Ab wann und in welcher Höhe IHK-Beiträge anfallen kannst du auf deren Seiten nachlesen.
Und warum sollte dir das FA "vom Hals bleiben"? 1. bist du mit Anmeldung des Gewerbescheins selbständig (u.U. sogar schon vorher wenn du "unternehmerisch handelst" - handelst im Sinne von tun) und 2. kann das FA meines Wissens nach nicht hellsehen.

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