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Thema: Kleinunternehmen als Schüler - Einige Fragen

  1. #1
    TP-Junior
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    Kleinunternehmen als Schüler - Einige Fragen

    Schönen guten Tag zusammen,
    es freut mich, dass ich den Weg in dieses Forum gefunden habe und hoffe darauf, hier einige hilfreiche Antworten auf meine zahlreichen Fragen bekommen zu können.

    Zu meiner Situation:
    Ich bin seit Jahren im Bereich Internetmarketing interessiert und habe viele gute Ideen die man zu Geld machen kann (hoffentlich) also entschloss ich mich kurzerhand als Schüler (Ich mache vorraussichtlich nächstes Jahr mein Abitur) ein Kleinunternehmen zu gründen.

    Bis jetzt lief alles problemlos.

    1. Ich bin aufs Bürgeramt gegangen und habe mein Gewerbe angemeldet (Gewerbeanmeldung bekommen)
    2. Heute bin ich aufs Finanzamt gegangen und habe den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung ausgefüllt & abgegeben. -> Habe meine Steuernummer bekommen.

    Nun stellt sich mir die Frage ob mein "Unternehmen" nun also bereit ist zu handeln?
    Im Prinzip wollte ich ein Gewerbliches Ebaykonto eröffnen und Werbedienstleistungen verkaufen (SEO, Social Media Produkte) etc.

    Als Gewinnermittlungsverfahren habe ich die Bilanzüberschussrechnung gewählt. D.h. ich werde am Ende des Jahres eine Zusammenstellung von Einnahmen - Ausgaben = Gewinn für jeden Monat in Exel erstellen und diese einschicken, richtig?

    Darf ich mich jetzt schon gewerblich auf Ebay anmelden und direkt loshandeln? Was gibt es zu beachten?
    Es besteht die Möglichkeit eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Registrierung bei eBay anzugeben, ist diese meine Steuernummer die ich vom Finanzamt erhalten habe? MUSS ich diese angeben? Als Kleinunternehmer zahle ich ja sowieso keine Steuern?

    Desweiteren ist dieses Thema mein Facharbeitsthema "Wie gründe ich als Schüler eine Firma" daher hoffe ich auf aussagekräftige Antworten

    Vielen Dank an dieser Stelle,
    Coco
    Geändert von Cocobrico (05.03.2012 um 15:36 Uhr)

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Cocobrico Beitrag anzeigen
    Nun stellt sich mir die Frage ob mein "Unternehmen" nun also bereit ist zu handeln?
    Wenn du bereit bist, ja. Du hast kein Unternehmen, die Unternehmereigenschaft ist an dich als Person gebunden. Deshalb haftest du auch persönlich voll.

    Als Gewinnermittlungsverfahren habe ich die Bilanzüberschussrechnung gewählt.
    Das gibt es nicht - entweder bilanzierst du oder machst eine EÜR, Einnahmeüberschussrechnung. Wohl eher letzteres.

    D.h. ich werde am Ende des Jahres eine Zusammenstellung von Einnahmen - Ausgaben = Gewinn für jeden Monat in Exel erstellen und diese einschicken, richtig?
    Für das gesamte Steuerjahr, also 1.1.-31.12. Und die EÜR ist nur ein Teil der Steuererklärung.

    Darf ich mich jetzt schon gewerblich auf Ebay anmelden und direkt loshandeln? Was gibt es zu beachten?
    Was ebay angeht, keine Ahnung. Versuche, dich dort zu informieren.

    Es besteht die Möglichkeit eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Registrierung bei eBay anzugeben, ist diese meine Steuernummer die ich vom Finanzamt erhalten habe?
    Nein. http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzs...ikationsnummer

    MUSS ich diese angeben? Als Kleinunternehmer zahle ich ja sowieso keine Steuern?
    Und ob du Steuern zahlst - sobald du den Freibetrag von 8004,- Euro/Jahr überschreitest. Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant. Und auch Umsatzsteuer bezahlst du jedesmal, wenn du etwas einkaufst.

    Und beachte die Verdienstgrenze bei deiner Krankenversicherung. Bevor du rausfliegst.

