Das ist prinzipiell möglich, muss dann aber auch wirklich sauber getrennt werden, damit keine Infizierung (das heisst tatsächlich so) der freiberuflichen Tätigkeit stattfindet.
So wie oben nachgefragt oder so:Oder macht es vielleicht sogar (nur) einen Unterschied, wer von uns beiden das Programm quasi vertreibt? Als Freiberuflich darf man ja keine Preise offiziell ausweisen, also z. B. auf der Homepge nennen, also Gewerbetreibender aber schon. Wie ließe sich das handhaben?
Auch das ist möglich. Wobei "Mischung" der falsche Begriff ist - "mischen" darf sich das eben nicht.Die Zusammenarbeit habe ich mir im Rahmen einer GbR oder Partnerschaftsgesellschaft vorgestellt - wei� jemand, inwieweit das bei einer Mischung aus freiem Beruf und Gewerbe möglich ist?
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