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Thema: Onlineshop mit kleingewerbe?

  1. #1
    TP-Junior
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    Onlineshop mit kleingewerbe?

    Hallo,

    Ich bin 21 Jahre alt und bin Student. Ich will mir einen Onlineshop eröffnen wo ich PC Komponenten verkaufen werden.
    Meine Frage ist wegen den 17500€.
    Bsp: PC Zübehör von lieferer: EK 90€ + MwSt 17,1€ + Versand 6€ = 113,1€
    Verkauf von mir an Endkunden:VK 140€ + Versand 6 = 146€
    Gewinn: 32,9€.

    Variant 1: Jetzt ist die frage ob ich von 32,9€ ausgehen muss oder von 146€?
    Wenn ich von 146€ ausgehe muss ich ca. 120€ teile verkaufen und bin schon bei 17500€ und habe dann nur ein Gewinn von 32,9 x 120€ = 3948€?

    Variant 2: Oder gehe ich von 32,9€ Gewinn aus und kann so 17500/32,9 = ca. 530 teile und habe einen reinen Gewinn von 17500€?

    Da ich Student bin bekomme ich auch noch meinen Kindergeld und darf die 8007€ nicht überschreiten.
    Wenn es so ist wie bei Variant 1 dann lohnt sich das mit dem Kleingewerbe garnicht.

    Was sagt ihr dazu?

  2. #2
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
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    Für die Nutzung der Kleinunternehmerregelung (also die 17500er-Grenze) zählt der Umsatz, also die 146. Wenn Du drüber kommst, musst Du Umsatzsteuer in Deinen Rechnungen ausweisen und ans FA abführen, darfst sie im Gegenzug zB beim Wareneinkauf aber auch als Vorsteuer berücksichtigen (würde bei Deinem Beispiel im Endeffekt irgendwas um die 27 Euro Gewinn bringen, falls Du trotzdem inkl. MwSt. für 146€ Endpreis verkaufen willst.)

    Für die 8007€ zählt dann allerdings der Gewinn, nicht der Umsatz, da lägst Du in Deinem Beispiel also drunter.

  3. #3
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Jucie Beitrag anzeigen
    Da ich Student bin bekomme ich auch noch meinen Kindergeld und darf die 8007€ nicht überschreiten.
    Wenn es so ist wie bei Variant 1 dann lohnt sich das mit dem Kleingewerbe garnicht.

    Was sagt ihr dazu?
    Abgesehen davon, dass deine Rechnungen Milchmädchenrechnungen sind, weil sie außer dem EK-Preis keinerlei weitere Kosten enthalten - die Kleinunternehmerregelung hat auch nichts mit 'lohnen' zu tun, sondern mit einer steuerlichen Vereinfachung (keine monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen).

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  4. #4
    TP-Junior
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    Hallo,

    Wie ist es mit dem 17500€, wird das auch versteuer?

  5. #5
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Jucie Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Wie ist es mit dem 17500€, wird das auch versteuer?
    Vll. solltest du mal die KU-Faq lesen und dich etwas ins Thema Steuern einarbeiten.... Nach welcher Steuer fragst du jetzt - Einkommen- oder Umsatzsteuer?

    Die 17.500 Euro spielen als Betrag nur eine Rolle als Umsatzgrenze bei der Kleinunternehmerregelung. Bis zu diesem Bruttoumsatz (innerhalb der vollen 12 Monate eines Jahres), musst du die darin enthaltene Umsatzsteuer nicht in deinen Rechnungen ausweisen, einnehmen, anmelden und abführen.

    Überschreitest du die Umsatzgrenze, wirst du im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig - das bedeutet, du musst dann die darin enthaltene Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen, einnehmen, anmelden und abführen.

    Unabhängig davon wird deine Gewinn oberhalb des Freibetrags von 8004,- Euro/Jahr mit der Einkommensteuer versteuert.

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  6. #6
    TP-Junior
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Vll. solltest du mal die KU-Faq lesen und dich etwas ins Thema Steuern einarbeiten.... Nach welcher Steuer fragst du jetzt - Einkommen- oder Umsatzsteuer?

    Die 17.500 Euro spielen als Betrag nur eine Rolle als Umsatzgrenze bei der Kleinunternehmerregelung. Bis zu diesem Bruttoumsatz (innerhalb der vollen 12 Monate eines Jahres), musst du die darin enthaltene Umsatzsteuer nicht in deinen Rechnungen ausweisen, einnehmen, anmelden und abführen.

    Überschreitest du die Umsatzgrenze, wirst du im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig - das bedeutet, du musst dann die darin enthaltene Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen, einnehmen, anmelden und abführen.

    Unabhängig davon wird deine Gewinn oberhalb des Freibetrags von 8004,- Euro/Jahr mit der Einkommensteuer versteuert.

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    Danke für deine Antwort.
    Ich hatte im Jahr 2010 gearbeitet und habe Einkommenssteuererklärung abgegeben.
    Wo ich mir gedanken über Gewerbe gemacht hatte, habe ich als test eine Steuererklärung ausgefüllt mit dem Taskman und habe dort meine Daten von 2010 eingefügt und noch als beispiel 5000€ Gewinn durch Gewerbe eingetragen und da hatte bei meinem Rückzahlungsbetrag nichts geändert. Deswegen dachte ich, dass ich mein Gewinn durch Gewerbetätigkeit bis 17500€ nichts versteuern muss, jedoch sehe ich jetzt das es doch nicht so ist .

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