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  3. #3
    TP-Junior
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    Vielen Dank!
    Das heißt ich muss am Ende des Jahres auch eine Einkommenssteuererklärung schreiben? Auch wenn ich die 400€ / Monat nicht überschreite? Das wäre ja dann wie ein Minijob den jeder Schüler ausüben könnte.

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Cocobrico Beitrag anzeigen
    Vielen Dank!
    Das heißt ich muss am Ende des Jahres auch eine Einkommenssteuererklärung schreiben?
    Du musst eine vollständige Einkommenssteuererklärung machen, ja.

    Auch wenn ich die 400€ / Monat nicht überschreite?
    Für dich gibt es keine 400- Euro-Grenze.

    Das wäre ja dann wie ein Minijob den jeder Schüler ausüben könnte.
    Du hast dich aber selbstständig gemacht, es gibt da keine "Minijobs". Und der Grenzbetrag bei deiner Krankenkasse, sofern familienversichert, liegt auch bei 375,- Euro, nicht bei 400.

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  5. #5
    TP-Junior
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    Dann sollte ich zusehen, dass ich die 375€ nicht überschreite weil ich mir als Schüler wohl eher keine Privatversicherung leisten kann. Gibt es irgendwo eine Art Leitfaden welche Verpflichtungen ich jetzt nachkommen muss? Also was ich beispielsweise alles am Ende des Jahres an das Finanzamt schicken muss?

    Lg

  6. #6
    TP-Veteran
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    Zitat Zitat von Cocobrico Beitrag anzeigen
    Gibt es irgendwo eine Art Leitfaden welche Verpflichtungen ich jetzt nachkommen muss?
    Lg
    Hallo,
    einen kompletten Leitfaden gibt es nicht. Der dürfte auch nur sehr schwer zu erstellen sein, denn je nach Art, Umfang und Standort der gewerblichen Tätigkeit sind andere Verpflichtungen zu erfüllen.
    z.Bsp. Versandhändler (auch ebayer) müssen die Verpackungsverordnung einhalten und am Jahresende die Mengenmeldung machen, Dienstleister brauchen das logischerweise nicht. Die Batterieverordnung, Elektroschrottverordnung, u.ähnl. ist nur für Händler mit Elektroartikeln relevant. Ein Überblick geben hier die FAQ, die Seiten der IHK oder ein Existenzgründerseminar.
    Die Widerrufsbelehrung brauchen nur Händler im Fernabsatz, nicht der stationäre Ladenbesitzer. usw. usw.

    Beim Online Handel (Shop, ebay, Amazon) sollte man sich VORHER mit solchen Dingen sehr genau vertraut machen, denn da sehen Deine Fehler jede Menge Leute. Auch Konkurrenten die Dir dafür eine Abmahnung um die Ohren hauen.

    Was auf Dich zutrifft, kommt darauf was Du machst, bzw. was Du wie und wo verkaufen willst.

    Ein müssen allerdings Alle: Eine Einkommenssteuererklärung machen, dazu ist mind. eine Gewinnermittlung notwendig. Je nach persönlichen Umständen und anderen Einkommensarten sind die entsprechenden weiteren Anlagen der Est.-Erklärung auszufüllen.
    Dabei kann ein entsprechendes Programm hilfreich sein. Mit der SteuerSparErklärung von http://www.akademische.de/ habe ich ganz gute Erfahrung gemacht. (Damit kann man die EÜR direkt machen.)

  7. #7
    TP-Senior
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    Hallo Cocobrico,

    bist du überhaupt schon volljährig? Ansonsten benötigst du noch die Erlaubnis deiner Eltern und des Amtsgerichts (Vormundschaftsgericht).

    Gruss

    MrMurphy

  8. #8
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Cocobrico Beitrag anzeigen
    Also was ich beispielsweise alles am Ende des Jahres an das Finanzamt schicken muss?
    Schau' dir die Formulare der Steuererklärung, die es auch im Web gibt einfach mal an. Da wird dann eigentlich schnell klar, was du schicken musst und was nicht. Bspw. musst du die Anlage Kinder sicher nicht ausfüllen - es sei denn du hättest Kinder. Die Anlage KAP nur, wenn du Einkünfte aus Kapitalvermögen hättest usw.

