Hallo zusammen,
ich möchte mir gerne alsbald ein eigenes „Corporate Design“ erstellen. Selber bin ich studierter Dipl. Designer, arbeite seit meinem Abschluss in einer Agentur, trage jedoch den Gedanken in mir, mich in naher Zukunft selbstständig zu machen. Das eigene CD soll hierzu mit die ersten Schritte einlenken. Als Zusatz zu selbigen würde ich mir gerne einen Künstlernamen in meinen Personalausweis eintragen lassen, welchen ich bereits seit geraumer Zeit, bei manchen gestalterischen Projekten mit verwende. Meine erste Frage wäre nun:
Kann ich diesen Künstlernamen – nachdem er vom Amt bestätigt in meinen Personalausweis eingetragen wurde – auch innerhalb meines kompletten CD, will u.a. heißen; auf den sog. „Geschäftspapieren“ (wie z.B. Visitenkarte, Briefbogen, Rechnungsbogen etc) als auch direkt bei der Bildmarke (beim Logo) als zusätzliche Wortmarke, anstelle meines „eigentlichen von Geburt an bürgerlichen Namens“ führen bzw. verwenden? Kann ich dann also z.B. anstatt „Peter Müller – Grafiker u. Maler“, als „Pierre Pinselblick“ – Grafiker u. Maler“ auftreten?
Der Sinn eines vorhandenen und bestätigten Künstlernamens sollte es ja eigentlich sein auch unter selbigen in der Öffentlichkeit auftreten zu können. Geht dies aber in der bundesrepublikanischen Bürokratie wirklich ohne weitere Hürden bzw. Probleme?
Hat jemand von Euch schon einmal konkret auf seinem dafür zuständigen Amt, einen solchen Antrag gestellt und wenn ja, was mußte er konkret nachweisen?
Meine zweite Frage beträfe den altbekannten Diskurs zwischen „freiberuflischer Künstler“ und „kleingewerbetreibender Grafiker“. Auch hier bin ich mir persönlich noch nicht zu 100% sicher, welche Dienstleistungen ich dann schlußendlich anbieten möchte bzw. welche der beiden Varianten nun definitiv die bessere für mich wäre (Stichwörter KSK, Gewerbesteuer, IHK Beiträge, Buchführung etc). Im Netz kann man zu beiden Variationen eine Menge lesen, was ist jedoch mit einer Mischung / Kombination aus beidem?
Ist jemand von Euch z.B. sowohl freischaffender Künstler (z.B. durch das Anbieten von gestalterisch, künstlerischen Dienstleistungen u. Abrechnungen per Stundensatz – z.B. die Erstellung eines CI / CD) als auch Gewerbe- oder Kleingewerbetreibender (z.B. weil Ihr selbsterstellte Grafiken auch als Druckerzeugnisse (z.B. über eine Internetdruckerei) in „höherer Auflage“ mit Gewinnabsicht selbst verkaufen wollt)?
Konkrete Fallbeispiele, eigene Erfahrungswerte und / oder entsprechende (auch rechtliche) Quellenangaben hierzu wären sehr hilfreich. Ich bedanke mich schon einmal vorab sehr für die Antworten und wünsche allen einen erfolgreichen Tag.
Gruß: Basti
Hallo Copy,
Deinem Namen entsprechend, habe ich diese Frage in der Tat in mehr als 3 Foren gepostet bzw. kopiert, weil mir eine umfangreiche Beantwortung selbiger, bzw. eine vielfältige Meinungsäußerung dazu, sehr wichtig ist. Die Erstellung eines eigenen CD ist schon eine recht umfangreiche Angelegenheit und nach intensiver Selbstbeschäftigung und Recherche, kann es nicht schaden eine, zwei oder drei wichtige Fragen, welche ich mir selber noch nicht zufriedenstellend beantworten konnte, in mehreren dafür vorgesehenen Foren einmal zu veröffentlichen. Ist doch kein Problem - oder? Sollte selbige ausreichend beantwortet sein, kann der Thread ja gelöscht werden oder evtl. noch für andere Interessenten zur Verfügung stehen.
Gruß Basti
Als Designer müsste dir der Begriff Copy ja eigentlich hinreichend bekannt sein und auch, dass ein Copy-Writer kein Kopist, sondern eben der Texter ist, aber egal. Ob die Erstellung eines CD aufwändig ist oder nicht, hat mit der Frage nach dem Künstlernamen nichts zu tun. Dein Ansprechpartner dabei ist die örtliche Meldebehörde - dir werden dir dann sagen, was du dir auch in zwei, drei Minuten ergoogeln kannst: Dass die Eintragung eines Künstlernamens zum Beispiel die Bekanntheit unter diesem Namen voraussetzt. Bist du unter deinem Künstlernamens zumindest regional bekannnt? Wenn nicht, vergiss es. Aber es interessiert auch keinen, welche Fantasiebezeichnungen du in dein CD einbaust, solange du im Geschäftsverkehr unter deinem Namen auftrittst.
Und schließlich
Diesen Diskurs (?) gibt es überhaupt nicht (was dir ja bereits geantwortet wurde), genauso wenig wie ein Kleingewerbe. Künstler sind Freiberufler und können von der - rein umsatzsteuerlich relevanten - Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, sofern sie die Bedingungen erfüllen - genau wie Gewerbetreibende auch.den altbekannten Diskurs zwischen „freiberuflischer Künstler“ und „kleingewerbetreibender Grafiker“
http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html
copy
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