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Thema: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

  1. #1
    TP-Newbie
    Registriert seit
    Jul 2012
    Beiträge
    1

    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Hallo zusammen,

    ich bin Student und habe fuer den Nebenverdienst ein Kleingewerbe zum 01.08.2012 angemeldet.
    Nun muss ich den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfuellen" und bin mir da bei einigen Punkten nicht ganz sicher. Wuerde mich ueber eure Hilfe sehr freuen.

    Punkt 1.5: Zustaendigkeit des Empfangsbevollmaechtigten: Feststellungs/Festsetzungsverfahren und Erhebungsverfahren... Was bedeutet das genau?

    Punkt 3: Angaben zur Festsetzung der Vorauszahungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)
    Dort soll ich meine vorausichtlichen Einkuenfte angeben. Kann ich dies auch einfach unausgefuellt lassen. Wird das akzeptiert??? Einkommenssteurpflichtig bin ich sowieso nicht gewesen und meine gesamten Einkuenfte werden das 1. Jahr voraussichtlich nicht die Freibetragsgrenze ueberschreiten.

    Punkt 4: Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?
    Da muss ich wohl "ja" ankreuzen und den 01.08.2012 angeben oder wie ist das zu verstehen?

    Punkt 7: Angaben zur Anmeldung und Abfuehrung der Ust
    Da trag ich auf Grund der KU-Regelung nichts ein, richtig.

    Punkt 7.9: Ust-Id Nr.: Ich will mich trotz der KU-Regelung die ich in Anspruch nehme am innergemeinschaftl. Warenverkehr beteiligen. Kann ich trotzdem eine Ust-Id beantragen? ich weiss, eigentlich macht das gar keinen Sinn, aber mit ausl. Grosshaendlern (aus der EU) kommt man oft nur ueber eine Ust-Id ins Geschaeft, was nat. auch verstaendlich ist....


    So das war's:

    ich hoffe ich hab mich nicht zu dämlich angestellt.

    Danke fuer eure Antworten.

  2. #2
    TP-Veteran Avatar von wildmieze
    Registriert seit
    Dec 2003
    Beiträge
    1.899
    Moin^^

    1.5: Brauchste meines Wissens nicht ausfüllen - ist nur für den Fall, daß nicht Du selbst der Empfangsbevollmächtigte bist ..
    3: Einfach wahrheitsgemäß geschätzt ausfüllen.
    4: Nein, das hat damit nichts zu tun. Dein Wirtschaftsjahr geht trotzdem vom 1.1. bis 31.12. Ich glaub der Punkt ist eher für saisonabhängige Tätigkeiten gedacht, zB Landwirtschaft.
    7: Ich würds hinschreiben. Bei 7.3 fehlt zB die Umsatzangabe für das Folgejahr, ich denke, daß diese notwendig ist. Und schaden kann es nicht
    7.9: Ja, kannst Du.

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