dir mit dem Gewerbe dein Hobby vom Steuerzahler über "Steuer sparen" querfinanzieren lassen kannst (und das steht ja in deiner Überschrift) - vergiss es.
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Hi...
doch, du gewinnst dabei ;-) Du kaufst den Artikel für 100,- € beim Händler um in normal für 120,- € zu verkaufen.
Der reguläre Preis des Artikels liegt also bei 120,- €, du kannst ihn aber für 100,- € entnehmen. Du sparst 20,- €.
Rechnungsempfänger und Rechnungssteller können nie identisch sein.- Rechnung an mich selbst mit selbst festgelegtem Betrag
Du kannst unter Einkaufspreis gehen wenn es einen tatsächlichen Wertverlust gibt. Dieser sollte dann aber gerade bei Eigenverwendung stichhaltig dokumentiert werden. Gängig bei B-Ware, Kundenrückgaben, Transportschäden.Eigenentnahme (zum selbst festgelegten Betrag) in der EÜR
Einfach so einen günstigen Preis festsetzen ist auf jeden Fall der falsche Weg.
Gruß Neffe
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