Das wäre dann eine 'GbR', Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einen "Inhaber" gibt es bei der nicht.
Verluste interessieren die KK nicht, die Einkommensgrenzen hingegen sind ja klar - 375,- Euro im Monat. Also müsst Ihr die Gewinnverteilung im Gesellschaftervertrag so regeln, dass derjenige, der familienversichert ist, nicht mehr als 375,- Euro Einkommen hat.Ich denke im ersten JAhr werde ich bestimmt noch familienversichert sein - bis alles anläuft. Aber wird der Verlust oder Gewinn nachher durch 2 geteilt für die KK?
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