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Thema: Automat in Disco/Bar aufstellen

  1. #1
    TP-Junior
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    Automat in Disco/Bar aufstellen

    Hallo liebe Forengemeinde,

    des ist mein erster Beitrag in diesem Forum. Ich bin durch Google auf dieses Forum gestoßen und lese schon eine Weile die anderen Beiträge mit. Nun hätte ich aber auch eine Frage an euch.

    Vielleicht noch eine kleine Info zu mir. Ich arbeite hauptberuflich und habe ein Nebengewerbe angemeldet wo ich mir durch erstellen von Internetseiten ein bisschen was dazuverdiene.

    Nun möchte ich aber noch in eine andere Richtung starten.

    Ich habe die Möglichkeit in einer Disco in meiner näheren Umgebung einen Automaten aufzustellen. Und zwar nicht einen Kondomautomaten wie man es üblicherweise aus Discos kennt, sondern einen Automaten an dem man seinen Promille-/Alkoholwert messen kann. Funktioniert wie beim Polizeitest man bläßt in ein Röhrchen und der Automat wertet das aus. Der ein oder andere kennt das vielleicht aus größeren Discotheken.

    Meine Frage. Muss ich speziell irgendwas beachten?
    Klar ist, dass ich ein zweites Gewerbe anmelden werde, da es etwas ganz anderes als Internetdienstleistungen ist.
    Aber was muss ich darüber hinaus noch beachten. Ich habe viel gelesen über Glücksspielrecht etc. Es handelt sich ja um keinen Automaten bei dem der Benutzer einen Gewinn erzielen kann.
    Ich würde rechtlich einen solchen Automaten mit einen Flipper/Kicker vergleichen, da man Geld einwirft und dafür sozusagen eine Dienstleistung bekommt. Beim Kicker eben zum Beispiel die Bälle zum spielen und bei meiner Idee eben den Automaten zum Test seiner Fahrtüchtigkeit.
    Mir stellt sich außerdem die Frage wie viel Steuer muss ich auf die Einnahmen abführen?

    Kennt sich in diesem Bereich eventuell jemand aus?
    Ich bin für jede Antwort sehr dankbar.

    Vielen Dank & Viele Grüße

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von zerality Beitrag anzeigen
    Meine Frage. Muss ich speziell irgendwas beachten?
    Klar ist, dass ich ein zweites Gewerbe anmelden werde,
    Nee, nur den bestehenden Gewerbeschein erweitern.

    Ich würde rechtlich einen solchen Automaten mit einen Flipper/Kicker vergleichen, da man Geld einwirft und dafür sozusagen eine Dienstleistung bekommt. Beim Kicker eben zum Beispiel die Bälle zum spielen und bei meiner Idee eben den Automaten zum Test seiner Fahrtüchtigkeit.
    Ist nicht mein Metier, aber das zuständige Ordnungsamt kann dir da sicher Auskunft erteilen.

    Mir stellt sich außerdem die Frage wie viel Steuer muss ich auf die Einnahmen abführen?
    Das kommt darauf an, wie hoch dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen dann ist - das und nur das ist die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer. Eigentlich solltest du das schon wissen, wenn du bereits ein Gewerbe betreibst und Einkommen aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit hast. Auch jetzt wird ja schon dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen betrachtet, daran ändert sich ja nichts.

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  3. #3
    TP-Junior
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Nee, nur den bestehenden Gewerbeschein erweitern.

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    Ah achso alles klar, das ist natürlich am einfachsten.


    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Das kommt darauf an, wie hoch dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen dann ist - das und nur das ist die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer. Eigentlich solltest du das schon wissen, wenn du bereits ein Gewerbe betreibst und Einkommen aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit hast. Auch jetzt wird ja schon dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen betrachtet, daran ändert sich ja nichts.

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    Ich lasse meine kompletten steuerlichen Sachen über meine Steuerberaterin machen. Sie macht quasi alles, ich führe nur immer sauber Buch, hebe alle Belege auf etc. und gebe es ihr und sie macht dann die Steuererklärung.

    Aber ich meine, wenn zum Beispiel eine solche Messung 1 Euro kostet, ist auf diese Dienstleistung dann 19% Steuer abzuführen oder wie kann ich das genau sehen.
    Sorry das ich so genau Nachfrage aber das ist noch ein sehr neues gebiet für mich.

    Danke für die Hilfe schon mal.

    Viele Grüße

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von zerality Beitrag anzeigen
    Ich lasse meine kompletten steuerlichen Sachen über meine Steuerberaterin machen. Sie macht quasi alles, ich führe nur immer sauber Buch, hebe alle Belege auf etc. und gebe es ihr und sie macht dann die Steuererklärung.

    Wenn du so gar keine Ahnung von dem hast, was sie da machen muss, kannst du sie nicht kontrollieren. Du solltest dir dringend die steuerlichen Grundlagen aneignen.

    Aber ich meine, wenn zum Beispiel eine solche Messung 1 Euro kostet, ist auf diese Dienstleistung dann 19% Steuer abzuführen oder wie kann ich das genau sehen.
    Im ersten Beitrag hast du nach der Steuer auf die Einnahmen gefragt, jetzt fragst du nach der Steuer auf den Umsatz. Wenn du regelbesteuert bist, unterliegt dein Umsatz natürlich der Umsatzbesteuerung, also musst du den gültigen Umsatzsteuersatz abführen. Im Gegenzug kannst du ja auch die Vorsteuer geltend machen.

