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Thema: Kleingewerbe neben der Ausbildung - Weitere Infos

  1. #1
    TP-Newbie
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    2

    Question Kleingewerbe neben der Ausbildung - Weitere Infos

    Hi,

    erstmal ein paar Infos zu mir
    Ich bin 19 und mache derzeit eine Ausbildung zum technischen Produktdesigner (1. Lehrjahr), wohne zuhause bei meinen Eltern. Seit Dezember 2010 habe ich angefangen auf Youtube div. Videos zu stellen, in denen ich zeige wie man bestimmte Parts am iPhone repariert. Diese kamen überraschend gut an und selbstverständlich gibt's dann immer User, die das Ganze dann nicht nach Anleitung hinkriegen und mich im Nachhinein anschreiben, ob ich deren Handys gegen ein kleines Entgelt reparieren könnte. Natürlich war ich davon nicht abgeneigt und habe das ein oder andere iPhone repariert.
    Am Ende hab ich großen Gefallen dran gefunden, da ich zu der Zeit noch kein Geld verdient hab und mir das Zeitungaustragen zu unterbezahlt war, hab ich ne Website erstellt und iPhonereparaturen "Halb-Offiziell" angeboten.
    Mittlerweile habe ich fast täglich mehrere Handys da, wo die Reparatur im Schnitt bei 35€ liegt (Umsatz, Gewinn davon ca. 40%).
    Der Service hat sich im Umkreis schon ziemlich gut rumgesprochen und da ich hier in der Umgebung quasi eine "Monopolstellung" habe (Nächster iPhonereparaturshop 120km entfernt), spiele ich mit dem Gedanken, das Ganze offiziell zu machen...habe auch Angst, irgendwann vom Finanzamt erwischt zu werden, da es ja noch nirgends gelistet ist

    Ich habe mich schon etwas "informiert" und viel vom Kleingewerbe gelesen, aber verstehe das Ganze noch nicht so und weiß daher nicht ob das in meinem Fall in Frage kommen könnte. Hier hab ich diesbzgl. ein paar Fragen:

    - Meine Eltern erhalten Wohngeld und ich Kindergeld; Bleibt das beim Anmelden eines Kleingewerbes weiterhin erhalten oder wird Wohn- bzw. Kindergeld gestrichen?
    - Was kommt auf mich zusätzlich zu, wenn ich jetzt das Kleingewerbe habe? (Rechnungen schreiben, Umsatzsteuer, Garantie/Gewährleistung...)
    - Muss ich das meinem Arbeitgeber melden bzw. verändert sich dadurch mein Gehalt o.ä.? Brauche ich seine Zustimmung?

    Oder gibt es ganz andere Möglichkeiten, die man in Anspruch nehmen könnte, außer das Kleingewerbe?

    Sry, ich habe in der Schule in den Fächern damals hauptsächlich gepennt, da ich eher praktisch und logisch veranlagt bin und Fächer wie Politik, Wirtschaft etc. nicht gerade mein Fall waren, was ich jetzt leicht bereue

    Ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt
    Bin gespannt & Vielen Dank,

    Marcel

  2. #2
    TP-Veteran
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    Hi,
    ich hoffe Du hast bereits ein Gewerbe angemeldet, wenn Du jetzt schon gegen Geld arbeitest. Wenn nicht mach das sofort!
    Den Behörden ist es egal ob Du im Wirtschaftsunterricht gepennt hast, die erteilen sehr teure Nachhilfe, das nennt sich dann Bußgeld.

    Bei "Reparaturen" kannst Du aber mit Sicherheit mit unerfreulicher Post von der Handwerkskammer rechnen. Ich weiß nicht wie es bei Handys ist aber ich vermute ein Display-Tausch, Akku beim i-Phone, etc. ist ohne Anmeldung bei der Handwerkskammer nicht erlaubt. Und die muss vor Beginn der Tätigkeit vorliegen. Ich würde an Deiner Stelle das erts mal prüfen und bis dahin jede Art der Werbung und die Annahme von Aufträgen unterlassen.

