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Thema: [Unternehmensgründung] Frage zu dem Wort <Umsatz> bei KU von 17500€

  1. #1
    TP-Junior
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    [Unternehmensgründung] Frage zu dem Wort <Umsatz> bei KU von 17500€

    Hallo Leute,

    ich habe mich nun einige Tage durchs Forum gelesen, auch die KU FAQ mehrfach und mir einige Fragen schon anhand dessen recht detailliert erklärt.
    Da mein IQ allerdings nicht komplett für das Bürokratendeutsch auszureichen scheint, möchte ich nun kurz und knackig mein Anliegen schildern und wünsche mir eine Korrektur meines Falsch-Wissens


    Fakten die bis jetzt feststehen :

    - Ich bin ganz normaler Arbeitnehmer und liege bei 40.000€ Brutto
    - Das ganze soll neben meinem Hauptberuf laufen – je nach Lust und Laune -
    - Die Abklärung mit der Personalabteilung ob Erlaubnis besteht, wird umgehend abgeklärt

    Ich möchte :

    - Handeln mit neu & Gebrauchtteilen die ich sowohl von privaten, also ohne Rechnung, sowie auch von Gewerblichen Verkäufern einkaufe
    - Verkauf der Artikel nur an Privatpersonen – schätzungsweise nie an Gewerbliche
    - Ich habe im Grunde keine bzw. sehr wenige Anschaffungen zu tätigen, da ich erst dann die Sachen besorge, wenn der Kunde den Auftrag erteilt und ich nur relativ wenig lagernde Ware haben will
    (Stichwort Vorsteuerabzug für mich im Grunde uninteressant und daher die KU Regelung sehr interessant )


    Unklarheiten falls die KU Regelung bis 17500€ auf mich noch zutrifft :

    - Habe ich es richtig verstanden, dass die 17500€ Umsatz reinweg das Geld ist, was von Kunden bei mir eingeht? Sprich :
    Ich verkaufe 175 Artikel zum Preis von 100€ = 17500€ pro Geschäftsjahr
    Eingekauft habe ich die 175 Artikel für je 50€ = 8750€

    Gilt für mich dann noch die KU Regelung nach §19, oder bin ich mit dem „gesamt?“ Umsatz von :
    Einkauf 8750€ + Verkauf 17500€ = 26250 €
    damit dann raus und muss Regelbesteuerung beantragen ?



    Das ist erstmal für mich grundlegend zu klären, ob ich da noch KU bin, oder eben nicht. Dies wäre natürlich schön. Ich denke die Frage ist für Wissensträger sehr fix zu beantworten.
    Sollte dem nicht so sein, werde ich mich intensiv mit der Regelbesteuerung beschäftigen.

    Danke für Hilfe!

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Turbo.Lader Beitrag anzeigen
    - Habe ich es richtig verstanden, dass die 17500€ Umsatz reinweg das Geld ist, was von Kunden bei mir eingeht? Sprich : (...)
    Fast, der Umsatz betrifft nur die Einnahmenseite, setzt sich aber u.U. aus mehreren Posten zusammen. Steht aber alles in der FAQ: http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html:

    "Wie ermittelt man den Gesamtumsatz ?

    EDIT von Sven:
    Steuerbare Umsätze
    + Steuerbare unentgeltliche Wertabgaben des Unternehmers
    ./. bestimmte Umsatzsteuerfreie Umsätze (siehe § 19 (3) UStG)
    ./. Verkäufe des Anlagevermögens
    + Umsatzsteuer
    = Gesamtumsatz im Sinne des § 19 (1) Satz 1 UStG"


    Das ist erstmal für mich grundlegend zu klären, ob ich da noch KU bin, oder eben nicht.
    Die 17.500 beziehen sich auf das gesamte Jahr, 12 Monate - meldest du dein Gewerbe im laufenden Jahr an, verringert er sich entsprechend.

    copy

  3. #3
    TP-Junior
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    Hallo Copy.

    Danke für die schnelle Antwort.
    Natürlich habe ich das im FAQ ganz oben gelesen.mehrfach. Leider schnalle ich Hirni die Begriffe bzw. deren Bedeutung einfach nicht.

