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Thema: Kleinunternehmen gründen, Rentnerin Tochter einstellen.

  1. #1
    TP-Junior
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    Kleinunternehmen gründen, Rentnerin Tochter einstellen.

    Guten Tag, ich m�chte ein Unternehmen gr�nden.

    Mein Konzept sieht folgenderma�en aus.

    Ich erhalte keine Rente und keine Staatlichen Zusch�sse. Mein Mann arbeitet und ist in einem festen Arbeitsverh�ltnis.

    Mein Konzept sieht folgenderma�en aus.

    Ich m�chte ein Gewerbe er�ffnen, Ideen und Konzepte sind vorhanden.
    Meine Tochter kennt sich gut mit dem Internet aus und daher m�chte ich sie auf 165 euro einstellen.

    Sie soll sich um alles k�mmern. Das hei�t Einkauf Verkauf Versand. Ich w�re sozusagen Ihre Chefin.

    Ist sowas m�glich, oder muss der jenige der das Gewerbe anmeldet auch darin arbeiten.

    Und noch etwas beim Kleingewerbe, wie viel umsatz bzw wie viel Gewinn darf ich machen ohne das mir was abgezogen wird?

    Danke

  2. #2
    TP-Veteran
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    Zitat Zitat von sonja23 Beitrag anzeigen
    Sie soll sich um alles k�mmern. Das hei�t Einkauf Verkauf Versand. Ich w�re sozusagen Ihre Chefin.
    Ist sowas m�glich, oder muss der jenige der das Gewerbe anmeldet auch darin arbeiten.
    Hallo,
    derjenige der ein Einzelunternehmen anmeldet muss es auch aktiv betreiben und gestalten sowie das unternehmerische Risiko tragen.
    Wenn die Tochter alles machen soll, erscheint mir das doch grenzwertig. Das würde ich vorher mit der IHK oder einem RA abklären.
    Warum das Gewerbe nicht auf die Tochter anmelden?

  3. #3
    TP-Junior
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    5
    Hallo, weil die Tochter nicht das Unternehmerische Risiko tragen möchte.

    Und weil das Geld für das Unternehmen von der "Mutter" kommt. Die Idee

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von sonja23 Beitrag anzeigen
    Und noch etwas beim Kleingewerbe, wie viel umsatz bzw wie viel Gewinn darf ich machen ohne das mir was abgezogen wird?
    Die meistgelieferte Information in diesem Forum. Es gibt kein "Kleingewerbe", die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant. Hier die FAQ dazu: http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html

    Die KU-Regelung kann dauerhaft nur in Anspruch nehmen, wer dauerhaft unter 17.500 Euro Umsatz im Jahr bleibt.

    Nichts damit zu tun hat das Thema Einkommensteuer. Die ist für alle Einkommensarten oberhalb des Grundfreibetrags von derzeit 8004,- Euro fällig.

    Wie viel Gewinn du also machen darfst, ohne (zusätzliche) Steuern zu zahlen, hängt davon ab, was du jetzt schon an Einkommen hast. Bzw. du und dein Mann zusammen, wenn ihr gemeinsam veranlagt seid.


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  5. #5
    TP-Junior
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    Achso, ja mein mann verdient 1400 euro netto und erhält noch miete knapp 400 euro macht 1800 euro netto.

  6. #6
    TP-Junior
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    Und ich erhalte keine Rente

  7. #7
    TP-Veteran
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    Zitat Zitat von sonja23 Beitrag anzeigen
    Achso, ja mein mann verdient 1400 euro netto und erhält noch miete knapp 400 euro macht 1800 euro netto.
    Hallo,
    das liegt über dem Grundfreibetrag, somit wirkt sich natürlich jeder Euro Mehrverdienst auch steuerlich aus.
    (Siehe Est-Tabellen)

    Wenn Du das Geld für die Investition beistellst, das unternehmerische Risiko trägst und das "Gehalt" der Tochter in angemessener Relation zu Umsatz und geleisteter Arbeit steht kann das Konzept so in Ordnung sein.

  8. #8
    TP-Lady-Mod
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    Wie bist du jetzt krankenversichert?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
    TP-Junior
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    5

    Antwort

    Momentan bin ich über meinen Ehemann versichert!

    Also bringt mir die KLeinunternehmerregelung nix oder?

    Ich könnte dann also auch vorsteuer gelten machen

  10. #10
    TP-Lady-Mod
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    Dann bitte auch die entsprechenden Einkommensgrenzen für die Familienversicherung beachten.

    Und ja, du kannst auch regelbesteuert sein, wenn es für dich im großen und ganzen günstiger ist. Muss man einfach durchrechnen...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
    TP-Veteran
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    Zitat Zitat von sonja23 Beitrag anzeigen
    Momentan bin ich über meinen Ehemann versichert!
    Dann ist Vorsicht angesagt, evtl. musst Du Dich selbst versichern.
    Das hängt von Bemessungsgrenzen ab, ich glaub 4140 Euro pro Jahr, und bei eigenen Angestellten (Deine Tochter) könnte die KV auch die Familienversicherung verweigern.
    [/QUOTE]

    Bitte nicht Einkommenssteuer und Umsatzsteuer verwechseln. Die KU-Regelung hat nur mit der Ust etwas zu tun.
    Die Einkommenssteuer hängt nur vom Gewinn ab. Ob die KU-Regelung sinnvoll ist liegt auch an dem was Ihr machen wollt, und wer die Zielkundschaft ist.

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