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  9. #9
    TP-Junior
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    Natürlich bin ich Volljährig.
    Ja, ich bin Familienversichert und denke, dass ich mich nicht wirklich selbst versichern könnte, da ich ja keine SICHEREN Einnahmen habe.
    Die Güter die ich bei eBay verkaufen möchte sind alle virtuell bzw. Werbedienstleistungen. Das hieße ich muss auch keinen Widerruf gewähren, richtig?
    Gibt es eine Art Muster AGB für eBay-Händler? Ich möchte mich nicht schon als Schüler in ein Schuldenmeer stürzen, nur weil ich zu wenig informiert war.

    Vielen Dank an Alle, die mir so sehr helfen

  10. #10
    TP-Veteran
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    Die Güter die ich bei eBay verkaufen möchte sind alle virtuell bzw. Werbedienstleistungen. Das hieße ich muss auch keinen Widerruf gewähren, richtig?
    Hi, das hängt nicht von der Art der Ware bzw. Dienstleitung ab sondern von der Art des Kunden. Dienstleistungen für eine private Homepage = Endverbraucher mit Widerrufsrecht, für eine Firmenseite = gewerblicher Kunde ohne Widerrufsrecht.

    Muster AGB gibt es, aber ohne juristische Grundkenntnisse sollte man die Finger davon lassen. Wenn keine AGB benutzt werden gilt BGB und das ist immer besser als falsche, unwirksame oder gar negative wirkende AGB.

    http://www.galileodesign.de/katalog/buecher/titel/gp/titelID-2524

  11. #11
    TP-Junior
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    Und was ist, wenn ich einfach die AGBs von anderen eBay-Verkäufern benutze? Also andere Verkäufer des gleichen Produkts. Wenn ich diese auf mich anpasse dürfte es doch gehen? Heute ist der Brief von eBay angekommen und ich würde nun zu gerne die ersten Auktionen online stellen

    Wie sieht es mit folgener aus?
    Widerrufsrecht

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

    Der Widerruf ist zu richten an:
    "Anschrift etc."

    Widerrufsfolgen

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. 3 Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

    Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. 4 Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

    Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

    Vom Widerruf ausgeschlossen sind gem. § 312 d Abs. 4 BGB:
    Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind z.B. Software, Grafiken, Webseiten, etc.
    Geändert von Cocobrico (07.03.2012 um 16:38 Uhr)

  12. #12
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Cocobrico Beitrag anzeigen
    Und was ist, wenn ich einfach die AGBs von anderen eBay-Verkäufern benutze?
    Das ist wie mit allen Sachen, die du benutzt, die dir aber nicht gehören.

    Auch AGB (das ist auch ohne "s" schon Plural) sind meist urheberrechtlich geschützt - und findige Anwälte bauen Passagen ein, die sie wiedererkennen. Wenn das passiert, wird's für dich richtig teuer.

    Also andere Verkäufer des gleichen Produkts. Wenn ich diese auf mich anpasse dürfte es doch gehen?
    Selbst wenn das nicht verboten wäre, wäre es keine gute Idee - oder bist du Jurist?

    Wie sieht es mit folgener aus?
    Lösch sie wieder.

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  13. #13
    TP-Junior
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    Das von mir gepostete soll keine AGB sondern lediglich die Widerrufsbelehrung sein. Diese muss ich doch so angeben oder nicht?

  14. #14
    TP-Veteran
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    Das von mir gepostete soll keine AGB sondern lediglich die Widerrufsbelehrung sein. Diese muss ich doch so angeben oder nicht?
    Das kommt darauf an, was und an wen Du verkaufen willst. Wenn Du eine brauchtst, dann nimm das amtliche Muster. Nur das ist wirklich sicher.

  15. #15
    TP-Junior
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    Das ist genau die Widerrufsbelehrung die alle, in meinem Bereich tätigen, Verkäufer benutzen.

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