Guten Tag,
In meiner Freizeit programmier und designe ich einige Webseiten für bekannte, die kleinere Betriebe führen.
Dafür habe ich mir bis jetzt immer ein kleines Trinkgeld verdient.
Nun noch eine weitere Sache, ich führe ein paar Webseiten, auf denen Werbung integriert ist. Dies bringt mir jeden Monat an die 50€, soweit ich informiert bin, muss ich dies auch über ein Gewerbe abrechnen.
Nun habe ich folgende Fragen:
- Kann ich mir ein Kleingewerbe anmelden f�r diesen Zweck? Derzeit werden es nicht mehr als 400� im Monat sein, die ich mit diesem Gewerbe umsetze.
- Ich bin derzeit in der Ausbildung und muss somit meinem Betrieb melden, dass ich ein Kleingewerbe er�ffnen m�chte (oder?)... Sollte ich von denen etwas unterschreiben lassen oder gibt es dafür Spezielle vorlagen?
- Was passiert nach der Gewerbeanmeldung? Was muss ich dann erledigen (regelmäßig) und was kommen für laufende kosten auf mich zu?
- Wie sieht das mit der Versicherung aus? Bin ich noch über meinen Hauptarbeitsplatz (mein Ausbildungsbetrieb) versichert oder müsste ich extra eine Versicherung abschließen?
- Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Soweit ich weiß, brauch ich nur das "Ja" von meinen Eltern und dem Vormundschaftsgericht. Das "Ja" von meinen Eltern habe ich, sofern es nicht irgendwelche großen Risiken mitbringt. Wie läuft das mit dem Vormundschaftsgericht, ist das eine große Sache oder geht das relertiv einfach über die Bühne?
- Wenn das Gewerbe längere Zeit keine umsetze mehr erzielt, was passiert dann?
Wäre sehr nett, wenn ihr mir ein wenig Starthilfe geben könntet. Mir ist klar, dass das ich damit nicht reich werde. Ich müchte nur meine einnahmen die ich mache korrekt angeben.
Vielen Dank für eure Antworten.
Joni
Dazu gibt das hier einige Erfahrungsberichte. Ich kann mich nicht erinnern, dass es irgend einer hier tatsächlich geschafft hat, eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichts zu bekommen.Wie läuft das mit dem Vormundschaftsgericht, ist das eine große Sache oder geht das relertiv einfach über die Bühne?
Ja, musst du. Und die müssen dem Zustimmen. Auch das Vormundschaftsgericht wird sich sicherlich mit deinem Ausbildungsbetrieb in Verbindung setzten wollen, wenn es deinen Antrag nicht schon vorab ablehnt.Ich bin derzeit in der Ausbildung und muss somit meinem Betrieb melden, dass ich ein Kleingewerbe er�ffnen m�chte
Nur kurz, denn es gibt zu allen deinen Fragen bereits viele erklärende Beiträge:
Nein, weil es kein "Kleingewerbe" gibt - du meldest ein ganz normales Gewerbe an und kannst dann, anschließend, von der rein umsatzsteuerlich relevanten Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Zur KU-Regelung gibt es hier eine FAQ. Bitte lesen.
Deine Kosten kennen wir nicht, wenn regelbesteuert: monatliche Umsatzsteuervoranmdeldung; wenn KU-Regelung: formal nichts.- Was passiert nach der Gewerbeanmeldung? Was muss ich dann erledigen (regelmäßig) und was kommen für laufende kosten auf mich zu?
Solange du da mehr verdienst als selbstständig: ja. Wenn du mehr verdienst musst du dich selbst versichern, da kommen dann z.B. nicht unerhebliche Kosten auf dich zu.- Wie sieht das mit der Versicherung aus? Bin ich noch über meinen Hauptarbeitsplatz (mein Ausbildungsbetrieb) versichert
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Gut, werde dieses Jahr sowieso 18, dann werde ich wohl noch warten.
EDIT: Lese mir grade nochmal die FAQs durch. Gibt es nicht eine andere Anmeldung form für die art von Arbeit die ich leisten möchte?
EDIT2: Wäre nett, wenn mir die restlichen fragen auch noch wer beantworten könnte. Bitte geht nun davon aus, dass ich zur Gewerbeanmeldung bereits 18 Jahre alt sein werde.
EDIT3:
Nach welcher zeit passiert es in der regel, dass das Gewerbe als "verspieltes Hobby" eingestuft wird? Wenn es vom Finanzamt dann geschlossen wird, ist es für mich möglich ohne weiteres in der nächsten Zeit ein neues anzumelden?
Viele Grüße
Joni
Geändert von jvb94 (19.02.2012 um 16:59 Uhr)
Doch sicher, lass' dich auf Basis eines Minijobs anstellen. www.minijobzentrale.de
Nein, bitte benutze selbstständig die Suche. Wir beantworten gerne Fragen, die danach noch offen sind, aber wir können nicht dreimal die Woche komplett bei Null anfangen. Selbstständigkeit bei der Informationsbeschaffung gehört eben zur Selbstständigkeit dazu.EDIT2: Wäre nett, wenn mir die restlichen fragen auch noch wer beantworten könnte. Bitte geht nun davon aus, dass ich zur Gewerbeanmeldung bereits 18 Jahre alt sein werde.
Da gibt es keine Regel. Wenn du gewerblich handelst, musst du ein Gewerbe anmelden. Wenn du dabei dauerhaft nur Verluste erzielst, greift das Finanzamt nach eigenem Ermessen ein.EDIT3:
Nach welcher zeit passiert es in der regel, dass das Gewerbe als "verspieltes Hobby" eingestuft wird? Selbstständigkeit
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Ich werde damit keine Verluste einfahren sondern nur auf genau 0 rauskommen, da das Gewerbe dann praktisch ruht.Und somit weder ein plus noch ein minus Geschäft entsteht.
Ja, ich werde dann mal weiter Googeln und hoffen, dass ich noch einige Informationen finde.
Vielen dank für die Antworten!
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