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Thema: Aufteilung bei mehreren Inhabern ?

  1. #1
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    Aufteilung bei mehreren Inhabern ?

    Hallo,

    da die Idee der Selbständigkeit von meinen Mann und mir gemeinsam kam, hatten wir eigentlich daran gedacht, das Gewerbe auf unser beider Namen anzumelden.
    Mein Mann wird nicht viel tätig sein - ich denke er wir hauptsächlich mir bei den Fotos helfen oder gar bei der Pflege der Homepage, aber wie sieht es hier mit der KK aus?
    Ich denke im ersten JAhr werde ich bestimmt noch familienversichert sein - bis alles anläuft. Aber wird der Verlust oder Gewinn nachher durch 2 geteilt für die KK? Also angenommen wir machen im Monat Mai 550 Euro Gewinn - würde das heißen, weil wir sein Inhaber sind, das für die KK nur der hälftige Wert wichtig ist - oder weil wir zusammen die Familie sind, gelten doch die 550 Euro?

  2. #2
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    Zitat Zitat von debbie2001 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    da die Idee der Selbständigkeit von meinen Mann und mir gemeinsam kam, hatten wir eigentlich daran gedacht, das Gewerbe auf unser beider Namen anzumelden.
    Das wäre dann eine 'GbR', Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einen "Inhaber" gibt es bei der nicht.

    Ich denke im ersten JAhr werde ich bestimmt noch familienversichert sein - bis alles anläuft. Aber wird der Verlust oder Gewinn nachher durch 2 geteilt für die KK?
    Verluste interessieren die KK nicht, die Einkommensgrenzen hingegen sind ja klar - 375,- Euro im Monat. Also müsst Ihr die Gewinnverteilung im Gesellschaftervertrag so regeln, dass derjenige, der familienversichert ist, nicht mehr als 375,- Euro Einkommen hat.

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  3. #3
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    Also wenn wir wirklich soviel Gewinn erzielen würden, dann wäre es ok, wenn ich auch selbst versichert bin!
    Wenn wir aber eine 50/50 Aufteilung machen würden, dann wäre also auch für die KK dies geltend - egal ob wir denselben Familiennamen haben oder ob wir zusammen leben..
    Ich denke das ich nächste Woche den Termin bei der IHK habe, dann werde ich bestimmt auch noch ein wenig Input über diese Dinge erhalten, zumindest was die GBR angeht.

  4. #4
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    Dein Thread geht mir nicht aus dem Kopf.. (und das ist ja nun schon ein paar Tage her)
    Wenn das mit dem Gesellschaftsvertrag so gehen würde, dann würde dies doch jede Ehefrau machen, oder?

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