    Steuerbare Umsätze
    + Steuerbare unentgeltliche Wertabgaben des Unternehmers ( Beispiel dafür ? Damit ich den Sinn zu verstehe ? )
    ./. bestimmte Umsatzsteuerfreie Umsätze (siehe § 19 (3) UStG) (Warum das "geteilt Zeichen?" oder ist das ein Minus? Beispiel dafür ? Damit ich den Sinn zu verstehe ? )
    ./. Verkäufe des Anlagevermögens ( Beispiel dafür ? Damit ich den Sinn zu verstehe ? )
    + Umsatzsteuer (die 19% auf meine Gewinne ?)
    = Gesamtumsatz im Sinne des § 19 (1) Satz 1 UStG"


    Das die 17500 Anteilig fürs Jahr gerechnet werden, weiss ich
    Danke Dir.
    Evtl. kann man das im FAQ falls du das noch etwas im Detail erklären solltest auch noch ergänzen für Andere, die genau so nen Begriffsstutzigen Start haben wie ich.

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Turbo.Lader Beitrag anzeigen
    Hallo Copy.

    Danke für die schnelle Antwort.
    Natürlich habe ich das im FAQ ganz oben gelesen.mehrfach. Leider schnalle ich Hirni die Begriffe bzw. deren Bedeutung einfach nicht.

    Ja, aber so ein bisschen selbstständig danach googeln könnte man dann doch schon, oder?

    Steuerbare Umsätze
    + Steuerbare unentgeltliche Wertabgaben des Unternehmers ( Beispiel dafür ? Damit ich den Sinn zu verstehe ? )
    Steht in der FAQ, mit Beispiel:

    "Was sind unentgeltliche Wertabgaben des Unternehmers ?

    Entnimmt ein Unternehmer Waren oder Dienstleistungen aus seinem Unternehmen, ohne dafür Geld bezahlen zu müssen, wird dieser Vorgang einer Lieferung oder sonstigen Leistungen an einen Dritten gleichgesetzt. Entnehmt Ihr also Waren aus Eurem Betrieb oder habt Ihr z.B. einen Pkw im Betriebsvermögen und nutzt diesen auch privat oder nutzt ihr das Geschäftstelefon auch für private Zwecke, so ist der Privatanteil zu ermitteln und wie ein normaler Umsatz zu behandeln. Man kann entweder einzeln aufzeichnen, wie hoch die Privatanteile sind, oder man bedient sich der hierfür vorgesehen Vereinfachungen und Pauschalen (Welche das sind und wie genau das funktioniert ist ein anderes Thema). Auch hier wird wieder das steuerliche Entgelt zugrunde gelegt und dies ist ein Nettobetrag."


    Oder auch mit Google ruck-zuck auf anderen Seiten zu finden:

    http://www.konz-steuertipps.de/konz/...ertabgabe.html

    "Die Gegenstandsentnahme i.S.d. § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG erfasst u.a. folgende Fälle:

    Schenkung von Fahrzeugen, Computern und anderen Gegenständen des Anlagevermögens an den Ehegatten oder an Angehörige;

    Sachspenden;

    Warenentnahme für den Privathaushalt;

    Entnahme von Material zur Errichtung des privat genutzten Einfamilienhauses."



    ./. bestimmte Umsatzsteuerfreie Umsätze (siehe § 19 (3) UStG) (Warum das "geteilt Zeichen?" oder ist das ein Minus? Beispiel dafür ? Damit ich den Sinn zu verstehe ? )
    Das ist im Effekt ein Minus, das Zeichen bedeutet "abzüglich".

    http://www.google.de/#hl=de&sa=X&ei=...w=1280&bih=577

    gibt als ersten Treffer aus:

    http://www.hilfdirselbst.ch/foren/al...n_P199876.html

    ./. Verkäufe des Anlagevermögens ( Beispiel dafür ? Damit ich den Sinn zu verstehe ? )
    Steht - 'Überraschung' - auch in der FAQ:

    Was fällt unter Verkäufe des Anlagevermögens ?

    Alle Güter die für den Betrieb angeschafft wurden und ins Anlagenverzeichnis aufgenommen wurden und später verkauft werden, weil sie nicht mehr benötigt werden oder weil etwas Neues angeschafft wurde (wann etwas in ein sogenanntes Anlagenverzeichnis aufgenommen werden muss, ist auch wieder ein anderes Thema). Auch hier wird auf das steuerliche Entgelt abgestellt und somit die fiktive Umsatzsteuer herausgerechnet. Im Endeffekt wird wieder der Nettobetrag zugrunde gelegt.


    + Umsatzsteuer (die 19% auf meine Gewinne ?)
    Nein. Umsatzsteuer wird auf Umsätze fällig, deshalb heisst sie so. Du musst, auch wenn du sie nicht ausweist, einnimmst, anmeldest, abführst die Umsatzsteuer mit rechnen. Also 17.500 Euro inkl. USt.

    Evtl. kann man das im FAQ falls du das noch etwas im Detail erklären solltest auch noch ergänzen für Andere, die genau so nen Begriffsstutzigen Start haben wie ich.
    Steht alles schon drin.

    copy

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