    Dein Arbeitgeber muss informiert sein, bzw. bei einem Ausbildungsverhältnis auch einverstanden sein. Sonst riskiert Du auch Deinen unter Umständen auch den Ausbildungsplatz.

    Alle anderen Fragen findest DU hier in der FAQ und bzgl. Kindergeld etc. kommt es darauf wie viel Du mit dem Gewerbe verdienst. Genauer gesagt wie hoch damit Dein Gesamteinkommen ist.

  3. #3
    TP-Newbie
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    Okay, also Gewerbe habe, ich wie oben bereits erwähnt, noch nicht. oO

    Das mit der Handwerkskammer war mir so nicht bewusst, klingt aber logisch. Werde mich morgen mal damit genauer auseinandersetzen.

    Meinem Ausbilder hab ich vor einigen Wochen bereits erzählt, dass ich das mache etc. und er meinte nur, dass ich mit dem "Nebenjob" meine Ausbildung nicht beeinträchtigen darf, was ich auch net tue, aber sobald ich dann das Gewerbe habe, muss es denen bestimmt auch gemeldet werden bzw. es wird dort iwo hinterlegt.

    Danke für die Hinweise ^^

  4. #4
    TP-Veteran
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    Ich habe noch mal nachgesehen, das Handy-Reparieren wird wahrscheinlich dem "Informationstechniker" zugeschrieben.
    Das ist ein Beruf aus der Anlage A der Handwerksordnung und dafür gilt:
    ... oder ein in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführtes Handwerk ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausübt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

  5. #5
    TP-Specialist
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    Dass das, was du derzeit machst, hochgradig (!) illegal ist, hat Frangulus dir ja schon verraten. Zum Rest:

    Zitat Zitat von Naiki Beitrag anzeigen
    Ich habe mich schon etwas "informiert" und viel vom Kleingewerbe gelesen,
    Es gibt kein "Kleingewerbe". Die Kleinunternehmerregelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant, wird da erklärt http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html und hat mit dem Rest nichts zu tun:

    - Meine Eltern erhalten Wohngeld und ich Kindergeld; Bleibt das beim Anmelden eines Kleingewerbes weiterhin erhalten oder wird Wohn- bzw. Kindergeld gestrichen?
    Das Wohngeld deiner Eltern ist irrelevant, dein Einkommen fürs Kindergeld seit dem 1.1.2012 auch.

    - Was kommt auf mich zusätzlich zu, wenn ich jetzt das Kleingewerbe habe? (Rechnungen schreiben, Umsatzsteuer, Garantie/Gewährleistung...)
    Umsatzsteuer, sofern es den Ausweis auf deinen Rechnungen angeht, nur, wenn du nicht von der KU-Regelung gebrauch machst oder gebrauch machen kannst; ansonsten natürlich Rechnungen schreiben, Steuererklärung machen, die gesetzliche Gewährleistung beachten, die Themen Verpackungsordnung, IHK, Berufsgenossenschaft, Gewerbemüll, Handwerksordnung, u.U. Bauordnung, Mietvertrag (darfst du in der Wohnung deiner Eltern überhaupt ein Gewerbe betreiben?), Krankenversicherung etc. Da kommt einiges auf dich zu.

    - Muss ich das meinem Arbeitgeber melden bzw. verändert sich dadurch mein Gehalt o.ä.? Brauche ich seine Zustimmung?
    Besser ist das auf jeden Fall. Und zwar schriftlich.

    Oder gibt es ganz andere Möglichkeiten, die man in Anspruch nehmen könnte, außer das Kleingewerbe?
    Außer einem ganz normalen Gewerbe, das du de facto ohne Genehmigung längst betreibst, gibt es keine Möglichkeiten.

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