Ja, einfach den Gewerbeschein erweitern lassen.
Der Buchladen ist der selbe, er hat lediglich einen weiteren Vertriebskanal.• Falls ja, gibt es Vorschriften bezüglich der Namensvergebung? (Es ist ja eigentlich immernoch ein Buchladen)
Dann müsstest du ein Gewerbe anmelden.• Nehmen wir an ich würde einen Online-Shop über meinen Namen gründen,
Nein, denn irgendwie muss deine Mutter ja erklären, wo die Ware hin ist, die sie gekauft und als Betriebsausgabe geltend gemacht hat.dann könnte ich darüber sicherlich nicht einfach die Waren meiner Mutter verkaufen, oder?
Als Azubi zum Steuerfachangestellten sitzt du doch an der Quelle - wies fragst du nicht deinen Chef?Weitere Fragen spar ich mir erst einmal.
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