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Thema: Vater-Kind-Projekt - Frage zu Status und Rechtsform

  1. #1
    TP-Newbie
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    Beiträge
    2

    Question Vater-Kind-Projekt - Frage zu Status und Rechtsform

    Hallo liebe Mitglieder,

    ich bin derzeit Studentin im letzten Semester und arbeite daneben bei einem Marketingunternehmen für Techologie. Seit ich vor einigen Jahren im Bildungsbereich angefangen habe schwirrt in meinem Kopf der Gedanke herum, irgendwann Lernsoftware zu entwickeln. Da ich selbst zwar studienbezogene IT-Kenntnisse habe, selbst aber kein Programmierass bin, würde ich dieses Projekt gerne mit meinem Vater angehen, der viele Jahre als Softwareingenieur tätig war, seit einigen Jahren aber krankheitsbedingt als erwerbsunfähig gilt. Dennoch möchte er gerne weiterhin etwas tun (er ist noch ein Stück vom Rentenalter entfernt, verständlich also, dass er nicht einfach nur zuhause rumsitzen will - laufen kann er allerdings nicht), daher war meine Idee, ihn an dem Projekt zu beteiligen - soweit er eben kann. Was das Programmieren angeht wird er mich aber gut unterstützen können.

    Die Idee ist also, Lernsoftware für verschiedene Bereiche zu entwickeln. Dabei übernehme ich in erster Linie die Konzeption, Gestaltung und sämtliche Autorent�tigkeit. Das würde tendenziell natürlich als freiberufliche Tätigkeit gelten (Autor von Lernprogrammen), w�hrend mein Vater als studierter Ingenieur zwar Freiberufler sein k�nnte, durch die Massentauglichkeit der Software wohl aber unter Gewerbe fallen würde.
    Da ein Programm natürlich auch ein Stück weit vermarktet werden will - und ich die Erfahrung in Sachen Marketing habe - werde ich mich wohl darum k�mmern. Ich gehe davon aus, dass ich den Freiberuflerstatus dadurch wohl verliere. Liege ich da richtig? Oder kann man in dem Fall die Autorent�tigkeit von der Marketingtätigkeit trennen? Oder macht es vielleicht sogar (nur) einen Unterschied, wer von uns beiden das Programm quasi vertreibt? Als Freiberuflich darf man ja keine Preise offiziell ausweisen, also z. B. auf der Homepge nennen, also Gewerbetreibender aber schon. Wie ließe sich das handhaben?

    Die Zusammenarbeit habe ich mir im Rahmen einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft vorgestellt - wei� jemand, inwieweit das bei einer Mischung aus freiem Beruf und Gewerbe möglich ist?

    Ist es letztendlich unvermeidbar, dass wir für uns beide ein Gewerbe anmelden und dann zusammenarbeiten oder gibt es eine Konstellation, in der eine freiberufliche Tätigkeit für mich dennoch möglich wäre? Wenn das Projekt gut läuft würde ich es später gerne um entsprechende Positionen erweitern, sodass ich nur noch im Bereich des Schreibens tätig sein kann.

    Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten!

    Viele Grüße, NochStudent

    PS: Was mache ich falsch, dass die Umlaute nicht richtig dargestellt werden?

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von NochStudent Beitrag anzeigen
    Da ein Programm natürlich auch ein Stück weit vermarktet werden will - und ich die Erfahrung in Sachen Marketing habe - werde ich mich wohl darum k�mmern. Ich gehe davon aus, dass ich den Freiberuflerstatus dadurch wohl verliere. Liege ich da richtig? Oder kann man in dem Fall die Autorent�tigkeit von der Marketingtätigkeit trennen?
    Das ist prinzipiell möglich, muss dann aber auch wirklich sauber getrennt werden, damit keine Infizierung (das heisst tatsächlich so) der freiberuflichen Tätigkeit stattfindet.

    Oder macht es vielleicht sogar (nur) einen Unterschied, wer von uns beiden das Programm quasi vertreibt? Als Freiberuflich darf man ja keine Preise offiziell ausweisen, also z. B. auf der Homepge nennen, also Gewerbetreibender aber schon. Wie ließe sich das handhaben?
    So wie oben nachgefragt oder so:

    Die Zusammenarbeit habe ich mir im Rahmen einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft vorgestellt - wei� jemand, inwieweit das bei einer Mischung aus freiem Beruf und Gewerbe möglich ist?
    Auch das ist möglich. Wobei "Mischung" der falsche Begriff ist - "mischen" darf sich das eben nicht.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie
    Registriert seit
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    Beiträge
    2
    Danke für Deine Antwort, copy!

    Ja, das mit der "Infizierung" habe ich auch gelesen, häufig mit dem Beispiel des Autors im Selbstverlag, wobei die beiden Tätigkeiten da voneinander abhängen. In meinem Fall würde ich wahrscheinlich dagegen argumentieren, da Marketingtätigkeiten zwar notwendig sind, theoretisch aber auch raus gegeben werden können. Wäre das im Grunde genug für das Finanzamt? Wenn ich allerdings neben der freiberuflichen Autorentätigkeit auch ein Gewerbe anmelde, dann aber nur "für mich selbst" arbeite - ist das dann immer noch eine Selbstständigkeit?

    Was die GbR angeht: Wie würde ich dann zwischen den beiden Gewinnanteilen für meine beiden Tätigkeiten verfahren? Lege ich das dann in einem Gesellschaftsvertrag neben der Aufteilung zwischen mir und meinem Vater fest? Das wäre ja insofern wichtig, als dass für den Gewerbeteil andere Steuern (vorher aber wahrscheinlich zumindest IHK-Gebühren) anfallen.

    "Mischung"... Da hast Du natürlich recht. Sagen wir Kooperation. Also ist eine Kooperation aus Freiberufler und Gewerbetreibendem in Form einer GbR auch möglich?

    Vielen Dank!

    PS: Als was gelten eigentlich letztendlich die Einnahmen? Da wir ja praktisch ein Produkt liefern, das verkauft wird und im Grunde nur darüber Gewinn erzielen, handelt es sich ja per se um Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit. Wie wäre das mit meinem Freiberuflerstatus vereinbar? Schließlich erziele auch ich - zwar durch meine Dienstleistung, aber indirekt schon über den Verkauf - Gewinn aus den gewerblichen Teil. Oder würde dieses Gewerbe dann automatisch über meinen Vater laufen? Da steige ich noch nicht ganz hinter.
    Geändert von NochStudent (09.05.2012 um 10:09 Uhr)

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