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Thema: Nebenbruflich selbstständig

  1. #1
    TP-Newbie
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    Nebenbruflich selbstständig

    Hallo Zusammen,

    ich googel jetzt schon eine Weile, aber schlauer bin ich leider noch nicht geworden. Vielleicht kann mir jemand konkret ein paar Tips geben.
    Ich bin 28 Jahre jung, angestellte Ingenieurin mit keinem Traumgehalt. Ich habe die Stelle angenommen, weil ich da wirklich viel lerne, aber für den Job definitiv zu wenig. Als Studentin habe ich eine Zeit als Camgirl gearbeitet und habe da wirklich gutes Geld verdient und würde das überbrückungsweise gerne noch weiter machen.
    Wie verhält sich das steuerlich, wenn ich durch meinen Hauptjob 2500 € Brutto (1700 netto) verdiene und monatlich noch 1000 € als Camgirl? Bringt mich das weiter oder sind die Steuern dann zu hoch.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Tikitaki

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Tikitaki Beitrag anzeigen
    Hallo Zusammen,

    ich googel jetzt schon eine Weile, aber schlauer bin ich leider noch nicht geworden.
    Dabei ist deine Frage hier schon zig Mal gestellt und beantwortet worden.

    Wie verhält sich das steuerlich, wenn ich durch meinen Hauptjob 2500 € Brutto (1700 netto) verdiene und monatlich noch 1000 € als Camgirl?
    Dann sind das im Jahr 42.000 zu versteuernde Euro. Der bereits bezahlte Teil der Einkommensteuer wird natürlich berücksichtigt, Grundlage für die Berechnung ist aber immer das gesamte zu versteuernde Einkommen. Steuerrechner: http://n-heydorn.de/steuer.html

    Bringt mich das weiter oder sind die Steuern dann zu hoch.
    Das musst du schon selbst wissen, woher sollen wir denn wissen, was für dich "zu hoch" ist?

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  3. #3
    TP-Lady-Mod
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    Schau doch in den Einkommensteuertabellen nach.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
    TP-Newbie
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    Ich vermute, dass du dann auch in eine schlechtere Steuerklasse kommen würdest, da du einmal als Angestellte und dann noch selbstständig tätig bist. Erfrag das am besten mal bei deinem zuständigen Finanzamt.

  5. #5
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von susanta Beitrag anzeigen
    Ich vermute, dass du dann auch in eine schlechtere Steuerklasse kommen würdest, da du einmal als Angestellte und dann noch selbstständig tätig bist.
    Das hat keinen Einfluss auf die Steuerklasse.

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