    Bist du regelbesteuert oder nutzt du die Kleinunternehmerregelung?

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  5. #5
    TP-Junior
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Wenn du so gar keine Ahnung von dem hast, was sie da machen muss, kannst du sie nicht kontrollieren. Du solltest dir dringend die steuerlichen Grundlagen aneignen.

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    Hab vielleicht vergessen zu sagen das sie eine Bekannte von mir ist und deshalb gehe ich davon aus, dass ich ihr vertrauen kann.
    Bin aber schon dabei mich immer mehr einzulesen, daran führt sicherlich kein weg vorbei.


    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen

    Im ersten Beitrag hast du nach der Steuer auf die Einnahmen gefragt, jetzt fragst du nach der Steuer auf den Umsatz. Wenn du regelbesteuert bist, unterliegt dein Umsatz natürlich der Umsatzbesteuerung, also musst du den gültigen Umsatzsteuersatz abführen. Im Gegenzug kannst du ja auch die Vorsteuer geltend machen.

    Bist du regelbesteuert oder nutzt du die Kleinunternehmerregelung?

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    Aktuell nutze ich die Kleinunternehmerregelung. Ich denke, dass dies aber auch mit der neuen Tätigkeit so bleiben sollte, also dass ich die Grenze nicht überschreiten werden.


    Vielen Dank

    Gruß

  6. #6
    TP-Junior
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    Hallo,

    ich habe noch eine Frage zur Erweiterung meines Gewerbescheines.

    Könnt ihr mir einen Tipp geben wie ich das am besten nennen und angeben soll?

  7. #7
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    Hi,
    Z.Bsp.: "Aufstellung und Betrieb von Alkoholtest-Automaten"

    Ist da auch die Haftung für falsche Anzeige / Messwerte geklärt?

  8. #8
    TP-Junior
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    Zitat Zitat von Frangulus Beitrag anzeigen
    Hi,
    Z.Bsp.: "Aufstellung und Betrieb von Alkoholtest-Automaten"

    Ist da auch die Haftung für falsche Anzeige / Messwerte geklärt?
    Danke. An so etwas habe ich auch gedacht.

    Ja direkt am Automat wir dann ein Hinweis sein, dass das Test-Ergebniss natürlich von tatsächlichen Wert abweichen kann und es nur ein ungefährer Anhaltspunkt ist.

    Das Ergebniss kann ja auch verfälscht werden, wenn man zum Beispiel direkt davor noch etwas trinkt.

    Denkt ihr das reicht aus?


    Danke & Gruß

  9. #9
    TP-Junior
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    Hallo,

    ich habe vom Lieferanten wo ich die Automaten beziehe, die Info bekommen, dass für diese keine Genehmigung oder ähnliches nötig sei.
    Kann ich mich auf diese Aussage verlassen? Habe leider von meinem Ordnungsamt noch keine Info bekommen.

    Danke & Gruß

  10. #10
    TP-Veteran
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    Zitat Zitat von zerality Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe vom Lieferanten wo ich die Automaten beziehe, die Info bekommen, dass für diese keine Genehmigung oder ähnliches nötig sei.
    Kann ich mich auf diese Aussage verlassen? Habe leider von meinem Ordnungsamt noch keine Info bekommen.

    Danke & Gruß
    Hallo,

    hast Du das schriftlich? Der Lieferant hat doch AGB, Beschreibung der Automaten, Datenblatt etc., da steht evtl. etwas über Zulassung oder Zulassungsfrei drin.
    Ansonsten lass es Dir schriftlich bestätigen z.Bsp in der Auftragsbestätigung.

    Das Ordnungsamt kann Dir keine umfassende Auskunft darüber geben, die dürfen logischerweise nur über Dinge Auskunft die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen. (Das wäre z.Bsp. bei Geldautomaten der Fall)

  11. #11
    TP-Junior
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    Zitat Zitat von Frangulus Beitrag anzeigen
    Hallo,

    hast Du das schriftlich? Der Lieferant hat doch AGB, Beschreibung der Automaten, Datenblatt etc., da steht evtl. etwas über Zulassung oder Zulassungsfrei drin.
    Ansonsten lass es Dir schriftlich bestätigen z.Bsp in der Auftragsbestätigung.

    Das Ordnungsamt kann Dir keine umfassende Auskunft darüber geben, die dürfen logischerweise nur über Dinge Auskunft die in ihrem Zuständigkeitsbereich liegen. (Das wäre z.Bsp. bei Geldautomaten der Fall)
    Ja er hat mir das per Mail zweimal geschickt. Er sagt er verkauft die Geräte seit 2 Jahren und hatt noch nie etwas von einer Zulassung oder Genehmigung gehört. Die ganz normalen CE-Papiere kann er mir selbstverständlich zur Verfügung stellen.

  12. #12
    TP-Specialist Avatar von max.m
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    Zitat Zitat von zerality Beitrag anzeigen
    Er sagt er verkauft die Geräte seit 2 Jahren und hatt noch nie etwas von einer Zulassung oder Genehmigung gehört.
    Wenn er es so geschrieben hat, bin ich der Meinung, ohne mich in der Materie auszukennen, Finger weg. Oder zumindest auf anderem Weg absichern.

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