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Vll. solltest du mal die KU-Faq lesen und dich etwas ins Thema Steuern einarbeiten.... Nach welcher Steuer fragst du jetzt - Einkommen- oder Umsatzsteuer?
Die 17.500 Euro spielen als Betrag nur eine Rolle als Umsatzgrenze bei der Kleinunternehmerregelung. Bis zu diesem Bruttoumsatz (innerhalb der vollen 12 Monate eines Jahres), musst du die darin enthaltene Umsatzsteuer nicht in deinen Rechnungen ausweisen, einnehmen, anmelden und abführen.
Überschreitest du die Umsatzgrenze, wirst du im Folgejahr umsatzsteuerpflichtig - das bedeutet, du musst dann die darin enthaltene Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweisen, einnehmen, anmelden und abführen.
Unabhängig davon wird deine Gewinn oberhalb des Freibetrags von 8004,- Euro/Jahr mit der Einkommensteuer versteuert.
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